Zum Hauptinhalt springen
Startseite/FAQ/Wohngebäude
Wohngebäude

Rohrbruch in der Mietwohnung: Wer zahlt Gebäudeschaden und wer den Hausrat?

Kurzantwort

Bei einem Rohrbruch in der Mietwohnung übernimmt die Wohngebäudeversicherung des Vermieters alle Schäden am Gebäude selbst – also Rohre, Wände, Böden und fest verbaute Elemente. Für Ihre persönlichen Gegenstände wie Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte ist Ihre eigene Hausratversicherung zuständig.

Was genau ist versichert?

Die Kostenverteilung bei einem Rohrbruch folgt einer klaren Logik:

Wohngebäudeversicherung des Vermieters zahlt:

  • Reparatur des defekten Rohrs
  • Trocknung und Sanierung von Wänden, Decken und Estrich
  • Erneuerung beschädigter Fliesen und Bodenbeläge
  • Fest eingebaute Sanitäranlagen und Einbauküchen (wenn vom Vermieter gestellt)
  • Ihre Hausratversicherung zahlt:

  • Durchnässte Möbel, Teppiche und Vorhänge
  • Beschädigte Elektrogeräte und Unterhaltungselektronik
  • Kleidung und persönliche Gegenstände
  • Ihre eigene Einbauküche (wenn Sie diese mitgebracht haben)
  • Wichtig: Leitungswasserschäden sind in der Regel nur versichert, wenn das Wasser bestimmungswidrig ausgetreten ist – also durch einen Defekt und nicht durch offene Wasserhähne oder Überlaufen der Badewanne.

    Wichtige Ausnahmen

  • Schäden durch allmählich eintretendes Wasser (z. B. unbemerkte Tropflecks über Monate) sind oft nicht gedeckt
  • Frost- und Bruchschäden an Rohren außerhalb des Gebäudes erfordern meist eine Zusatzklausel
  • Wenn Sie als Mieter den Rohrbruch grob fahrlässig verursacht haben (z. B. Heizung bei Frost komplett abgestellt), kann die Versicherung die Leistung kürzen
  • Schäden an Gegenständen in nicht ausreichend beheizten Kellerräumen können ausgeschlossen sein
  • Nächster Schritt

    Als Mieter sollten Sie prüfen, ob Ihre Hausratversicherung Leitungswasserschäden ausreichend abdeckt. Vermieter und Eigentümer sollten sicherstellen, dass ihre Wohngebäudeversicherung alle relevanten Leitungswasserrisiken einschließt.

    Jetzt Wohngebäudeversicherung prüfen – ich analysiere Ihren bestehenden Schutz und zeige Lücken auf.

    Haben Sie aktuell einen Rohrbruch oder möchten Ihren Versicherungsschutz besprechen? Kontaktieren Sie mich direkt für eine persönliche Beratung.

    *Stand: April 2026*

    *Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Konditionen und Deckungsumfang variieren je nach Tarif und Versicherer.*

    MF
    Markus Focht
    BarmeniaGothaer Versicherungsvermittler, Karlsruhe

    Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG berate ich Privat- und Gewerbekunden in Karlsruhe und Region. Persönlich, kompetent und kostenlos.

    Alle FAQ-Fragen