Autohaus-Police
für KFZ-Betriebe und Werkstätten
Probefahrtschäden, Kundenfahrzeuge auf dem Gelände, Werkstattbrand, Produkthaftung – die Gothaer Autohaus-Police fasst alle wesentlichen Risiken eines KFZ-Betriebs in einer Police zusammen: Sach, Ertragsausfall, Betriebshaftpflicht und KFZ-Haftpflicht.
5 Teile der Autohaus-Police
Was ist versichert?
Die Autohaus-Police (AAP 22) deckt alle wesentlichen Risiken eines KFZ-Betriebs – von der Werkstattausstattung über Probefahrten bis zur Umwelthaftpflicht.
Teil B: Sach
- Gebäude und Betriebsräume
- Werkstatteinrichtung und Betriebsausstattung
- Fahrzeugvorräte (Neu- und Gebrauchtwagen)
- Ersatzteillager und Zubehör
- Brand, Einbruch, Leitungswasser, Sturm, Hagel
Teil C: Ertragsausfall
- Betriebsunterbrechung nach versichertem Sachschaden
- Fortlaufende Kosten (Gehälter, Miete, Leasing)
- Entgangener Betriebsgewinn
- Haftzeit und Deckungssumme laut Versicherungsschein
Teil D: Haftpflicht
- Betriebshaftpflicht für Werkstatt und Ausstellung
- Produkthaftpflicht für Reparaturleistungen
- Umwelthaftpflicht (Öle, Lacke, Betriebsmittel)
- Kundenfahrzeuge in der Obhut des Betriebs
Teil E: KFZ-Haftpflicht
- Probefahrten mit Kunden und auf eigene Rechnung
- Rangieren von Kundenfahrzeugen auf dem Gelände
- Überführungsfahrten
- Haftpflichtschutz für alle versicherten Fahrzeuge
Branchenspezifische Deckung
- Lackierereien und Reifenhändler einschließbar
- Treuhänderisch verwahrte Fahrzeuge (Kunden)
- Probefahrtrisiko mit Besonderheiten nach AAP 22
- KFZ-Spezialrisiken nach Betriebsart
Was ist nicht versichert?
Für wen ist die Autohaus-Police?
Gut geeignet für
- Autohäuser mit Neu- und Gebrauchtwagen-Handel
- KFZ-Werkstätten mit Kundenfahrzeugen auf dem Gelände
- Lackierereien mit Betriebshaftpflicht-Bedarf
- Reifenhändler und Zubehöranbieter
- Betriebe mit Probefahrten und Überführungen
- KFZ-Betriebe, die eine Komplett-Police suchen
Eher nicht geeignet für
- Betriebe ohne KFZ-Bezug → Unternehmer-Police oder GewerbeProtect
- Reine Fuhrpark-Betreiber ohne Werkstatt → Flottenversicherung
- Einzelne Handwerker ohne Kraftfahrzeugbezug
Typische Fehler bei der Autohaus-Police
Schadenfall: Was passiert dann?
Schaden melden
Melden Sie den Schaden unverzüglich bei der Gothaer. Je nach Schadenart (Sach, Haftpflicht, KFZ) gelten unterschiedliche Meldewege. Dokumentieren Sie den Hergang und sichern Sie Beweise.
Prüfung durch Gothaer
Die Gothaer prüft den Schadenfall anhand der AAP 22. Bei Sachschäden wird ein Sachverständiger beauftragt. Bei Haftpflicht- oder KFZ-Schäden wird der Anspruch des Dritten geprüft.
Entschädigung oder Regulierung
Sachschäden werden durch Reparatur oder Ersatz abgegolten. Haftpflichtschäden werden gegenüber dem Dritten reguliert. Ertragsausfall wird für die Unterbrechungsdauer erstattet.
So läuft die Beratung
Anfrage
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. Wir klären Betriebsart, Fahrzeugbestand, Werkstattgröße und typische Risiken Ihres KFZ-Betriebs.
Analyse
Ich erfasse alle relevanten Versicherungssummen (Sach, Vorräte, Fahrzeuge, Haftpflicht) und prüfe, welche Teile der AAP 22 für Ihren Betrieb aktiviert werden sollen.
Angebot
Sie erhalten ein Komplettangebot auf Basis der Gothaer AAP 22. Alle fünf Teile können modular aktiviert oder deaktiviert werden.
Häufige Fragen zur Autohaus-Police
Die Gothaer Autohaus-Police (AAP 22) ist eine speziell auf Autohäuser und KFZ-Betriebe zugeschnittene Komplett-Police. Sie fasst Sachversicherung, Ertragsausfall, Betriebshaftpflicht und KFZ-Haftpflicht für Kundenfahrzeuge in einer Police zusammen – abgestimmt auf die spezifischen Risiken von Probefahrten, Kundenfahrzeugen auf dem Gelände und Werkstattbetrieb.
Der KFZ-Haftpflichtteil (Teil E) der Autohaus-Police deckt Schäden ab, die bei Probefahrten, beim Rangieren von Kundenfahrzeugen auf dem Betriebsgelände oder bei Überführungsfahrten entstehen. Kundenfahrzeuge, die sich zur Reparatur oder Inspektion im Betrieb befinden, sind über die Betriebshaftpflicht (Teil D) abgesichert.
Ja. Die Autohaus-Police ist nicht nur für klassische Autohäuser konzipiert. Auch KFZ-Werkstätten, Lackierereien und Reifenhändler können über die AAP 22 versichert werden, sofern die Haupttätigkeit im KFZ-Bereich liegt.
Teil C der Autohaus-Police deckt den Ertragsausfall nach einem versicherten Sachschaden. Er ersetzt fortlaufende Kosten (Gehälter, Miete, Leasingraten) und entgangenen Betriebsgewinn für die Dauer der Betriebsunterbrechung. Die Haftzeit und die Entschädigungsformel werden im Versicherungsschein festgelegt.
Die Autohaus-Police berücksichtigt branchenspezifische Besonderheiten: Fahrzeuglager mit wechselndem Bestand, Kundenfahrzeuge als treuhänderisch verwahrte Sachen, Probefahrten mit Risiko Dritter, Produkthaftung für Reparaturleistungen und Umwelthaftung durch Betriebsmittel (Öle, Lacke). Diese Kombination wäre in einer Standardpolice aufwendig zusammenzustellen.
Markus Focht ist Versicherungsvermittler in Karlsruhe für alle Produkte der BarmeniaGothaer. Er berät Sie kostenlos und unverbindlich zur Autohaus-Police – telefonisch unter 0721 35480518, per E-Mail oder vor Ort.
Autohaus-Police anfragen
Ich berate Sie zu allen fünf Teilen der AAP 22 und kalkuliere ein passgenaues Angebot für Ihren KFZ-Betrieb – kostenlos und unverbindlich.
Versicherungspartner: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, 50598 Köln. Vermittlung durch Markus Focht, gebundener Vermittler der BarmeniaGothaer. Maßgeblich sind die Allgemeinen Bedingungen der Gothaer Autohaus-Police (AAP 22, Stand 05/2025). Stand: April 2026.