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Wohngebäude

Sturmschaden am Dach: Ab welcher Windstärke zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Kurzantwort

Die Wohngebäudeversicherung zahlt Sturmschäden am Dach ab Windstärke 8 (mindestens 62 km/h). Diese Grenze ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt und gilt branchenweit als Standard. Der Nachweis erfolgt über Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes für Ihren Standort.

Was genau ist versichert?

Ein Sturm im versicherungstechnischen Sinne liegt vor, wenn der Wind mindestens Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala erreicht. Das entspricht einer Geschwindigkeit von 62 bis 74 km/h.

Gedeckte Schäden am Dach umfassen:

  • Abgedeckte oder beschädigte Dachziegel und Dachpfannen
  • Zerstörte Dachrinnen und Fallrohre durch Sturmeinwirkung
  • Schäden an Dachfenstern und Oberlichtern
  • Beschädigte Schornsteinverkleidungen
  • Folgeschäden durch eindringendes Regenwasser nach Sturmschaden
  • Die Versicherung prüft anhand von Wetterdaten, ob zum Schadenszeitpunkt tatsächlich Windstärke 8 oder mehr herrschte. Der Deutsche Wetterdienst stellt diese Daten zur Verfügung. Wenn in Ihrer unmittelbaren Umgebung weitere Sturmschäden dokumentiert sind, gilt dies als zusätzlicher Beleg.

    Wichtig: Auch wenn der Sturm nur kurzzeitig Windstärke 8 erreicht hat, besteht Versicherungsschutz. Entscheidend ist der Moment der Schadensentstehung.

    Wichtige Ausnahmen

  • Vorschäden und mangelnde Instandhaltung: Waren Dachziegel bereits locker oder das Dach erkennbar sanierungsbedürftig, kann die Leistung gekürzt oder abgelehnt werden.
  • Windstärke unter 8: Bei Schäden durch schwächeren Wind besteht kein Anspruch – auch wenn das Dach alt ist.
  • Sturmflut und Überschwemmung: Wassereinbruch durch Hochwasser nach Sturm ist nur mit zusätzlicher Elementarschadenversicherung gedeckt.
  • Lose Gegenstände: Schäden durch herabfallende Äste oder umherfliegende Gartenmöbel am eigenen Dach sind gedeckt, aber Schäden an fremdem Eigentum fallen unter die Haftpflicht.
  • So melden Sie den Schaden richtig

    Nach einem Sturmschaden sollten Sie schnell handeln:

  • Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und Videos
  • Sichern Sie das Dach provisorisch gegen weitere Schäden (Plane, Abdeckung)
  • Melden Sie den Schaden innerhalb weniger Tage bei Ihrer Versicherung
  • Bewahren Sie beschädigte Teile bis zur Begutachtung auf
  • Die Kosten für Notmaßnahmen zur Schadensbegrenzung übernimmt die Versicherung in der Regel zusätzlich.

    Nächster Schritt

    Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Wohngebäudeversicherung ausreichend Sturmschutz bietet – inklusive Folgeschäden und Elementarrisiken. Ich analysiere Ihren bestehenden Vertrag und zeige Ihnen mögliche Deckungslücken auf.

    Wohngebäudeversicherung prüfen lassen

    Haben Sie aktuell einen Sturmschaden oder Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz? Kontaktieren Sie mich direkt für eine persönliche Beratung.

    *Stand: April 2026*

    *Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Konditionen und Deckungsumfang variieren je nach Tarif und Versicherer.*

    MF
    Markus Focht
    BarmeniaGothaer Versicherungsvermittler, Karlsruhe

    Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG berate ich Privat- und Gewerbekunden in Karlsruhe und Region. Persönlich, kompetent und kostenlos.

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