Zum Hauptinhalt springen
Startseite/Ratgeber/Pflichtversicherungen im Handwerk: Was Sie als Betrieb wirklich brauchen
Gewerbe & Business
7 Min. Lesezeit

Pflichtversicherungen im Handwerk: Was Sie als Betrieb wirklich brauchen

Pflichtversicherungen im Handwerk: Was Sie als Betrieb wirklich brauchen

Kurzantwort

  • Gesetzlich vorgeschrieben sind im Handwerk: Berufsgenossenschaft (BG) für alle Betriebe und KFZ-Haftpflicht nach § 1 PflVG für betrieblich genutzte Fahrzeuge.
  • Faktisch unverzichtbar ist die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV): Öffentliche Auftraggeber und viele private Auftraggeber fordern einen BHV-Nachweis – ohne Versicherungsnachweis kein Auftrag.
  • Gruppenunfall schließt die Lücke der BG: Die Berufsgenossenschaft zahlt nur bei Arbeitsunfall auf direktem Weg – Freizeit, Sport und Urlaub sind nicht gedeckt.

Gesetzliche Pflichtversicherungen: Was wirklich vorgeschrieben ist

Berufsgenossenschaft (BG)

Jeder Handwerksbetrieb ist kraft Gesetzes Mitglied der zuständigen Berufsgenossenschaft. Die BG übernimmt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten der Mitarbeiter – Behandlungskosten, Rehabilitation, Rentenleistungen bei dauerhafter Erwerbsminderung. Die Beiträge richten sich nach Lohnsumme und Gefahrklasse des Gewerks.

Wichtig: Als Inhaber sind Sie nicht automatisch versichert. Eine freiwillige Mitgliedschaft in der BG ist möglich und für Alleinunternehmer empfehlenswert.

KFZ-Haftpflicht nach § 1 PflVG

Alle betrieblich genutzten Fahrzeuge – Transporter, Werkzeugfahrzeuge, PKW – müssen nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) haftpflichtversichert sein. Das gilt für jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen bewegt wird. Ein Unfall ohne gültige KFZ-Haftpflicht hat nicht nur Schadensersatzfolgen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.

Faktische Pflicht: Ohne BHV kein Auftrag

Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) ist rechtlich keine Pflichtversicherung – in der Praxis aber existenziell. Öffentliche Auftraggeber, Wohnungsunternehmen, Generalunternehmer und viele private Bauherren fordern als Voraussetzung für die Auftragsvergabe einen aktuellen BHV-Nachweis. Ohne diesen Nachweis kommen viele Aufträge gar nicht erst zustande.

Für das Bauhandwerk ist dabei besonders die Tätigkeitsschäden-Erweiterung relevant. Im Standard schließt die BHV Schäden am Kundeneigentum, das sich zur Bearbeitung in Ihrer Obhut befindet, aus. Mit der Erweiterung sind auch diese sogenannten Bearbeitungsschäden versichert – etwa wenn ein Dachdecker beim Austausch von Dachziegeln die darunter liegende Dämmung beschädigt.

Sie möchten die Betriebshaftpflicht für Ihren Handwerksbetrieb prüfen lassen? Betriebshaftpflicht anfragen

Empfehlungen nach Gewerk

Bauhandwerk (Maurer, Zimmerer, Dachdecker, Maler)

  • Betriebshaftpflicht mit Tätigkeitsschäden-Erweiterung: Personenschäden auf Baustellen sind häufig und können existenzgefährdende Schadenshöhen erreichen.
  • Inhaltsversicherung: Werkzeuge, Maschinen und Geräte auf der Baustelle und im Betrieb – auch bei Diebstahl und Vandalismus.
  • Werkverkehrsversicherung: Güter und Materialien, die mit eigenen Fahrzeugen transportiert werden. Nach AVB 216307 gilt Neuwertersatz für Fahrzeuge bis 2 Jahre – das bedeutet im Totalschadenfall keine Abzüge für Wertverlust.

