Kurzantwort
Eine Deckungslücke vermeiden Sie, indem der neue Vertrag exakt zum Ende des alten beginnt – idealerweise taggenau. Kündigen Sie erst, wenn die Annahmebestätigung des neuen Versicherers vorliegt. Bei Schäden, die vor dem Wechsel verursacht, aber erst danach gemeldet werden, greift die Nachhaftungsklausel des alten Vertrags.
Was genau ist versichert / gilt hier?
Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden, die während der Vertragslaufzeit verursacht werden. Entscheidend ist das sogenannte Verstoßprinzip: Der schadenauslösende Fehler muss in den versicherten Zeitraum fallen.
Für einen lückenlosen Wechsel gilt:
Nachhaftung beachten: Viele Betriebshaftpflicht-Tarife enthalten eine Nachhaftungsklausel. Diese deckt Schäden, die während der Vertragslaufzeit verursacht, aber erst nach Vertragsende gemeldet werden. Die Nachhaftungsfrist beträgt je nach Tarif zwischen einem und fünf Jahren. Prüfen Sie diese Klausel in Ihren aktuellen AVB.
Vorwärtsdeckung prüfen: Manche neuen Verträge bieten eine Rückwärtsversicherung für unbekannte Schäden aus der Vergangenheit. Das schließt Lücken bei Spätschäden, ersetzt aber keine fehlende Nachhaftung.
Wichtige Ausnahmen
Nächster Schritt
Ein Wechsel lohnt sich oft – aber nur mit sauberer Planung. Ich prüfe Ihren bestehenden Vertrag auf Kündigungsfristen und Nachhaftung und koordiniere den Übergang zum neuen Tarif taggenau.
Jetzt Betriebshaftpflicht vergleichen und sicher wechseln
Oder vereinbaren Sie direkt einen Termin: Kontakt aufnehmen
*Stand: April 2026*
*Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Konditionen und Deckungsumfang variieren je nach Tarif und Versicherer.*
Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG berate ich Privat- und Gewerbekunden in Karlsruhe und Region. Persönlich, kompetent und kostenlos.