Bauherrenhaftpflicht
in Karlsruhe
Als Bauherr haften Sie für alle Schäden auf Ihrer Baustelle. Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen bei Neubau, Umbau und Sanierung.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Kurz & klar
- Als Bauherr haften Sie persönlich für Schäden auf der Baustelle – auch wenn Handwerker beteiligt sind.
- Die Bauherrenhaftpflicht schützt für die Dauer des Bauvorhabens und endet mit der Abnahme des Gebäudes.
- Pflicht für: Neubau, Anbau, größere Umbauten. Nicht nötig bei reinen Handwerkerreparaturen ohne Einrüstung.
Warum haften Sie als Bauherr?
Als Bauherr tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht. Das heißt: Sie sind verantwortlich für alle Gefahren, die von Ihrer Baustelle ausgehen – auch wenn Sie die Arbeiten nicht selbst ausführen.
Verkehrssicherungspflicht
Sie müssen dafür sorgen, dass von Ihrer Baustelle keine Gefahr für Dritte ausgeht. Herabfallende Teile, ungesicherte Baugruben oder verschmutzte Straßen – für alles haften Sie persönlich.
Haftung für Helfer
Auch wenn Freunde, Familie oder Nachbarn beim Bau helfen: Verletzen sich Helfer auf Ihrer Baustelle oder verursachen Schäden, können Sie als Bauherr haftbar gemacht werden.
Nachbarschäden
Erschütterungen, Grundwasserabsenkung oder Verschmutzung können Schäden an Nachbargebäuden verursachen. Ohne Bauherrenhaftpflicht tragen Sie die Kosten selbst.
Was ist versichert?
Personenschäden
Sachschäden
Eigenleistungen
Abbrucharbeiten
Bauphase komplett
Passiver Rechtsschutz
Für Neubau und Umbau
Ob Sie ein Haus neu bauen, anbauen oder umfassend sanieren – die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie in jeder Bauphase.
Neubau
Kompletteubau eines Einfamilienhauses, Doppelhaushälfte oder Mehrfamilienhauses. Die Versicherung deckt die gesamte Bauzeit vom Aushub bis zur Schlüsselübergabe.
Umbau & Sanierung
Anbau, Aufstockung, Dachausbau oder Kernsanierung. Auch bei Umbaumaßnahmen bestehen erhebliche Risiken für Dritte, die abgesichert werden sollten.
Schadenfall: Was passiert dann?
So läuft ein Schadensfall bei der Bauherrenhaftpflicht ab.
Unfallstelle sichern
Sichern Sie die Baustelle ab und verhindern Sie weitere Schäden. Leisten Sie erste Hilfe bei Personenschäden und rufen Sie den Rettungsdienst.
Bauleiter und Architekten informieren
Informieren Sie unverzüglich den Bauleiter und ggf. den Architekten. Dokumentieren Sie den Hergang mit Fotos und schriftlichen Notizen.
Keine Schuldanerkenntnis
Erkennen Sie gegenüber Verletzten oder Geschädigten keine Schuld an – die Versicherung prüft Haftungsfragen selbst.
Schaden unverzüglich melden
Melden Sie den Schaden so früh wie möglich bei Markus Focht oder der BarmeniaGothaer, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen.
Prüfung durch die Versicherung
Die BarmeniaGothaer prüft die Haftungsfrage und den Umfang des Schadens. Bei Personenschäden kann ein Gutachter eingesetzt werden.
Regulierung oder Abwehr
Berechtigte Ansprüche werden reguliert. Unberechtigte Forderungen – z. B. überhöhte Reparaturkosten – werden auf eigene Kosten der Versicherung abgewehrt.
So läuft Ihre Beratung ab
Anfrage
Sie rufen an oder schreiben mir. Ich frage nach Bauvorhaben, Bausumme, Grundstücksgröße und ob Sie Eigenleistungen erbringen.
Analyse
Ich prüfe die passenden Tarife der BarmeniaGothaer und empfehle den passenden Schutz – abgestimmt auf Ihre Bausumme und das Baurisiko.
Angebot
Sie erhalten ein klares Angebot. Die Bauherrenhaftpflicht läuft befristet für die Baudauer – wir passen die Laufzeit Ihrem Bauplan an.
Weitere Versicherungen
Privathaftpflichtversicherung
Die wichtigste Versicherung – Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Alltag.
Mehr erfahrenRechtsschutzversicherung
Absicherung Ihrer Rechtskosten für Privat, Beruf, Verkehr und Vermieter.
Mehr erfahrenWohngebäudeversicherung
Schützen Sie Ihr Eigenheim vor Feuer, Sturm, Leitungswasser und Naturgefahren.
