Kurzantwort
Ja, die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt in der Regel bei Personenschäden, die einem Kunden durch Ihre betriebliche Tätigkeit entstehen. Voraussetzung ist, dass Sie oder Ihre Mitarbeiter den Schaden verursacht haben und keine Ausschlüsse greifen. Die Versicherung übernimmt dann Behandlungskosten, Schmerzensgeld und weitere berechtigte Ansprüche.
Was genau ist versichert?
Die Betriebshaftpflicht deckt Personenschäden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Die Versicherung prüft zunächst, ob der Anspruch berechtigt ist. Berechtigte Forderungen werden bezahlt, unberechtigte werden abgewehrt – auch vor Gericht. Diese passive Rechtsschutzfunktion ist ein wesentlicher Bestandteil der Betriebshaftpflicht.
Typische Leistungen bei Personenschäden:
Wichtige Ausnahmen
Nächster Schritt
Prüfen Sie, ob Ihre Betriebshaftpflicht ausreichende Deckungssummen für Personenschäden bietet – Experten empfehlen mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.
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*Stand: April 2026*
*Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Konditionen und Deckungsumfang variieren je nach Tarif und Versicherer.*
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