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Betriebshaftpflicht

Zahlt die Betriebshaftpflicht bei Schaden durch Mitarbeiter?

Kurzantwort

Ja, die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt in der Regel, wenn ein Mitarbeiter während seiner betrieblichen Tätigkeit einen Schaden bei Dritten verursacht. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Beschäftigten, die im Auftrag des Unternehmens handeln. Voraussetzung ist, dass der Schaden im Rahmen der versicherten Betriebstätigkeit entstanden ist.

Was genau ist versichert?

Die Betriebshaftpflicht deckt Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden ab, die Ihre Mitarbeiter Dritten zufügen. Als mitversicherte Personen gelten:

  • Festangestellte Arbeitnehmer
  • Auszubildende und Praktikanten
  • Leiharbeiter, sofern sie unter Ihrer Weisung arbeiten
  • Aushilfen und geringfügig Beschäftigte
  • Der Versicherungsschutz greift, wenn der Mitarbeiter im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Pflichten handelt. Ein Beispiel: Ein Handwerker beschädigt beim Kunden versehentlich eine teure Glasvitrine. Die Betriebshaftpflicht prüft den Anspruch und reguliert berechtigte Forderungen.

    Auch fahrlässige Fehler sind gedeckt. Wenn Ihr Mitarbeiter aus Unachtsamkeit einen Wasserschaden beim Auftraggeber verursacht, übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparatur oder Ersatz.

    Bei der BarmeniaGothaer sind Mitarbeiter automatisch in den Versicherungsschutz eingeschlossen, ohne dass Sie jeden einzelnen namentlich melden müssen. Die Deckung passt sich dynamisch an Ihre Belegschaftsgröße an.

    Wichtige Ausnahmen

  • Vorsätzliche Schäden: Beschädigt ein Mitarbeiter absichtlich fremdes Eigentum, besteht kein Versicherungsschutz. Die Versicherung zahlt nur bei fahrlässigem Verhalten.
  • Schäden am eigenen Betriebsvermögen: Beschädigt der Mitarbeiter firmeneigene Maschinen oder Fahrzeuge, ist das kein Fall für die Betriebshaftpflicht. Hier greifen andere Versicherungen wie die Inhaltsversicherung.
  • Schäden unter Kollegen: Verletzt ein Mitarbeiter einen anderen Mitarbeiter, regelt das die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Die Betriebshaftpflicht ist hier nicht zuständig.
  • Private Tätigkeiten: Verursacht der Mitarbeiter einen Schaden außerhalb seiner dienstlichen Aufgaben, etwa in der Mittagspause beim privaten Einkauf, haftet seine private Haftpflichtversicherung.
  • Nächster Schritt

    Prüfen Sie, ob Ihre aktuelle Betriebshaftpflicht ausreichend hohe Deckungssummen bietet und alle Tätigkeitsbereiche Ihrer Mitarbeiter abdeckt. Gerade bei wachsenden Teams oder neuen Geschäftsfeldern entstehen schnell Deckungslücken.

    Jetzt Betriebshaftpflicht prüfen lassen — ich analysiere Ihren bestehenden Schutz und zeige Optimierungspotenzial auf.

    Haben Sie einen konkreten Schadensfall oder Fragen zu Ihrer Police? Kontaktieren Sie mich direkt für eine persönliche Beratung.

    *Stand: April 2026*

    *Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Konditionen und Deckungsumfang variieren je nach Tarif und Versicherer.*

    MF
    Markus Focht
    BarmeniaGothaer Versicherungsvermittler, Karlsruhe

    Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG berate ich Privat- und Gewerbekunden in Karlsruhe und Region. Persönlich, kompetent und kostenlos.

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