Kurzantwort
Trickdiebstahl ist in der Basis-Hausratversicherung meist nicht versichert. Viele Tarife schließen diese Schadensart aus, weil kein klassischer Einbruch vorliegt. Erweiterte Tarife oder spezielle Zusatzbausteine können Trickdiebstahl jedoch abdecken – hier lohnt sich ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen.
Was genau ist versichert?
Die Standard-Hausratversicherung deckt Einbruchdiebstahl ab. Das bedeutet: Der Täter muss sich gewaltsam Zugang verschaffen – etwa durch Aufbrechen einer Tür oder eines Fensters.
Bei Trickdiebstahl liegt die Sache anders. Hier öffnet der Versicherungsnehmer freiwillig die Tür, weil er getäuscht wird. Typische Szenarien:
Da kein gewaltsames Eindringen stattfindet, greift der klassische Einbruchschutz nicht.
Wann zahlt die Versicherung trotzdem?
Erweiterte Hausrattarife enthalten oft eine sogenannte Trickdiebstahl-Klausel. Diese greift in der Regel, wenn:
Die Entschädigungsgrenzen für Trickdiebstahl sind häufig gedeckelt – üblich sind Summen zwischen 2.000 und 10.000 Euro, je nach Tarif. Bei der BarmeniaGothaer Hausratversicherung ist Trickdiebstahl in den Komfort- und Premium-Varianten mitversichert.
Wichtige Ausnahmen
Nächster Schritt
Prüfen Sie jetzt, ob Ihr aktueller Tarif Trickdiebstahl einschließt – oder ob ein Upgrade sinnvoll ist. Gerade für ältere Menschen oder Haushalte mit Wertsachen ist dieser Schutz wichtig.
Hausratversicherung mit Trickdiebstahl-Schutz anfragen
Sie möchten wissen, welcher Tarif zu Ihrer Situation passt? Ich berate Sie gerne persönlich.
Jetzt Beratungstermin vereinbaren
*Stand: April 2026*
*Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Konditionen und Deckungsumfang variieren je nach Tarif und Versicherer.*
Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG berate ich Privat- und Gewerbekunden in Karlsruhe und Region. Persönlich, kompetent und kostenlos.