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Mitarbeiter-Benefit

Betriebliche Altersvorsorge

Seit 2019 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu leisten. Nutzen Sie die bAV aktiv zur Mitarbeiterbindung.

Kurzantwort

Die betriebliche Altersvorsorge über Direktversicherung ist der einfachste Weg, Mitarbeitern eine steueroptimierte Altersrente anzubieten. Mit der Gothaer GarantieRente Invest erhalten Arbeitnehmer eine lebenslange Rente mit garantiertem Mindestrentenfaktor – finanziert aus steuerfreien Beiträgen bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (§ 3 Nr. 63 EStG).

Was Arbeitnehmer erhalten

Gothaer GarantieRente Invest (Tarife FR25-14 / FR25-15, Stand 23.03.2026)

Drei Garantieebenen

1

Beitragsbezogene Garantie

Garantiertes Vertragsguthaben in Hoehe der Summe der eingezahlten Beiträge multipliziert mit dem vereinbarten Prozentsatz.

2

Guthabenbezogene Garantie

Ratchet-Mechanismus: Einmal erreichte Garantieniveaus können nicht mehr sinken – Wertzuwaechse werden dauerhaft gesichert.

3

Garantierter Mindestrentenfaktor

Je 10.000 EUR Vertragsguthaben, berechnet auf Basis Rechnungszins 0,50 % zuzüglich 85 % der DAV 2004R Sterblichkeiten (§ 3 Abs. 4 AVB).

Rentenberechnung – der höchste Betrag wird ausgezahlt

  • Rente aus aktuellem Guthaben auf Basis aktueller Rechnungsgrundlagen
  • Rente aus Guthaben auf Basis des garantierten Mindestrentenfaktors
  • Garantierte Mindestrente gemaess Police

Flexibilität im Vertrag

Rentenbeginn vorverlegbar bis 5 Jahre (Mindestalter 62), Anmeldung 2 Wochen vorher
Rente hinausschiebbar bis max. 85 Jahre (Meldung spätestens 1 Woche vor Beginn der Verlängerungsphase; konkreter Termin innerhalb: 2 Wochen vorher)
Kapitalwahlrecht: Einmalzahlung statt Rente möglich, wenn vereinbart
Teilkapitalauszahlung: max. 30 % des Guthabens, Rest wird verrentet
Kleinbetragsrente unter § 3 Nr. 63 EStG-Grenze: Einmalzahlung möglich
Beitragsreduktion und Beitragsfreistellung möglich
Optionaler Berufsunfaehigkeitsschutz zuschaltbar

Steuervorteile für Arbeitgeber

Steuer- und SV-Freiheit

  • § 3 Nr. 63 EStG: Beiträge bis 8 % der BBG (2025: bis 7.728 EUR p.a.) steuer- und sozialversicherungsfrei
  • § 100 EStG: Tarif FR25-15 ZuschussRente: staatliche Förderung für Geringverdiener (Arbeitgeberzuschuss 30 % steuerbefreit)
  • Betriebsausgabe: Beiträge vollständig als Betriebsausgabe abziehbar

Verwaltung und Pflichten

  • Eine Police pro Arbeitnehmer – Barmenia/Gothaer übernimmt die Verwaltung
  • Keine Insolvenzsicherung beim PSV noetig bei widerruflichem Bezugsrecht
  • Arbeitgeber-Pflichtzuschuss nach BRSG: 15 % der Sozialversicherungsersparnis muss weitergegeben werden (seit 2022 für alle Entgeltumwandlungen)

Was ist NICHT abgedeckt?

Wichtige Grenzen der betrieblichen Altersvorsorge über Direktversicherung – damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Keine Kapitalentnahme vor dem 62. Lebensjahr

Eine vorzeitige Auszahlung ist grundsätzlich nicht möglich – außer bei Erwerbsminderung oder Tod (§ 1 Abs. 2 BetrAVG).

Nachgelagerte Besteuerung der Leistungen

Beiträge sind steuerfrei, die Rentenleistungen im Alter jedoch voll steuerpflichtig. Auch Sozialversicherungsbeiträge (KV/PV) fallen auf die Betriebsrente an.

Kein garantierter Inflationsschutz

Der Fondsanteil (GarantieRente Invest) hängt von der Kapitalmarktentwicklung ab. Eine inflationssichere Rendite ist nicht garantiert.

Kein Schutz bei Arbeitgeberwechsel ohne Portierung

Wechselt ein Mitarbeiter den Arbeitgeber, muss die bAV aktiv portiert werden – sonst ruht der Vertrag oder läuft beitragsfrei weiter.

Keine Kapitalleistung ohne Vereinbarung

Eine Einmalzahlung statt lebenslanger Rente ist nur möglich, wenn das Kapitalwahlrecht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.

Mindestarbeitgeberzuschuss ist Pflicht, nicht Kür

Seit 2022 muss der Arbeitgeber 15 % der Sozialversicherungsersparnis als Zuschuss weitergeben – kein freiwilliger Benefit, sondern Gesetz (BRSG).

