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Betriebshaftpflicht

Zahlt die Betriebshaftpflicht bei Personenschaden beim Kunden?

Kurzantwort

Ja, die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt in der Regel bei Personenschäden, die einem Kunden durch Ihre betriebliche Tätigkeit entstehen. Voraussetzung ist, dass Sie oder Ihre Mitarbeiter den Schaden verursacht haben und keine Ausschlüsse greifen. Die Versicherung übernimmt dann Behandlungskosten, Schmerzensgeld und weitere berechtigte Ansprüche.

Was genau ist versichert?

Die Betriebshaftpflicht deckt Personenschäden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Ursächlicher Zusammenhang: Der Schaden muss durch Ihre betriebliche Tätigkeit entstanden sein – etwa wenn ein Kunde in Ihren Geschäftsräumen stürzt oder durch ein fehlerhaft montiertes Produkt verletzt wird.
  • Verschulden: Sie oder Ihre Mitarbeiter müssen den Schaden fahrlässig verursacht haben. Bei grober Fahrlässigkeit zahlt die Versicherung ebenfalls, bei Vorsatz nicht.
  • Drittschaden: Der Geschädigte muss eine dritte Person sein – also Kunde, Besucher oder Passant. Schäden an eigenen Mitarbeitern fallen unter die gesetzliche Unfallversicherung.
  • Die Versicherung prüft zunächst, ob der Anspruch berechtigt ist. Berechtigte Forderungen werden bezahlt, unberechtigte werden abgewehrt – auch vor Gericht. Diese passive Rechtsschutzfunktion ist ein wesentlicher Bestandteil der Betriebshaftpflicht.

    Typische Leistungen bei Personenschäden:

  • Arzt- und Krankenhauskosten
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall des Geschädigten
  • Dauerhafte Rentenansprüche bei bleibenden Schäden
  • Wichtige Ausnahmen

  • Vorsätzliche Schädigung: Wird der Schaden absichtlich herbeigeführt, besteht kein Versicherungsschutz.
  • Vertragliche Haftungserweiterungen: Haben Sie vertraglich eine über das gesetzliche Maß hinausgehende Haftung übernommen, greift die Versicherung nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung.
  • Nicht versicherte Tätigkeiten: Üben Sie Tätigkeiten aus, die im Versicherungsvertrag nicht genannt sind, kann der Schutz entfallen.
  • Produkthaftung bei Herstellern: Für Schäden durch fehlerhafte Produkte benötigen Hersteller zusätzlich eine Produkthaftpflichtversicherung.
  • Nächster Schritt

    Prüfen Sie, ob Ihre Betriebshaftpflicht ausreichende Deckungssummen für Personenschäden bietet – Experten empfehlen mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.

    Jetzt Betriebshaftpflicht prüfen lassen – ich analysiere Ihren bestehenden Schutz oder erstelle ein passendes Angebot.

    Haben Sie einen konkreten Schadenfall oder Fragen zu Ihrer Police? Kontaktieren Sie mich direkt für eine persönliche Einschätzung.

    *Stand: April 2026*

    *Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Konditionen und Deckungsumfang variieren je nach Tarif und Versicherer.*

    MF
    Markus Focht
    BarmeniaGothaer Versicherungsvermittler, Karlsruhe

    Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG berate ich Privat- und Gewerbekunden in Karlsruhe und Region. Persönlich, kompetent und kostenlos.

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