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Mitarbeiter-Benefit

Betriebliche Krankenversicherung

Mit der bKV bieten Sie Ihren Mitarbeitern den Komfort einer privaten Krankenversicherung – ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeiten, mit direktem spuerbarem Mehrwert.

Kurzantwort

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist der Mitarbeiter-Benefit mit dem höchsten wahrgenommenen Wert: Chefarztbehandlung, Zahnersatz, Sehhilfen und Alternative Heilmethoden – steuer- und sozialversicherungsfrei bis 50 EUR pro Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeiten.

Was Mitarbeiter erhalten

Barmenia "Mehr Komfort" Tarifwelt (Krankenhaus-Zusatzbausteine)

Chefarztbehandlung

Behandlung durch leitende Aerzte im Krankenhaus (1- oder 2-Bett-Zimmer) – ohne Zuzahlung.

Zahnersatz und PZR

Professionelle Zahnreinigung und Erstattung für Zahnersatz über den GKV-Festzuschuss hinaus.

Sehhilfen

Erstattung für Brillen und Kontaktlinsen nach Rechnung.

Vorsorgeuntersuchungen

Zusätzliche Check-ups und Krebsvorsorge über den gesetzlichen Leistungsumfang hinaus.

Auslandsreiseschutz

Weltweiter Krankenversicherungsschutz auf Dienst- und Privatreisen.

Alternative Heilmethoden

Erstattung für Osteopathie, Akupunktur und Homoeopathie.

Krankenhaustagegeld

Täglich ausgezahltes Tagegeld bei stationärem Krankenhausaufenthalt.

Pflegebedürftigkeit

Optionale Erweiterung um Pflegeleistungen möglich.

Besonderheiten der Gruppenversicherung

Keine Gesundheitsprüfung für alle Mitarbeiter
Keine Wartezeiten – sofortiger Versicherungsschutz
Wechsel ohne Verlust von Vorleistungen
Auch für Teilzeitkraefte und geringfuegig Beschaeftigte
Leistungsniveau pro Mitarbeitergruppe anpassbar
Günstigere Konditionen als Einzelabschluss

Steuervorteile für Arbeitgeber

Steuerliche Behandlung

  • § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG: Sachbezuege bis 50 EUR pro Monat und Mitarbeiter sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei
  • Betriebsausgabe: Beiträge vollständig als Betriebsausgabe abziehbar – keine zusätzliche Steuerlast für den Arbeitgeber

Weitere Vorteile

  • Kein aufwendiges Personalverwaltungssystem noetig
  • Gruppenvertraege: günstigere Konditionen oft schon ab 3–5 Personen
  • Mitarbeiterbindung und -gewinnung ohne reinen Gehaltsaufwand

Was ist NICHT abgedeckt?

Die bKV hat klare Grenzen – diese sollten Sie vor Abschluss kennen.

Kein Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung

Mitarbeiter bleiben GKV-pflichtig. Die bKV ergänzt die GKV-Leistungen, ersetzt sie aber nicht.

Keine Erstattung über die Budgetgrenzen hinaus

Jeder Leistungsbaustein hat eine jährliche Obergrenze (z. B. 600 EUR für Zahnersatz). Kosten darüber hinaus sind Eigenanteil.

Kein Schutz für Familienangehörige

Nur der versicherte Mitarbeiter ist geschützt. Partner und Kinder benötigen eine eigene Versicherung.

Endet mit dem Arbeitsverhältnis

Bei Kündigung oder Renteneintritt endet der Versicherungsschutz. Eine Weiterführung als Privatvertrag ist möglich, aber zu höheren Beiträgen.

Keine Leistung bei nicht abgedeckten Behandlungen

Nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungsbausteine (z. B. Zahn, Krankenhaus, Sehhilfe) sind versichert – alles andere liegt außerhalb des Schutzes.

Lohnsteuergrenze: 50 EUR/Monat pro Mitarbeiter

Übersteigt der Sachbezug 50 EUR/Monat, ist der gesamte Betrag lohn- und sozialversicherungspflichtig (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).

Für wen geeignet – und für wen nicht

Geeignet für

  • Unternehmen, die Mitarbeiter binden und neue Fachkraefte gewinnen wollen
  • Betriebe, die einen spuerbaren Benefit ohne hohe Lohnnebenkosten suchen
  • Arbeitgeber mit gemischter Belegschaft – auch Teilzeit und Minijob möglich
  • Firmen, die verschiedene Leistungsniveaus für unterschiedliche Hierarchieebenen anbieten möchten
  • Kleine Betriebe: schon ab 1 Mitarbeiter möglich

Nicht geeignet, wenn

  • Schoenheitsoperationen ohne medizinische Indikation gedeckt sein sollen
  • Das Budget dauerhaft mehr als 50 EUR pro Mitarbeiter und Monat ueberschreitet – dann droht Lohnsteuerpflicht
  • Vorerkrankungen vollständig ohne Einschränkung abgedeckt sein müssen
  • Leistungen erwartet werden, die nicht im gewahlten Tarifmodul enthalten sind

Typische Fehler bei der bKV

Sachbezugsgrenze von 50 EUR ueberschreiten

Wer mehr als 50 EUR pro Monat und Mitarbeiter zahlt, macht den gesamten Betrag lohnsteuerpflichtig – nicht nur den ueberschiessenden Teil. Budgetplanung ist entscheidend.

