Kurzantwort
Ja, die Teilkasko übernimmt Steinschlagschäden an der Windschutzscheibe. Bei einer Reparatur (Smart-Repair) entfällt die Selbstbeteiligung in der Regel komplett. Muss die Scheibe ausgetauscht werden, wird die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen.
Was genau ist versichert?
Glasbruchschäden gehören zu den klassischen Teilkaskoleistungen. Das gilt für alle Fahrzeugscheiben – Windschutzscheibe, Seitenscheiben, Heckscheibe und auch das Glasdach.
Bei Reparatur (Smart-Repair):
Bei Austausch der Windschutzscheibe:
Wichtig: Die Schadenfreiheitsklasse bleibt bei Glasschäden unberührt. Ein Steinschlag führt nicht zur Rückstufung – weder bei Reparatur noch bei Austausch.
Wichtige Ausnahmen
So melden Sie einen Steinschlag richtig
Tipp: Lassen Sie kleine Steinschläge schnell reparieren. Ein Riss kann sich durch Temperaturschwankungen ausbreiten – dann wird aus der kostenlosen Reparatur ein teurer Scheibentausch mit Selbstbeteiligung.
Nächster Schritt
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*Stand: Januar 2025*
*Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Konditionen und Deckungsumfang variieren je nach Tarif und Versicherer.*
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