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Gewerbeversicherungen

Betriebshaftpflicht: Zahlt sie, wenn ein Mitarbeiter beim Kunden einen Schaden verursacht?

Kurzantwort

Ja, die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt grundsätzlich, wenn ein Mitarbeiter während seiner beruflichen Tätigkeit beim Kunden einen Schaden verursacht. Die Versicherung schützt Ihr Unternehmen vor Schadensersatzansprüchen Dritter – und Ihre Mitarbeiter sind dabei automatisch mitversichert.

Was genau ist versichert?

Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden ab, die Ihre Angestellten im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit verursachen. Das umfasst:

  • Personenschäden: Ein Monteur stolpert beim Kunden und verletzt dabei eine Person
  • Sachschäden: Ein Handwerker beschädigt versehentlich Möbel oder Geräte beim Kunden
  • Vermögensschäden: Durch einen Fehler entsteht dem Kunden ein finanzieller Nachteil
  • Entscheidend ist der sogenannte betriebliche Zusammenhang. Der Schaden muss während der Arbeitszeit und im Rahmen der übertragenen Aufgaben entstehen. Fährt Ihr Mitarbeiter zum Kunden und beschädigt dort bei der Montage ein teures Parkett, greift die Betriebshaftpflicht.

    Die Versicherung übernimmt dabei zwei Aufgaben: Sie prüft, ob der Anspruch berechtigt ist. Und sie zahlt berechtigte Forderungen bis zur vereinbarten Deckungssumme.

    Wichtig: Auch Auszubildende, Praktikanten und geringfügig Beschäftigte sind in der Regel mitversichert. Prüfen Sie dennoch Ihren Vertrag auf den genauen Personenkreis.

    Wichtige Ausnahmen

    Nicht jeder Schaden durch Mitarbeiter ist automatisch gedeckt:

  • Vorsätzliche Schäden: Beschädigt ein Mitarbeiter absichtlich etwas, zahlt die Versicherung nicht
  • Schäden am Bearbeitungsgegenstand: Repariert Ihr Techniker ein Gerät und macht es dabei kaputt, ist das oft ausgeschlossen (Tätigkeitsschaden)
  • Schäden durch nicht genehmigte Tätigkeiten: Handelt der Mitarbeiter außerhalb seines Aufgabenbereichs, kann die Deckung entfallen
  • Eigenschäden: Schäden an firmeneigenen Gegenständen oder zwischen Mitarbeitern untereinander fallen nicht unter die Betriebshaftpflicht
  • Bei Tätigkeitsschäden lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen. Manche Tarife schließen diese Schäden ein, andere nicht. Gerade für Handwerksbetriebe ist dieser Punkt entscheidend.

    Nächster Schritt

    Prüfen Sie, ob Ihre aktuelle Betriebshaftpflicht alle relevanten Risiken abdeckt – besonders wenn Ihre Mitarbeiter regelmäßig beim Kunden arbeiten.

    Jetzt Betriebshaftpflicht prüfen lassen und erfahren, welche Deckung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.

    Sie haben konkrete Fragen zu Ihrem bestehenden Vertrag? Kontaktieren Sie mich direkt für eine persönliche Beratung.

    MF
    Markus Focht
    BarmeniaGothaer Versicherungsvermittler, Karlsruhe

    Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG berate ich Privat- und Gewerbekunden in Karlsruhe und Region. Persönlich, kompetent und kostenlos.

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