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Haftpflicht

Gefälligkeitsschaden beim Umzug: Zahlt die private Haftpflicht, wenn ich etwas fallen lasse?

Kurzantwort

Ob Ihre private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie beim Umzugshelfen etwas beschädigen, hängt vom Tarif ab. Gefälligkeitsschäden sind nicht automatisch versichert – Sie benötigen einen Tarif, der diese Leistung explizit einschließt. Ohne diesen Baustein bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.

Was genau ist versichert?

Ein Gefälligkeitsschaden entsteht, wenn Sie jemandem unentgeltlich helfen und dabei dessen Eigentum beschädigen. Klassisches Beispiel: Sie tragen beim Umzug eines Freundes die Waschmaschine und lassen sie fallen.

Das Problem: Rechtlich gesehen verzichten beide Seiten bei einer Gefälligkeit stillschweigend auf Schadensersatzansprüche. Juristisch nennt sich das „Haftungsausschluss bei Gefälligkeitsverhältnissen". Ohne Anspruch kann auch die Haftpflichtversicherung nicht einspringen.

Wann zahlt die Versicherung trotzdem?

Moderne Tarife der BarmeniaGothaer enthalten häufig eine Klausel für Gefälligkeitsschäden. Diese greift, wenn:

  • Der Schaden bei einer unentgeltlichen Hilfeleistung entsteht
  • Keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt
  • Die vereinbarte Deckungssumme nicht überschritten wird (oft 10.000 bis 50.000 Euro)
  • Entscheidend ist der Blick in Ihre Versicherungsbedingungen. Steht dort „Gefälligkeitsschäden mitversichert" oder eine vergleichbare Formulierung, sind Sie abgesichert.

    Wichtige Ausnahmen

  • Grobe Fahrlässigkeit: Wer den Fernseher mit einer Hand trägt und dabei telefoniert, riskiert eine Leistungskürzung oder -ablehnung
  • Gewerbliche Hilfe: Sobald Geld fließt – auch ein „Trinkgeld" – handelt es sich nicht mehr um eine Gefälligkeit
  • Vorsatz: Absichtlich verursachte Schäden sind grundsätzlich ausgeschlossen
  • Deckungssumme überschritten: Bei teuren Gegenständen wie Antiquitäten kann die Entschädigung gedeckelt sein
  • Nächster Schritt

    Prüfen Sie jetzt, ob Ihr aktueller Tarif Gefälligkeitsschäden abdeckt. Falls nicht, lohnt sich ein Tarifwechsel – oft für wenige Euro mehr im Jahr.

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    *Stand: April 2026*

    *Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Konditionen und Deckungsumfang variieren je nach Tarif und Versicherer.*

    MF
    Markus Focht
    BarmeniaGothaer Versicherungsvermittler, Karlsruhe

    Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG berate ich Privat- und Gewerbekunden in Karlsruhe und Region. Persönlich, kompetent und kostenlos.

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