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Mitarbeiter absichern & binden

Fachkräftemangel ist die größte Herausforderung für KMU. Mitarbeiter-Benefits wie bKV, bAV und Gruppenunfall sind günstige, steueroptimierte Instrumente zur Mitarbeiterbindung.

Kurzantwort

  • Mitarbeiter-Benefits wie bKV, bAV und Gruppenunfall stärken die Arbeitgeberattraktivität – oft steuerfrei und ohne hohe Zusatzkosten.
  • Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist als Sachbezug bis 50 EUR/Monat steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Bei der bAV sind Arbeitgeber seit 2019 verpflichtet, bei Neuverträgen per Entgeltumwandlung mindestens 15 % Arbeitgeberzuschuss zu leisten.

Warum Mitarbeiter-Benefits?

Gehalt ist nicht mehr der einzige Faktor bei der Arbeitgeberwahl. Mitarbeiter achten zunehmend auf Zusatzleistungen – besonders solche, die ihre Familie und Gesundheit absichern.

+34%

höhere Mitarbeiterbindung mit betrieblicher Krankenversicherung (Studie Continentale 2022)

15–20%

Steuerersparnis durch Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge

0 €

Kosten für Arbeitgeber bei reiner Entgeltumwandlung in der bAV möglich

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Für wen sind Mitarbeiter-Benefits geeignet?

Geeignet für

  • Arbeitgeber, die Fachkräfte gewinnen und halten möchten
  • KMU mit 2–50 Mitarbeitern (gutes Preis-Leistungs-Verhältnis)
  • Betriebe, die ihre Lohnnebenkosten durch SV-Ersparnisse optimieren wollen
  • Unternehmen ohne bestehende Betriebsrente (bAV-Pflicht beachten)
  • Arbeitgeber in Branchen mit hohem Fachkräftemangel

Weniger relevant für

  • Solo-Selbstständige ohne Mitarbeiter (private Absicherung prüfen)
  • Kleinstbetriebe mit weniger als 2 Mitarbeitern auf Minijob-Basis

Häufige Fragen zu Mitarbeiter-Benefits

Ist die betriebliche Krankenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei?
Ja – die bKV ist als Sachbezug bis zu 50 EUR pro Monat und Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei. Darüber hinaus können weitere Beiträge als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Sind Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet?
Seit 2019 müssen Arbeitgeber bei Neuverträgen zur Entgeltumwandlung einen Pflicht-Zuschuss von mindestens 15 % leisten, sofern Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Bei Bestandsverträgen gilt die Pflicht seit 2022.
Wer ist bei der Gruppenunfallversicherung versichert?
Alle namentlich oder pauschal erfassten Mitarbeiter – einschließlich Teilzeitkräfte und Auszubildende. Der Schutz gilt 24 Stunden, also auch in der Freizeit. Eine Einbeziehung von Familienangehörigen ist möglich.
Wie viel kostet eine bKV für meine Mitarbeiter?
Der Arbeitgeberbeitrag ist frei wählbar – üblicherweise zwischen 25 und 50 EUR pro Monat und Mitarbeiter. Bereits ab diesem Betrag sind attraktive Leistungen wie Zahnersatz, Brille oder Vorsorge-Checks möglich.
Können Mitarbeiter beim Ausscheiden ihre bAV mitnehmen?
Ja. Der Mitarbeiter hat das Recht, seine Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge beim Jobwechsel mitzunehmen (Portabilität) oder beitragsfrei zu stellen. Arbeitgeberanteile unterliegen Wartezeiten nach dem Betriebsrentengesetz.

Die Angaben basieren auf Produktinformationen der BarmeniaGothaer zu Mitarbeiter-Benefits (bAV, bKV, Gruppenunfall). Markus Focht ist gebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 GewO) der Barmenia Krankenversicherung AG und vermittelt Produkte des BarmeniaGothaer-Konzerns. Stand: April 2026.