Kurzantwort
Ja, eine Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossenen Mietsachschäden zahlt in der Regel für Schäden an Dusche oder Waschbecken in Ihrer Mietwohnung. Voraussetzung ist, dass Sie den Schaden versehentlich verursacht haben und Ihr Tarif Mietsachschäden an unbeweglichen Gegenständen abdeckt.
Was genau ist versichert?
Mietsachschäden sind Schäden an gemieteten Gegenständen, für die Sie als Mieter gegenüber dem Vermieter haften. Bei Dusche und Waschbecken handelt es sich um fest eingebaute, unbewegliche Sachen – diese fallen unter den erweiterten Mietsachschadenschutz.
Die Haftpflicht greift, wenn:
Die BarmeniaGothaer Privathaftpflicht deckt Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen standardmäßig ab. Die Deckungssumme für Mietsachschäden beträgt je nach Tarif zwischen 300.000 Euro und der vollen Versicherungssumme.
Wichtige Ausnahmen
Nächster Schritt
Prüfen Sie, ob Ihre aktuelle Privathaftpflicht Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen ausreichend abdeckt. Ältere Tarife schließen diese oft aus oder begrenzen die Summe stark.
→ Privathaftpflicht mit umfassendem Mietsachschadenschutz ansehen
Sie sind unsicher, ob Ihr konkreter Schaden gedeckt ist? Ich prüfe Ihren Fall und helfe bei der Schadensmeldung.
*Stand: April 2026*
*Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Konditionen und Deckungsumfang variieren je nach Tarif und Versicherer.*
Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG berate ich Privat- und Gewerbekunden in Karlsruhe und Region. Persönlich, kompetent und kostenlos.