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KFZ-Versicherung

Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung: Kann ich bei Beitragserhöhung sofort wechseln?

Kurzantwort

Ja, bei einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können Ihre Kfz-Versicherung dann innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung kündigen – unabhängig von der regulären Kündigungsfrist zum Jahresende.

Was genau ist versichert / gilt hier?

Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen ist gesetzlich in § 40 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt. Es greift unter folgenden Voraussetzungen:

Die Beitragserhöhung erfolgt ohne Leistungsverbesserung. Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, ohne dass sich Ihr Versicherungsschutz verbessert, dürfen Sie außerordentlich kündigen. Das gilt auch, wenn die Erhöhung durch eine Änderung der Regionalklasse oder Typklasse zustande kommt.

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Ab dem Tag, an dem Sie die Mitteilung über die Beitragserhöhung erhalten, haben Sie einen Monat Zeit für Ihre Kündigung. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – ein formloses Schreiben per Post oder Fax genügt, E-Mail wird nicht von allen Versicherern akzeptiert.

Die Kündigung wirkt zum Zeitpunkt der Erhöhung. Sie zahlen also nicht den erhöhten Beitrag, sondern können nahtlos zu einem neuen Anbieter wechseln.

Wichtig: Auch wenn sich Ihr Beitrag durch eine Rückstufung nach einem Schaden erhöht, besteht in der Regel kein Sonderkündigungsrecht – denn diese Erhöhung basiert auf den vereinbarten Vertragsbedingungen.

Wichtige Ausnahmen

  • Leistungsverbesserung inklusive: Erhöht der Versicherer den Beitrag und verbessert gleichzeitig den Schutz, entfällt das Sonderkündigungsrecht.
  • Beitragsanpassung nach Schadenfreiheitsklasse: Rückstufungen nach einem Schaden begründen kein Sonderkündigungsrecht.
  • Fristversäumnis: Nach Ablauf der Monatsfrist gilt der neue Beitrag als akzeptiert – eine Kündigung ist dann erst wieder zum regulären Termin möglich.
  • Kfz-Haftpflicht ist Pflicht: Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag bestätigt ist. Ohne Haftpflichtversicherung dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegen.
  • Nächster Schritt

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    *Stand: April 2026*

    *Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Konditionen und Deckungsumfang variieren je nach Tarif und Versicherer.*

    MF
    Markus Focht
    BarmeniaGothaer Versicherungsvermittler, Karlsruhe

    Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG berate ich Privat- und Gewerbekunden in Karlsruhe und Region. Persönlich, kompetent und kostenlos.

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