Elektrohandwerk

Elektrobetriebe, die auch Planungsleistungen oder technische Beratung erbringen, benötigen zusätzlich eine Berufshaftpflicht für reine Vermögensschäden. Planungsfehler – etwa ein fehlerhaft ausgelegter Elektroanschluss, der zu einem Maschinenschaden beim Kunden führt – sind reine Vermögensschäden und über die Standard-BHV nicht abgedeckt.

Gruppenunfall: Die BG-Lücke schließen

Die Berufsgenossenschaft zahlt nur bei Arbeitsunfällen und auf dem direkten Weg zur Arbeit. Freizeit, Sport, Urlaub und alle anderen privaten Lebensbereiche sind nicht abgedeckt. Das ist eine erhebliche Schutzlücke, gerade für körperlich arbeitende Handwerker.

Eine Gruppenunfallversicherung (GUB 2024) schließt diese Lücke: Der Schutz gilt 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr – weltweit. Leistungsbeispiele aus den GUB-2024-Bedingungen:

  • Bergungskosten: bis 50.000 EUR
  • Zahnbehandlung nach Unfall: bis 20.000 EUR
  • Invalidiätsleistung, Krankenhaustagegeld, Übergangsentschädigung: je nach Vereinbarung

Ab drei Mitarbeitern gelten Gruppenkonditionen, die gegenüber Einzelverträgen deutlich günstiger sind. Die Gruppenunfallversicherung ist zudem ein konkreter Benefit im Wettbewerb um Fachkräfte – gerade in körperlich anspruchsvollen Gewerken.

Was kostet ein sinnvoller Komplettschutz? Beispiel Malerbetrieb

Betrieb: 3 Mitarbeiter, Jahresumsatz ca. 300.000 EUR, Tätigkeitsschwerpunkt Innenausbau

VersicherungMonatlicher Beitrag (ca.)
Betriebshaftpflicht80–120 EUR
Inhaltsversicherung (Werkzeug, Maschinen)40–60 EUR
Werkverkehrsversicherung20–30 EUR
Gruppenunfall (3 Mitarbeiter)30–50 EUR
Gesamtca. 170–260 EUR/Monat

Für rund 170 bis 260 EUR monatlich ist ein Malerbetrieb mit drei Mitarbeitern vollständig abgesichert und kann Aufträge ohne Einschränkungen annehmen.

Häufige Fragen

Muss ich als Inhaber selbst BG-Mitglied sein?

Nein, als Unternehmer sind Sie nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Eine freiwillige BG-Mitgliedschaft ist möglich und für Alleinunternehmer empfehlenswert.

Reicht die Standard-BHV für Bauhandwerk?

Nicht immer. Für Betriebe, die direkt am Kundeneigentum arbeiten, ist die Tätigkeitsschäden-Erweiterung wichtig. Ohne sie sind Bearbeitungsschäden ausgeschlossen.

Ab wann lohnt sich eine Gruppenunfallversicherung?

Ab drei Mitarbeitern gelten Gruppenkonditionen. Der Schutz ist dann oft günstiger als Einzelverträge und bietet 24-Stunden-Schutz, den die BG nicht abdeckt.

Ist die Werkverkehrsversicherung dasselbe wie KFZ-Versicherung?

Nein. Die KFZ-Versicherung deckt Schäden, die das Fahrzeug verursacht. Die Werkverkehrsversicherung deckt Schäden an der Ladung – also an Gütern und Materialien, die Sie transportieren.

Was ist der Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht?

Die BHV deckt Personen- und Sachschäden. Die Berufshaftpflicht deckt reine Vermögensschäden – also finanzielle Verluste ohne vorangehenden Körper- oder Sachschaden. Für Elektrobetriebe mit Planungsleistungen ist beides relevant.

Nächster Schritt

Prüfen Sie jetzt den Versicherungsschutz für Ihren Handwerksbetrieb: Betriebshaftpflicht anfragen

Gruppenunfall für Ihre Mitarbeiter einrichten: Gruppenunfall anfragen

Oder vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch: Beratung vereinbaren

MF
Markus Focht
BarmeniaGothaer Versicherungsvermittler, Karlsruhe

Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG in Karlsruhe berate ich Privat- und Gewerbekunden zu allen Versicherungsfragen. Persönlich, kompetent und kostenlos.

Zurück zum Blog