Kurzantwort
Die Wohngebäudeversicherung zahlt Sturmschäden am Dach ab Windstärke 8 (mindestens 62 km/h). Diese Grenze ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt und gilt branchenweit als Standard. Der Nachweis erfolgt über Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes für Ihren Standort.
Was genau ist versichert?
Ein Sturm im versicherungstechnischen Sinne liegt vor, wenn der Wind mindestens Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala erreicht. Das entspricht einer Geschwindigkeit von 62 bis 74 km/h.
Gedeckte Schäden am Dach umfassen:
Die Versicherung prüft anhand von Wetterdaten, ob zum Schadenszeitpunkt tatsächlich Windstärke 8 oder mehr herrschte. Der Deutsche Wetterdienst stellt diese Daten zur Verfügung. Wenn in Ihrer unmittelbaren Umgebung weitere Sturmschäden dokumentiert sind, gilt dies als zusätzlicher Beleg.
Wichtig: Auch wenn der Sturm nur kurzzeitig Windstärke 8 erreicht hat, besteht Versicherungsschutz. Entscheidend ist der Moment der Schadensentstehung.
Wichtige Ausnahmen
So melden Sie den Schaden richtig
Nach einem Sturmschaden sollten Sie schnell handeln:
Die Kosten für Notmaßnahmen zur Schadensbegrenzung übernimmt die Versicherung in der Regel zusätzlich.
Nächster Schritt
Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Wohngebäudeversicherung ausreichend Sturmschutz bietet – inklusive Folgeschäden und Elementarrisiken. Ich analysiere Ihren bestehenden Vertrag und zeige Ihnen mögliche Deckungslücken auf.
Wohngebäudeversicherung prüfen lassen
Haben Sie aktuell einen Sturmschaden oder Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz? Kontaktieren Sie mich direkt für eine persönliche Beratung.
*Stand: April 2026*
*Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Konditionen und Deckungsumfang variieren je nach Tarif und Versicherer.*
Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG berate ich Privat- und Gewerbekunden in Karlsruhe und Region. Persönlich, kompetent und kostenlos.