Zu komplexe Tarife waehlen

Mitarbeiter müssen den Benefit verstehen und aktiv nutzen. Ein überladener Tarif, den niemand kapiert, verfehlt seinen Zweck als Bindungsinstrument.

Nur an Steuerersparnis denken

Die bKV ist vor allem ein Instrument zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung – diesen Nutzen sollte jeder Arbeitgeber in seiner Kommunikation in den Vordergrund stellen.

Benefit nicht regelmäßig kommunizieren

Mitarbeiter, die nicht wissen, was ihnen zusteht, nutzen die bKV nicht und nehmen sie nicht als Mehrwert wahr. Jährliche Erinnerungen sind Pflicht.

Leistungsfall: Was passiert dann?

1

Aerztliche Leistung in Anspruch nehmen

Mitarbeiter geht zum Arzt, zum Zahnarzt oder ins Krankenhaus und sammelt die Rechnung.

2

Rechnung bei Barmenia einreichen

Erstattungsantrag digital über die Barmenia-App oder per Post – unkompliziert und schnell.

3

Barmenia erstattet direkt an Mitarbeiter

Die Erstattung erfolgt gemaess des gewahlten Tarifmoduls direkt auf das Konto des Mitarbeiters.

4

Krankenhausaufenthalt: direkte Abrechnung möglich

Bei stationärer Behandlung kann Barmenia direkt mit der Klinik abrechnen – kein Vorschuss durch den Mitarbeiter noetig.

5

Datenschutz ist gewahrt

Der Arbeitgeber erhaelt keine Gesundheitsdaten des Mitarbeiters – die Abwicklung laeuft ausschliesslich zwischen Mitarbeiter und Barmenia.

Beratungsprozess

1

Analyse

Ich pruefe Ihre Belegschaftsstruktur, das verfuegbare Budget pro Mitarbeiter und welche Tarifmodule den größten wahrgenommenen Nutzen haben.

2

Angebot und Tarifauswahl

Sie erhalten ein klares Angebot mit Leistungsübersicht und Kostenvergleich – auch mit verschiedenen Niveaus für unterschiedliche Mitarbeitergruppen.

3

Einrichtung und Kommunikation

Ich richte den Gruppenvertrag ein und liefere Ihnen Kommunikationsvorlagen für die Mitarbeiterinformation – damit der Benefit auch wirklich wahrgenommen wird.

Haeufige Fragen zur bKV

Was ist der Unterschied zwischen bKV und PKV?

Die bKV ist eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – sie ergaenzt die GKV um Leistungen, die gesetzlich nicht abgedeckt sind. Die PKV ersetzt die GKV vollständig. Die bKV gibt es ohne Gesundheitsprüfung als Gruppen-Benefit, die PKV erfordert eine Risikoeinschaetzung.

Muss ich die bKV allen Mitarbeitern anbieten?

Nein. Sie können sachlich begrundete Gruppen bilden, zum Beispiel nur Vollzeitkraefte oder nur Führungskraefte. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verlangt aber, dass die Differenzierung sachlich nachvollziehbar ist.

Was passiert wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlaesst?

Der Mitarbeiter kann die bKV in der Regel als Einzelperson privat fortführen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das ist ein weiterer Vorteil gegenüber einer reinen Gehaltserhhoehung.

Kann ich unterschiedliche Leistungsniveaus je nach Position anbieten?

Ja. Verschiedene Tarifmodule für verschiedene Mitarbeitergruppen sind möglich und sinnvoll. Zum Beispiel ein Basismodul für alle und ein erweitertes Modul für Führungskraefte – sachliche Differenzierung ist zulaessig.

Lohnt sich bKV für kleine Betriebe?

Ja, schon ab einem Mitarbeiter ist die bKV abschliessbar. Gruppenrabatte gibt es bei Barmenia haeufig ab 3–5 Personen. Im Wettbewerb um Fachkraefte ist die bKV ein günstiges und wirksames Signal – auch für kleine Unternehmen.

bKV für Ihre Mitarbeiter einführen

Ich erklaere Ihnen die verschiedenen Tarifmodelle und helfe Ihnen, das richtige Budget festzulegen – damit der Benefit wirklich ankommt.

Kostenloses Angebot anfragen

Die Angaben basieren auf Produktinformationen der BarmeniaGothaer betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Markus Focht ist gebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 GewO) der Barmenia Krankenversicherung AG und vermittelt Produkte des BarmeniaGothaer-Konzerns. Stand: April 2026.