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Hausrat

Einbruch ohne Aufbruchspuren: Zahlt die Hausratversicherung bei Nachschlüsseldiebstahl?

Kurzantwort

Bei einem Einbruch mit Nachschlüssel ohne sichtbare Aufbruchspuren zahlt die Hausratversicherung in der Regel nur, wenn der Tarif eine sogenannte Nachschlüsselklausel enthält. Ohne diese Erweiterung verweigern viele Versicherer die Leistung, da kein klassischer Einbruchdiebstahl im Sinne der Standardbedingungen vorliegt.

Was genau ist versichert?

Die Standard-Hausratversicherung deckt Einbruchdiebstahl ab. Dieser liegt laut AVB vor, wenn der Täter in einen Raum einbricht, einsteigt oder mit einem falschen Schlüssel eindringt – und dabei Spuren hinterlässt.

Das Problem bei Nachschlüsseldiebstahl: Der Täter öffnet die Tür mit einem nachgemachten oder gestohlenen Schlüssel. Es entstehen keine Hebelspuren, keine aufgebrochenen Fenster, keine sichtbaren Beschädigungen.

Wann zahlt die Versicherung trotzdem?

  • Mit Nachschlüsselklausel: Viele moderne Tarife enthalten eine Erweiterung für „Einbruch mit falschen Schlüsseln ohne Einbruchspuren". Hier greift der Schutz auch ohne klassische Aufbruchmerkmale.
  • Nachweis erforderlich: Sie müssen glaubhaft machen, dass ein Einbruch stattfand. Polizeianzeige, Zeugenbefragungen und eine lückenlose Dokumentation des Schlüsselverbleibs sind entscheidend.
  • Schlüssel nicht fahrlässig zugänglich: Der Originalschlüssel darf nicht offen herumgelegen haben oder leichtfertig weitergegeben worden sein.
  • Bei der BarmeniaGothaer Hausratversicherung ist der Schutz bei Einbruch mit falschen Schlüsseln in leistungsstärkeren Tarifen bereits enthalten. Im Basistarif kann diese Deckung fehlen oder eingeschränkt sein.

    Wichtige Ausnahmen

  • Keine Deckung ohne Nachschlüsselklausel: Enthält Ihr Tarif diese Erweiterung nicht, gilt das Eindringen mit Nachschlüssel nicht als versicherter Einbruchdiebstahl.
  • Fahrlässigkeit beim Schlüssel: Haben Sie den Schlüssel unter der Fußmatte deponiert oder an unsichere Dritte weitergegeben, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ablehnen.
  • Fehlende Beweise: Ohne Polizeianzeige und nachvollziehbare Dokumentation wird die Regulierung schwierig. Der Versicherer kann bei unklarer Sachlage die Zahlung verweigern.
  • Innentäter ausgeschlossen: Hat ein Mitbewohner oder Familienangehöriger mit eigenem Schlüssel gestohlen, liegt kein Einbruch vor – das ist ein Fall für die Strafverfolgung, nicht für die Hausratversicherung.
  • Nächster Schritt

    Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Hausratversicherung eine Nachschlüsselklausel enthält. Falls nicht, lohnt sich ein Tarifwechsel oder eine Erweiterung – gerade in Mehrfamilienhäusern, wo Schlüsselkopien ein reales Risiko darstellen.

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    *Stand: April 2026*

    *Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Konditionen und Deckungsumfang variieren je nach Tarif und Versicherer.*

    MF
    Markus Focht
    BarmeniaGothaer Versicherungsvermittler, Karlsruhe

    Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG berate ich Privat- und Gewerbekunden in Karlsruhe und Region. Persönlich, kompetent und kostenlos.

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