Kurzantwort
Ja, die Wohngebäudeversicherung ersetzt in der Regel Mietausfall, wenn die Wohnung durch einen versicherten Schaden wie Brand oder Leitungswasser unbewohnbar wird. Voraussetzung ist, dass der Mietausfallschutz im Vertrag eingeschlossen ist – bei vielen Tarifen ist das Standard, bei anderen muss er separat vereinbart werden.
Was genau ist versichert?
Der Mietausfallschutz greift, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Die Höhe der Erstattung orientiert sich an der zuletzt vereinbarten Kaltmiete. Nebenkosten werden in der Regel nicht ersetzt, da diese bei Unbewohnbarkeit ohnehin nicht anfallen.
Wichtige Ausnahmen
Nächster Schritt
Ob Ihr aktueller Vertrag Mietausfall ausreichend abdeckt, hängt von Tarif und Versicherungssumme ab. Gerade bei vermieteten Objekten lohnt sich ein genauer Blick auf die Bedingungen.
→ Wohngebäudeversicherung mit Mietausfallschutz vergleichen
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*Stand: April 2026*
*Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Konditionen und Deckungsumfang variieren je nach Tarif und Versicherer.*
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