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Wohngebäude

Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Mietausfall nach Brand oder Leitungswasserschaden?

Kurzantwort

Ja, die Wohngebäudeversicherung ersetzt in der Regel Mietausfall, wenn die Wohnung durch einen versicherten Schaden wie Brand oder Leitungswasser unbewohnbar wird. Voraussetzung ist, dass der Mietausfallschutz im Vertrag eingeschlossen ist – bei vielen Tarifen ist das Standard, bei anderen muss er separat vereinbart werden.

Was genau ist versichert?

Der Mietausfallschutz greift, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Versicherter Schaden liegt vor: Die Ursache muss ein gedecktes Ereignis sein – typischerweise Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Bei erweiterten Tarifen auch Elementarschäden wie Überschwemmung.
  • Wohnung ist unbewohnbar: Der Schaden muss so erheblich sein, dass der Mieter die Räume nicht mehr nutzen kann. Eine kleine Reparatur, die den Wohnwert nur geringfügig einschränkt, reicht nicht aus.
  • Tatsächlicher Mietausfall entsteht: Der Versicherer ersetzt die entgangene Miete, die Sie nachweislich nicht erhalten. Bei Eigentümern, die selbst wohnen, wird stattdessen der ortsübliche Mietwert angesetzt.
  • Zeitliche Begrenzung beachten: Die Leistung ist üblicherweise auf 12 bis 24 Monate begrenzt, je nach Tarifgestaltung. Die genaue Dauer steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
  • Die Höhe der Erstattung orientiert sich an der zuletzt vereinbarten Kaltmiete. Nebenkosten werden in der Regel nicht ersetzt, da diese bei Unbewohnbarkeit ohnehin nicht anfallen.

    Wichtige Ausnahmen

  • Mietausfallschutz nicht eingeschlossen: Prüfen Sie Ihren Vertrag – bei Basis-Tarifen fehlt dieser Baustein manchmal oder ist nur mit geringer Deckungssumme enthalten.
  • Leerstand vor dem Schaden: War die Wohnung bereits vor dem Schadenereignis unvermietet, besteht kein Anspruch auf Mietausfallersatz.
  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit: Haben Sie den Schaden selbst verursacht oder grob fahrlässig herbeigeführt, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.
  • Nicht versicherte Gefahren: Schäden durch Krieg, Kernenergie oder allmähliche Einwirkungen (z. B. schleichende Feuchtigkeit ohne Rohrbruch) sind ausgeschlossen.
  • Nächster Schritt

    Ob Ihr aktueller Vertrag Mietausfall ausreichend abdeckt, hängt von Tarif und Versicherungssumme ab. Gerade bei vermieteten Objekten lohnt sich ein genauer Blick auf die Bedingungen.

    Wohngebäudeversicherung mit Mietausfallschutz vergleichen

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    *Stand: April 2026*

    *Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Konditionen und Deckungsumfang variieren je nach Tarif und Versicherer.*

    MF
    Markus Focht
    BarmeniaGothaer Versicherungsvermittler, Karlsruhe

    Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG berate ich Privat- und Gewerbekunden in Karlsruhe und Region. Persönlich, kompetent und kostenlos.

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