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Hausrat

Einbruch bei gekipptem Fenster: Darf die Hausrat wegen grober Fahrlässigkeit kürzen?

Kurzantwort

Ja, die Hausratversicherung darf bei Einbruch durch ein gekipptes Fenster grundsätzlich wegen grober Fahrlässigkeit kürzen. Allerdings verzichten viele moderne Tarife – auch bei der BarmeniaGothaer – auf diese Einrede. Entscheidend ist, was in Ihren Versicherungsbedingungen steht.

Was genau ist versichert / gilt hier?

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzen. Ein dauerhaft gekipptes Fenster bei Abwesenheit kann von Versicherern als solche Pflichtverletzung gewertet werden.

Nach § 81 VVG darf der Versicherer die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Das bedeutet: Je nach Einzelfall können 25 %, 50 % oder mehr der Entschädigung gestrichen werden.

Die gute Nachricht: Viele aktuelle Hausrattarife enthalten einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Bei diesen Tarifen zahlt der Versicherer auch dann vollständig, wenn Sie ein Fenster gekippt gelassen haben. Dieser Verzicht gilt in der Regel bis zu einer bestimmten Schadenhöhe – häufig bis zur vollen Versicherungssumme oder bis zu einem definierten Betrag (z. B. 10.000 € oder unbegrenzt).

Ob Ihr Tarif diesen Verzicht enthält, erkennen Sie an Formulierungen wie:

  • „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit"
  • „Leistung auch bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls"
  • Wichtige Ausnahmen

  • Vorsatz ist nie versichert: Wenn Sie absichtlich den Einbruch ermöglichen, zahlt keine Versicherung.
  • Ältere Tarife ohne Verzichtsklausel: Hier kann die Leistung tatsächlich gekürzt werden – prüfen Sie Ihre Bedingungen.
  • Wiederholtes Fehlverhalten: Bei nachweislich regelmäßiger Nachlässigkeit kann der Versicherer im Einzelfall anders entscheiden.
  • Erdgeschoss vs. obere Etagen: Ein gekipptes Fenster im 4. Stock wird anders bewertet als im Erdgeschoss – die Zugänglichkeit spielt eine Rolle.
  • Nächster Schritt

    Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Hausratversicherung den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit enthält. Falls nicht, lohnt sich ein Tarifwechsel – oft ohne Mehrkosten.

    Jetzt Hausratversicherung mit Verzicht auf Einrede prüfen

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    *Stand: April 2026*

    *Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Konditionen und Deckungsumfang variieren je nach Tarif und Versicherer.*

    MF
    Markus Focht
    BarmeniaGothaer Versicherungsvermittler, Karlsruhe

    Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG berate ich Privat- und Gewerbekunden in Karlsruhe und Region. Persönlich, kompetent und kostenlos.

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