Kurzantwort
Ja, die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt grundsätzlich, wenn ein Mitarbeiter während seiner beruflichen Tätigkeit beim Kunden einen Schaden verursacht. Die Versicherung schützt Ihr Unternehmen vor Schadensersatzansprüchen Dritter – und Ihre Mitarbeiter sind dabei automatisch mitversichert.
Was genau ist versichert?
Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden ab, die Ihre Angestellten im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit verursachen. Das umfasst:
Entscheidend ist der sogenannte betriebliche Zusammenhang. Der Schaden muss während der Arbeitszeit und im Rahmen der übertragenen Aufgaben entstehen. Fährt Ihr Mitarbeiter zum Kunden und beschädigt dort bei der Montage ein teures Parkett, greift die Betriebshaftpflicht.
Die Versicherung übernimmt dabei zwei Aufgaben: Sie prüft, ob der Anspruch berechtigt ist. Und sie zahlt berechtigte Forderungen bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Wichtig: Auch Auszubildende, Praktikanten und geringfügig Beschäftigte sind in der Regel mitversichert. Prüfen Sie dennoch Ihren Vertrag auf den genauen Personenkreis.
Wichtige Ausnahmen
Nicht jeder Schaden durch Mitarbeiter ist automatisch gedeckt:
Bei Tätigkeitsschäden lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen. Manche Tarife schließen diese Schäden ein, andere nicht. Gerade für Handwerksbetriebe ist dieser Punkt entscheidend.
Nächster Schritt
Prüfen Sie, ob Ihre aktuelle Betriebshaftpflicht alle relevanten Risiken abdeckt – besonders wenn Ihre Mitarbeiter regelmäßig beim Kunden arbeiten.
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Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG berate ich Privat- und Gewerbekunden in Karlsruhe und Region. Persönlich, kompetent und kostenlos.