Für wen geeignet – und für wen nicht

Geeignet für

  • Arbeitgeber, die Mitarbeitern eine steueroptimierte Altersrente anbieten wollen
  • Unternehmen, die ihrer gesetzlichen Pflicht zur Entgeltumwandlung nachkommen müssen (§ 1a BetrAVG)
  • Betriebe mit Geringverdienern (Tarif FR25-15 + § 100 EStG-Förderung)
  • Mitarbeiter, die Bruttolohn in Altersvorsorge umwandeln und sofort Steuern sparen wollen
  • Unternehmen, die BU-Schutz und Altersvorsorge kombinieren möchten

Nicht geeignet für

  • Selbstaendige ohne sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhaeltnis – Direktversicherung setzt AN-Status voraus
  • Personen, die vor dem 62. Lebensjahr auf das Kapital zugreifen müssen
  • Mitarbeiter, die eine garantierte Renditezusage erwarten – Fondsperformance ist nicht garantiert
  • Betriebe, die kein Kapitalwahlrecht benoetigen, aber dennoch Flexibilität fordern

Typische Fehler bei der bAV

Arbeitgeber-Pflichtzuschuss vergessen

Seit 01.01.2022 gilt der 15-%-Zuschuss für alle Entgeltumwandlungen – nicht nur für neue Vertraege. Wer das uebersieht, riskiert Nachzahlungen und Abmahnungen.

Nur Steuerersparnis kommunizieren

Mitarbeiterbindung und -gewinnung sind die staerkeren Argumente. Wer die bAV nur als "Steuertrick" bewirbt, verfehlt den eigentlichen Mehrwert für das Unternehmen.

Falsche Tarifwahl: FR25-14 vs. FR25-15

FR25-14 ist der Standardtarif; FR25-15 (ZuschussRente) aktiviert die zusätzliche staatliche Förderung nach § 100 EStG für Geringverdiener. Falscher Tarif bedeutet verpasste Förderung.

BU-Schutz nicht integriert

Tritt Berufsunfaehigkeit frühzeitig ein, werden ohne optionalen BU-Baustein keine Beiträge mehr eingezahlt – die Altersrente bleibt niedrig. Integration von Anfang an ist deutlich günstiger.

Leistungsfall: Was passiert dann?

1

Rentenbeginn anmelden

Mitarbeiter meldet den geplanten Rentenbeginn bei der Gothaer an – mindestens 2 Wochen (Vorverlegung) bis 1 Woche (Hinausschiebung) vorher.

2

Drei Rentenoptionen werden berechnet

Gothaer ermittelt alle drei Berechnungswege und zahlt automatisch den höchsten Betrag aus – ohne gesonderten Antrag.

3

Tod vor Rentenbeginn

Hinterbliebenenleistung: lebenslange Rente für Ehegatten und Kinder gemaess Versicherungsbedingungen.

4

Berufsunfaehigkeit (mit BU-Option)

Gothaer prueft den BU-Antrag und übernimmt die Beitragszahlung – der Rentenanspruch bleibt erhalten und waechst weiter.

5

Betriebsübernahme oder Jobwechsel

Anwartschaft bleibt bei Unverfallbarkeit erhalten; Uebertragung auf den neuen Arbeitgeber nach § 4 BetrAVG möglich.

Beratungsprozess

1

Analyse

Ich pruefe Ihre aktuelle Lohnsituation, bestehende Vertraege und welcher Tarif (FR25-14 oder FR25-15) für Ihre Belegschaft passt.

2

Angebot und Vertragsgestaltung

Sie erhalten ein individuelles Angebot mit konkreten Beiträgen, Steuerersparnissen und optionalem BU-Schutz – transparent und verstaendlich.

3

Einrichtung und Begleitung

Ich richte die Direktversicherung ein, kommuniziere mit Gothaer und unterstuetze Sie bei der Mitarbeiterinformation – dauerhaft als Ansprechpartner.

Haeufige Fragen zur bAV

Was ist der Unterschied zwischen bAV und Riester?

Die bAV ist betrieblich organisiert (z. B. als Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) und wird über den Arbeitgeber abgewickelt. Riester ist eine private Vorsorge mit staatlichen Zulagen. Beide Wege haben staatliche Förderung – die Zugangsvoraussetzungen und Foerderhöhen unterscheiden sich jedoch deutlich.

Muss ich als Arbeitgeber bAV anbieten?

Ja: Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1a BetrAVG einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Als Arbeitgeber müssen Sie keinen eigenen Beitrag zahlen – aber einen Durchführungsweg anbieten. Wir helfen Ihnen, den passenden Weg auszuwählen.

Was passiert mit der bAV wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlaesst?

Bei Unverfallbarkeit (mindestens 3 Jahre im Betrieb, Mindestalter 21 Jahre) bleibt die Anwartschaft erhalten. Der Mitarbeiter kann die Police privat fortführen oder nach § 4 BetrAVG auf den neuen Arbeitgeber uebertragen.

Wie hoch sollten bAV-Beiträge sein?

Faustregel: 100–300 EUR pro Monat je nach Gehalt und Versorgungsziel. Der Steuervorteil macht 30–40 % der Nettokosten wett – der Mitarbeiter spart netto deutlich mehr als er einzahlt.

Ist die bAV bei Insolvenz des Arbeitgebers sicher?

Ja. Bei der Direktversicherung liegt das Kapital im Sondervermögen des Versicherers (Gothaer/Barmenia) und ist damit vom Vermögen des Arbeitgebers getrennt. Zusätzlich sichert der Pensionssicherungsverein (PSV) Ansprüche ab.

bAV für Ihre Mitarbeiter einrichten

Ich zeige Ihnen, wie Sie mit minimalen Kosten das Maximum für Ihre Mitarbeiter herausholen und gleichzeitig Ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen.

Kostenloses Angebot anfragen

Die Angaben basieren auf Produktinformationen der Gothaer GarantieRente Invest (§ 3 Nr. 63 EStG, AVB Stand 2025). Markus Focht ist gebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 GewO) der Barmenia Krankenversicherung AG und vermittelt Produkte des BarmeniaGothaer-Konzerns. Stand: April 2026.