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Haftpflicht

Deliktunfähige Kinder: Zahlt die Haftpflicht, wenn mein Kind etwas kaputt macht?

Kurzantwort

Kinder unter 7 Jahren sind nach § 828 BGB deliktunfähig und haften nicht selbst. Ob Ihre Privathaftpflicht dennoch zahlt, hängt davon ab, ob Ihr Tarif eine Klausel für deliktunfähige Kinder enthält. Ohne diese Klausel besteht kein Versicherungsschutz – Sie bleiben auf dem Schaden sitzen oder zahlen freiwillig aus eigener Tasche.

Was genau ist versichert / gilt hier?

Deliktunfähigkeit bedeutet: Das Kind kann rechtlich nicht für einen Schaden verantwortlich gemacht werden. Damit entfällt auch die gesetzliche Haftpflicht der Eltern – es sei denn, sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Ohne Klausel: Die Versicherung lehnt ab, weil kein gesetzlicher Haftpflichtanspruch besteht. Der Geschädigte geht leer aus, die Eltern stehen vor einem moralischen Dilemma.

Mit Klausel für deliktunfähige Kinder: Die Versicherung zahlt den Schaden, obwohl keine rechtliche Verpflichtung besteht. Dies ist eine freiwillige Leistung des Versicherers.

Die Klausel greift typischerweise, wenn:

  • Das Kind zum Zeitpunkt des Schadens unter 7 Jahre alt war (im Straßenverkehr unter 10 Jahre)
  • Der Schaden während der Vertragslaufzeit entstanden ist
  • Die vereinbarte Deckungssumme nicht überschritten wird
  • Bei BarmeniaGothaer-Tarifen ist diese Leistung in den Komfort- und Premium-Varianten standardmäßig enthalten. Die Deckungssumme für deliktunfähige Personen liegt je nach Tarif zwischen 10.000 und 30.000 Euro pro Schadenfall.

    Wichtig: Die Klausel gilt meist auch für deliktunfähige Erwachsene (z. B. bei Demenz), sofern diese im Vertrag mitversichert sind.

    Wichtige Ausnahmen

  • Aufsichtspflichtverletzung: Haben Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt, haften Sie selbst – dann greift die reguläre Haftpflichtdeckung, nicht die Klausel für Deliktunfähige
  • Vorsatz: Schäden, die das Kind absichtlich verursacht hat, sind ausgeschlossen
  • Deckungssumme: Übersteigt der Schaden die vereinbarte Summe für deliktunfähige Kinder, zahlen Sie die Differenz selbst
  • Basis-Tarife: Günstige Einstiegstarife enthalten diese Klausel oft nicht – prüfen Sie Ihre Bedingungen
  • Nächster Schritt

    Prüfen Sie jetzt, ob Ihr aktueller Tarif Schäden durch deliktunfähige Kinder abdeckt. Auf der Seite Privathaftpflichtversicherung finden Sie einen Überblick über Tarife mit dieser wichtigen Leistung.

    Sie möchten wissen, ob Ihr bestehender Schutz ausreicht? Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Prüfung Ihrer Police.

    *Stand: April 2026*

    *Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Konditionen und Deckungsumfang variieren je nach Tarif und Versicherer.*

    MF
    Markus Focht
    BarmeniaGothaer Versicherungsvermittler, Karlsruhe

    Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG berate ich Privat- und Gewerbekunden in Karlsruhe und Region. Persönlich, kompetent und kostenlos.

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