Kurzantwort
Bei einem Einbruch mit Nachschlüssel ohne sichtbare Aufbruchspuren zahlt die Hausratversicherung in der Regel nur, wenn der Tarif eine sogenannte Nachschlüsselklausel enthält. Ohne diese Erweiterung verweigern viele Versicherer die Leistung, da kein klassischer Einbruchdiebstahl im Sinne der Standardbedingungen vorliegt.
Was genau ist versichert?
Die Standard-Hausratversicherung deckt Einbruchdiebstahl ab. Dieser liegt laut AVB vor, wenn der Täter in einen Raum einbricht, einsteigt oder mit einem falschen Schlüssel eindringt – und dabei Spuren hinterlässt.
Das Problem bei Nachschlüsseldiebstahl: Der Täter öffnet die Tür mit einem nachgemachten oder gestohlenen Schlüssel. Es entstehen keine Hebelspuren, keine aufgebrochenen Fenster, keine sichtbaren Beschädigungen.
Wann zahlt die Versicherung trotzdem?
Bei der BarmeniaGothaer Hausratversicherung ist der Schutz bei Einbruch mit falschen Schlüsseln in leistungsstärkeren Tarifen bereits enthalten. Im Basistarif kann diese Deckung fehlen oder eingeschränkt sein.
Wichtige Ausnahmen
Nächster Schritt
Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Hausratversicherung eine Nachschlüsselklausel enthält. Falls nicht, lohnt sich ein Tarifwechsel oder eine Erweiterung – gerade in Mehrfamilienhäusern, wo Schlüsselkopien ein reales Risiko darstellen.
→ Hausratversicherung mit Nachschlüsselschutz vergleichen
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*Stand: April 2026*
*Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Konditionen und Deckungsumfang variieren je nach Tarif und Versicherer.*
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