Mehr erfahrenBauherrenhaftpflicht in Karlsruhe – Schutz für Ihr Bauvorhaben
Die Bauherrenhaftpflicht Karlsruhe der BarmeniaGothaer schützt Sie als Bauherr vor Schadensersatzansprüchen Dritter während der gesamten Bauphase. Ob Neubau, Anbau oder Sanierung – als Bauherr tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht und haften für alle Schäden, die von Ihrer Baustelle ausgehen.
Bauherren Versicherung – unverzichtbar bei jedem Bauprojekt
Eine Bauherren Versicherung ist für jeden Bauherrn unverzichtbar. Herabfallende Teile, ungesicherte Baugruben oder Schäden an Nachbargebäuden können schnell zu Schadensersatzforderungen in erheblicher Höhe führen. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Persönliche Beratung auf markusfocht.de
Als Ihr Versicherungsvermittler in Karlsruhe berate ich Sie persönlich und unverbindlich zur Bauherrenhaftpflichtversicherung der BarmeniaGothaer. Rufen Sie mich an unter 0721 35480518 oder besuchen Sie markusfocht.de für weitere Informationen und eine Online-Anfrage.
Was ist nicht versichert?
- Schäden durch beauftragte Handwerker untereinander– Schäden, die Handwerksbetriebe sich gegenseitig zufügen, sind über deren eigene Betriebshaftpflicht abzusichern.
- Schäden am eigenen Gebäude– Schäden am entstehenden Bauwerk selbst fallen unter die Bauleistungsversicherung – nicht die Bauherrenhaftpflicht.
- Reine Vermögensschäden– Finanzielle Schäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden sind nicht gedeckt.
- Umwelthaftungsrisiken (ohne Einschluss)– Bodenkontaminationen sind nur mit ausdrücklichem Einschluss abgesichert.
Für wen geeignet – für wen nicht?
Geeignet für
- Private Bauherren bei Neubau oder Anbau
- Eigentümer bei größeren Umbaumaßnahmen mit Gerüststellung
- Erbengemeinschaften, die ein Haus sanieren lassen
Eher nicht geeignet für
- Auftraggeber rein handwerklicher Reparaturen ohne Einrüstung
- Gewerbliche Bauherren (→ Gewerbliche Bauherrenhaftpflicht)
Häufig gestellte Fragen zur Bauherrenhaftpflicht
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Bauherr vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die während der Bauphase entstehen. Als Bauherr haften Sie für alle Schäden, die im Zusammenhang mit Ihrem Bauvorhaben verursacht werden – auch wenn Sie die Arbeiten nicht selbst ausführen.
Als Bauherr tragen Sie die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet: Sie müssen dafür sorgen, dass von Ihrer Baustelle keine Gefahr für Dritte ausgeht. Bereits ein herabfallender Ziegel, eine ungesicherte Baugrube oder Verschmutzung der Straße können zu erheblichen Schadensersatzansprüchen führen.
Leistungsstarke Privathaftpflichttarife (z. B. Premium) schließen Baumaßnahmen bis 300.000 EUR ein. Bei größeren Bauprojekten – Neubau, Anbau oder umfangreichen Sanierungen – ist eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich.
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten durch Ihr Bauvorhaben entstehen – z. B. Verletzungen von Passanten, Schäden an Nachbargebäuden durch Erschütterungen, Beschädigungen an Versorgungsleitungen oder Verschmutzung öffentlicher Straßen.
Die Bauherrenhaftpflicht gilt für Neubauten, An- und Umbauten, Sanierungen sowie Abbrucharbeiten. Die Versicherungssumme richtet sich nach der geplanten Bausumme. Auch Eigenleistungen (Muskelhypothek) können eingeschlossen werden.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginns oder dem Baubeginn und endet mit der Fertigstellung und Abnahme des Bauvorhabens. In der Regel kann die Versicherung für die gesamte geplante Bauzeit abgeschlossen werden.
Die Kosten richten sich nach der Bausumme und dem Umfang des Bauvorhabens. Für ein typisches Einfamilienhaus liegen die Beiträge bei wenigen Hundert Euro für die gesamte Bauzeit. Gemessen am Risiko ist die Bauherrenhaftpflicht eine sehr günstige Absicherung.
Markus Focht ist Ihr persönlicher Versicherungsvermittler in Karlsruhe für alle Produkte der BarmeniaGothaer. Er berät Sie kostenlos und unverbindlich zur Bauherrenhaftpflichtversicherung – ob telefonisch unter 0721 35480518, per E-Mail an [email protected] oder vor Ort in Karlsruhe.
Bauherrenhaftpflicht anfragen
Kostenlose Beratung zur Bauherrenhaftpflichtversicherung – sichern Sie Ihr Bauvorhaben ab.
Die Angaben basieren auf Produktinformationen der BarmeniaGothaer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Markus Focht ist gebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 GewO) der Barmenia Krankenversicherung AG und vermittelt Produkte des BarmeniaGothaer-Konzerns. Stand: April 2026.