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Betriebshaftpflicht

Zahlt die Betriebshaftpflicht bei Schäden durch Subunternehmer?

Kurzantwort

Ja, die Betriebshaftpflicht kann bei Schäden durch Subunternehmer zahlen – allerdings nur, wenn eine entsprechende Klausel im Vertrag enthalten ist. Standardmäßig sind Subunternehmer nicht automatisch mitversichert. Sie haften als Auftraggeber gegenüber dem Geschädigten, müssen aber prüfen, ob Ihr Tarif diese Konstellation abdeckt.

Was genau ist versichert?

Die Betriebshaftpflicht schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die aus Ihrer betrieblichen Tätigkeit entstehen. Bei Subunternehmern gibt es zwei relevante Szenarien:

Szenario 1: Auswahlverschulden

Wenn Sie einen Subunternehmer beauftragt haben und dieser einen Schaden verursacht, kann der Geschädigte Sie als Auftraggeber in Anspruch nehmen. Die Begründung: Sie haben den Subunternehmer ausgewählt und überwacht. Dieses sogenannte Auswahlverschulden ist in vielen Betriebshaftpflicht-Tarifen gedeckt.

Szenario 2: Mitversicherung von Subunternehmerleistungen

Einige Tarife enthalten eine explizite Klausel zur Mitversicherung von Subunternehmerleistungen. Dann greift der Schutz auch, wenn der Subunternehmer selbst keine ausreichende Versicherung hat. Die BarmeniaGothaer bietet diese Erweiterung in bestimmten Gewerbe-Tarifen an.

Wichtige Voraussetzung: Der Subunternehmer muss im Rahmen eines Werkvertrags für Sie tätig gewesen sein. Reine Lieferanten oder Dienstleister ohne direkten Bezug zu Ihrem Auftrag fallen nicht darunter.

Die Deckungssumme für Subunternehmer-Schäden ist häufig begrenzt – oft auf 50.000 bis 250.000 Euro, abhängig vom Tarif.

Wichtige Ausnahmen

  • Vorsatz des Subunternehmers: Bei absichtlich verursachten Schäden besteht kein Versicherungsschutz
  • Fehlende Qualifikation: Wenn Sie einen offensichtlich ungeeigneten Subunternehmer beauftragt haben, kann der Versicherer die Leistung kürzen
  • Vertragliche Mängel: Reine Erfüllungsschäden (der Subunternehmer liefert schlechte Arbeit, aber niemand wird geschädigt) sind nicht gedeckt
  • Regress: Der Versicherer kann nach Regulierung beim Subunternehmer Regress nehmen – das belastet Ihre Geschäftsbeziehung
  • Nächster Schritt

    Prüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag auf die Klausel „Mitversicherung von Subunternehmerleistungen" oder lassen Sie sich ein passendes Angebot erstellen. Gerade im Handwerk und Baugewerbe ist diese Erweiterung unverzichtbar.

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    *Stand: April 2026*

    *Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Konditionen und Deckungsumfang variieren je nach Tarif und Versicherer.*

    MF
    Markus Focht
    BarmeniaGothaer Versicherungsvermittler, Karlsruhe

    Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG berate ich Privat- und Gewerbekunden in Karlsruhe und Region. Persönlich, kompetent und kostenlos.

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