Drohnenversicherung
in Karlsruhe
Pflichtversicherung für alle Drohnen – privat und gewerblich. Erfüllen Sie die gesetzliche Versicherungspflicht und fliegen Sie sorgenfrei.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Kurz & klar
- In Deutschland besteht eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht für alle Drohnen und unbemannten Luftfahrzeuge (UAS) – unabhängig vom Gewicht, geregelt im Luftverkehrsgesetz (LuftVG).
- Die private Haftpflichtversicherung schließt Drohnenrisiken häufig aus – eine spezielle Drohnenversicherung ist erforderlich.
- Gewerbliche Nutzung erfordert eine separate Police mit höherer Deckungssumme (mind. 1 Mio. EUR empfohlen).
Gesetzliche Versicherungspflicht für Drohnen
Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) schreibt eine Haftpflichtversicherung für alle Drohnen und unbemannten Luftfahrzeuge vor – unabhängig von Gewicht oder Verwendungszweck.
Gesetzliche Pflicht
Seit 2005 besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht für alle Drohnen. Wer ohne Versicherung fliegt, riskiert Bußgelder und haftet im Schadensfall mit dem gesamten Privatvermögen.
Hohe Schadensrisiken
Drohnen können abstürzen, mit Personen oder Fahrzeugen kollidieren oder Sachschäden verursachen. Bereits ein kleiner Unfall kann zu Schadensersatzforderungen in fünfstelliger Höhe führen.
EU-Drohnenverordnung
Die EU-Drohnenverordnung (EU 2019/947) regelt den Betrieb von Drohnen in Europa. Eine Haftpflichtversicherung ist in allen EU-Mitgliedsstaaten vorgeschrieben.
Was ist versichert?
Personenschäden
Sachschäden
Flugschäden
Europaweiter Schutz
Passiver Rechtsschutz
Versicherungsnachweis
Privat oder gewerblich?
Je nach Nutzungszweck benötigen Sie einen anderen Tarif. Wir finden die passende Drohnenversicherung für Ihre Anforderungen.
Hobby-Piloten, Freizeit-Flüge, Urlaubsaufnahmen und privates Filmen. Der günstige Einstieg in die Drohnenversicherung.
Professionelle Fotografie, Vermessung, Inspektion, Landwirtschaft und weitere gewerbliche Einsätze. Erweiterte Deckung für den beruflichen Einsatz.
Schadenfall: Was passiert dann?
So läuft ein Schadensfall bei der Drohnenversicherung ab.
Absturz sichern & dokumentieren
Sichern Sie die Absturzstelle und fotografieren Sie die Drohne sowie entstandene Schäden. Notieren Sie Ort, Zeit und Hergang.
Keine Schuldanerkenntnis
Geben Sie gegenüber Betroffenen keine Schuld zu, bevor die Versicherung den Fall geprüft hat.
Schaden unverzüglich melden
Informieren Sie Markus Focht oder die BarmeniaGothaer unmittelbar. Bei Personenschäden oder größeren Sachschäden auch die zuständigen Behörden.
Unterlagen einreichen
Stellen Sie Ihre Pilotenlizenz (EU-Kompetenznachweis A1/A3 bzw. A2), das Flugprotokoll sowie Schadensfotos bereit.
Sachverständigenprüfung
Bei größeren Drohnenschäden kann die BarmeniaGothaer einen Sachverständigen zur Schadensbewertung einsetzen.
Regulierung oder Abwehr
Berechtigte Drittschäden werden direkt reguliert. Unberechtigte Forderungen werden durch die passive Rechtsschutzfunktion abgewehrt.
So läuft Ihre Beratung ab
Anfrage
Sie rufen an oder schreiben mir. Ich frage nach Ihrer Drohne, Flugkategorie (A1/A2/A3), Einsatzzweck und ob privat oder gewerblich geflogen wird.
Analyse
Ich prüfe den passenden Tarif der BarmeniaGothaer und kläre, ob zusätzlicher Kaskoschutz für Ihre Drohne sinnvoll ist.
Angebot
Sie erhalten ein klares Angebot mit transparenten Kosten. Auf Wunsch schließen wir direkt ab oder klären offene Fragen.
Weitere Versicherungen
Privathaftpflichtversicherung
Die wichtigste Versicherung – Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Alltag.
Mehr erfahrenRechtsschutzversicherung
Absicherung Ihrer Rechtskosten für Privat, Beruf, Verkehr und Vermieter.
Mehr erfahrenBauherrenhaftpflicht
Schutz während der Bauphase bei Neubau, Umbau und Sanierung.
Mehr erfahrenDrohnenversicherung in Karlsruhe – Pflichtschutz für alle Drohnenpiloten
Die Drohnenversicherung Karlsruhe der BarmeniaGothaer bietet Ihnen den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtschutz für Ihre Drohne. Ob privat oder gewerblich – ohne Drohnen Haftpflicht dürfen Sie in Deutschland nicht fliegen. Erfüllen Sie die Versicherungspflicht und fliegen Sie sorgenfrei.
