Kurzantwort
Ja, die Betriebshaftpflicht kann Mietsachschäden an gemieteten Räumen übernehmen – allerdings nur, wenn diese Deckung ausdrücklich im Vertrag eingeschlossen ist. Standardmäßig sind Schäden an gemieteten oder gepachteten Sachen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Sie benötigen eine explizite Erweiterung für Mietsachschäden an Immobilien.
Was genau ist versichert?
Die gesetzliche Haftpflicht schließt Schäden an Sachen, die Sie gemietet, gepachtet oder geliehen haben, grundsätzlich aus. Der Grund: Als Mieter haben Sie eine besondere Obhutspflicht für diese Gegenstände.
Bei der Betriebshaftpflicht mit Mietsachschaden-Einschluss gilt:
Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter vergisst, die Kaffeemaschine auszuschalten. Es entsteht ein Schwelbrand, der die Wände und Decken des gemieteten Büros beschädigt. Mit entsprechendem Einschluss übernimmt die Betriebshaftpflicht die Kosten gegenüber dem Vermieter.
Wichtige Ausnahmen
Nächster Schritt
Viele Standardtarife enthalten keinen oder nur einen eingeschränkten Mietsachschaden-Einschluss. Gerade wenn Sie größere Gewerbeflächen mieten, kann ein Schadenfall schnell sechsstellige Summen erreichen.
Lassen Sie Ihre Betriebshaftpflicht auf ausreichende Mietsachschaden-Deckung prüfen – ich analysiere Ihren bestehenden Vertrag oder erstelle ein passendes Angebot.
Sie haben Fragen zu Ihrem konkreten Mietverhältnis? Kontaktieren Sie mich direkt für eine individuelle Einschätzung.
*Stand: April 2026*
*Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Konditionen und Deckungsumfang variieren je nach Tarif und Versicherer.*
Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG berate ich Privat- und Gewerbekunden in Karlsruhe und Region. Persönlich, kompetent und kostenlos.