Kurzantwort
Ja, Ihre Vollkaskoversicherung zahlt den Schaden am geparkten Auto auch dann, wenn der Verursacher nach einer Fahrerflucht unbekannt bleibt. Sie tragen lediglich Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung. Voraussetzung: Sie melden den Vorfall unverzüglich der Polizei und Ihrer Versicherung.
Was genau ist versichert?
Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch fremde Fahrzeuge – unabhängig davon, ob der Verursacher ermittelt wird oder nicht. Das unterscheidet sie grundlegend von der Teilkasko, die nur bestimmte Risiken wie Diebstahl, Hagel oder Wildunfälle abdeckt.
Bei Fahrerflucht am geparkten Auto gilt:
Wichtig für die Regulierung: Dokumentieren Sie den Schaden sofort mit Fotos aus verschiedenen Winkeln. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und den genauen Standort Ihres Fahrzeugs. Fragen Sie Anwohner oder Geschäfte nach möglichen Zeugen.
Wichtige Ausnahmen
Nächster Schritt
Prüfen Sie jetzt, ob Ihre aktuelle Kfz-Versicherung ausreichend Schutz bietet – gerade bei älteren Verträgen lohnt sich ein Vergleich der Selbstbeteiligung und Deckungssummen.
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*Stand: April 2026*
*Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Konditionen und Deckungsumfang variieren je nach Tarif und Versicherer.*
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