Drohne versichern – einfach und günstig
Drohne versichern ist einfach und günstig. Mit einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung sind Sie gegen Personen- und Sachschäden abgesichert, die durch den Betrieb Ihrer Drohne entstehen können. Der Versicherungsschutz gilt europaweit und kann bei Bedarf weltweit erweitert werden.
Persönliche Beratung auf markusfocht.de
Als Ihr Versicherungsvermittler in Karlsruhe berate ich Sie persönlich und unverbindlich zur Drohnenversicherung der BarmeniaGothaer. Rufen Sie mich an unter 0721 35480518 oder besuchen Sie markusfocht.de für weitere Informationen und eine Online-Anfrage.
Was ist nicht versichert?
- Schäden durch vorsätzliches Handeln– Absichtlich verursachte Schäden sind in keinem Haftpflichtvertrag versichert.
- Schäden an der eigenen Drohne– Die Drohnenhaftpflicht deckt Fremdschäden – Kaskoschäden an der Drohne sind separat abzusichern.
- Wettbewerb- und Sportveranstaltungen ohne Zulassung– Bei nicht genehmigten Rennen oder Events entfällt oft der Versicherungsschutz.
- Verstöße gegen Luftverkehrsrecht– Schäden durch Flüge in gesperrten Zonen oder ohne erforderliche Genehmigung sind ausgeschlossen.
Für wen geeignet – für wen nicht?
Geeignet für
- Hobbydrohnen-Piloten (privat) – Versicherungspflicht gilt unabhängig vom Gewicht
- Fotografen und Videografen mit gewerblicher Nutzung
- Firmen mit Drohnen zur Inspektion, Vermessung oder Lieferung
Eher nicht geeignet für
- Wer ausschließlich in Gebäuden oder geschlossenen Räumen fliegt (keine Außenluftfahrt)
- Wer Drohnen im gesperrten Luftraum oder ohne BF-A fliegt
Häufig gestellte Fragen zur Drohnenversicherung
Ja, in Deutschland besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht für alle Drohnen und unbemannte Luftfahrzeuge – unabhängig von Gewicht oder Nutzungszweck. Bereits ab dem ersten Flug muss eine Haftpflichtversicherung vorliegen. Dies regelt das Luftverkehrsgesetz (LuftVG).
Das hängt vom Tarif ab. Im Premium-Tarif der BarmeniaGothaer sind Luftfahrzeuge ohne Motor sowie Drohnen bis 5 kg Startgewicht für private Zwecke mitversichert. Standard- und Basistarife schließen Drohnen hingegen aus. Eine eigenständige Drohnenversicherung bleibt für gewerbliche Nutzung, schwerere Geräte und die formale Erfüllung der Versicherungspflicht in jedem Fall empfehlenswert.
Die Drohnen-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch den Betrieb Ihrer Drohne verursacht werden – z. B. Verletzungen von Personen, Schäden an Gebäuden oder Fahrzeugen, oder Kollisionen mit anderen Luftfahrzeugen.
Ja, es gibt unterschiedliche Tarife für private und gewerbliche Nutzung. Private Drohnenpiloten benötigen eine Drohnen-Haftpflichtversicherung für den Freizeitbereich. Gewerbliche Nutzer (z. B. Fotografen, Vermesser, Inspektionen) benötigen einen erweiterten gewerblichen Tarif.
Grundsätzlich sind alle Drohnen und unbemannten Luftfahrzeuge versicherbar – von kleinen Hobby-Drohnen über Kameradrohnen bis hin zu professionellen Industriedrohnen. Die Versicherung gilt unabhängig vom Gewicht oder der Kategorie (Open, Specific, Certified).
Ja, die Drohnenversicherung bietet in der Regel europaweiten Schutz. Je nach Tarif kann der Versicherungsschutz auch weltweit erweitert werden. Beachten Sie die jeweiligen nationalen Vorschriften für den Drohnenbetrieb im Ausland.
Die Kosten für eine Drohnenversicherung beginnen bei wenigen Euro pro Monat für den privaten Bereich. Gewerbliche Tarife sind je nach Nutzungsumfang und Deckungssumme etwas höher. Lassen Sie sich individuell beraten.
Markus Focht ist Ihr persönlicher Versicherungsvermittler in Karlsruhe für alle Produkte der BarmeniaGothaer. Er berät Sie kostenlos und unverbindlich zur Drohnenversicherung – ob telefonisch unter 0721 35480518, per E-Mail an [email protected] oder vor Ort in Karlsruhe.
Drohnenversicherung anfragen
Kostenlose Beratung zur Drohnen-Haftpflichtversicherung – privat oder gewerblich.
Die Angaben basieren auf Produktinformationen der BarmeniaGothaer Drohnenversicherung. Markus Focht ist gebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 GewO) der Barmenia Krankenversicherung AG und vermittelt Produkte des BarmeniaGothaer-Konzerns. Stand: April 2026.