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Gewerbeversicherung

Flottenversicherung

Ab 3 Firmenfahrzeugen lohnt sich ein Flottenvertrag: einheitliche Konditionen, einfachere Verwaltung und oft günstiger als Einzelverträge.

Kurzantwort

Ab 3 Fahrzeugen lohnt sich eine Flottenversicherung: ein Vertrag für alle Fahrzeuge, ein Ansprechpartner, ein Beitrag. Kein einzelnes Zulassungsdatum, keine separate Police pro Auto – und oft günstiger als Einzelverträge.

Was ist versichert?

Alle Fahrzeuge Ihres Unternehmens in einem Rahmenvertrag – flexibel konfigurierbar.

Kfz-Haftpflicht

  • Gesetzlich vorgeschrieben für alle Fahrzeuge
  • Schäden an Dritten vollständig abgedeckt
  • Einheitlich über die gesamte Flotte

Teil- und Vollkasko

  • Teilkasko: Diebstahl, Glasbruch, Wildschäden, Sturm, Hagel
  • Vollkasko: zusätzlich eigene Unfallschäden und Vandalismus
  • Je Fahrzeug individuell wählbar

Fahrzeugtypen

  • Pkw und Kombi
  • Transporter und Lieferwagen
  • LKW und Sonderfahrzeuge
  • Anhänger und Auflieger
  • E-Fahrzeuge und Hybride

Flottenspezifische Vorteile

  • Flottenrabatt auf Basis der Gesamtschadenquote
  • Einheitliche Selbstbeteiligung über alle Fahrzeuge
  • Fahrerschutzversicherung optional einschließbar
  • Werkstattbindung zur Beitragsoptimierung möglich

Was ist nicht versichert?

Diese Risiken und Nutzungsarten sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Privatfahrten bei reiner Betriebsnutzung

Wenn der Vertrag auf betriebliche Nutzung beschränkt ist, sind Privatfahrten nicht gedeckt.

Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Klassischer Ausschluss – Regressansprüche des Versicherers möglich.

Nicht gelistete Fahrzeuge

Fahrzeuge, die nicht im Versicherungsschein erfasst sind, haben keinen Versicherungsschutz.

Ladungsschäden

Die Flottenversicherung deckt keine Transportgüter ab – dafür ist eine separate Werkverkehrsversicherung erforderlich.

Grobe Fahrlässigkeit (je nach Vertrag)

Abhängig von den vereinbarten Konditionen kann grobe Fahrlässigkeit zu Leistungskürzungen führen.

Für wen ist die Flottenversicherung geeignet?

Geeignet für

  • Betriebe mit mindestens 3 Firmenfahrzeugen
  • Handwerker, Außendienst, Logistik und Lieferdienste
  • Betriebe mit hoher Fahrzeugfluktuation (einfache An-/Abmeldung)
  • Unternehmen, die unterschiedliche Fahrzeugtypen bündeln möchten
  • Betriebe, die Verwaltungsaufwand reduzieren wollen

Weniger geeignet für

  • Einzelunternehmer mit nur einem Fahrzeug (Einzelpolice günstiger)
  • Privatpersonen ohne gewerbliche Fahrzeugnutzung

Typische Fehler bei der Flottenversicherung

Diese Fehler sehe ich häufig – sie lassen sich mit der richtigen Beratung vermeiden.

Zu hohe Selbstbeteiligung gewählt

Eine hohe SB spart Prämie, kann aber bei häufigen Kleinstschäden (Parkrempler, Kratzer) teuer werden. Die richtige SB hängt von Schadenhistorie und Fahrerprofil ab.

Alle Fahrzeuge auf Vollkasko versichert

Ältere Fahrzeuge mit geringem Restwert lohnen oft nur mit Teilkasko. Vollkasko kostet mehr als der mögliche Ersatz bringt.

Ladung nicht separat versichert

Die Flottenversicherung deckt ausschließlich das Fahrzeug – nicht das transportierte Gut. Dafür ist eine Werkverkehrsversicherung nötig.

Flottenrabatt bei Neuanmeldung nicht verhandelt

Gerade beim Wechsel zu einem neuen Versicherer ist der Einstiegsrabatt verhandelbar. Ich hole für Sie das beste Angebot ein.

Schadenfall: Was passiert dann?

So läuft die Schadenmeldung bei einem Flottenfahrzeug ab.

1

Polizei rufen

Bei Personenschäden gesetzliche Pflicht. Bei Sachschäden empfohlen, um den Unfallhergang zu dokumentieren.

2

Europäischen Unfallbericht ausfüllen

Gemeinsam mit dem Unfallgegner ausfüllen, unterschreiben und nicht davon abweichen.

3

Schaden an die Versicherung melden

Flottennummer angeben. Ich unterstütze Sie dabei, den richtigen Ansprechpartner zu erreichen.

4

Beweise sichern

Fotos von Unfallstelle, Fahrzeugschäden und Kennzeichen des Unfallbeteiligten anfertigen.

5

Reparatur nach Freigabe

Reparatur erst nach Freigabe durch den Versicherer beauftragen – außer bei Werkstattbindung, die direkt abwickelt.

So läuft die Beratung ab

Drei Schritte von der Analyse bis zum fertigen Flottenvertrag.

Schritt 1

Erstgespräch

Ich erfasse Fahrzeuganzahl, Fahrzeugtypen, bisherige Schadenhistorie und Nutzungsart (Außendienst, Auslieferung, Fuhrpark).

Schritt 2

Angebotserstellung

Ich vergleiche Flottenangebote, prüfe die richtige Kombination aus Haftpflicht, Teil- und Vollkasko, und verhandle den Flottenrabatt.

Schritt 3

Abschluss & laufende Betreuung

An- und Abmeldungen von Fahrzeugen übernehme ich für Sie. Im Schadenfall stehe ich als Ihr Ansprechpartner bereit.

Häufige Fragen zur Flottenversicherung

Ab wie vielen Fahrzeugen lohnt sich eine Flottenversicherung?
In der Regel lohnt sich ein Flottenvertrag ab 3 Fahrzeugen. Dann sind Flottentarife meist günstiger als vergleichbare Einzelverträge, und der Verwaltungsaufwand sinkt deutlich.
Kann ich Fahrzeuge jederzeit hinzufügen oder abmelden?
Ja – Fahrzeuge können jederzeit in den bestehenden Flottenvertrag ein- oder ausgetragen werden, ohne dass ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss. Ich übernehme die Meldungen für Sie.
Was passiert, wenn ein Fahrer einen Schaden verursacht?
Bei der Flottenversicherung wird die Schadenquote der Gesamtflotte bewertet, nicht der Schadenverlauf eines einzelnen Fahrers. Ein Einzelschaden belastet also nicht überproportional.
Lassen sich unterschiedliche Fahrzeugtypen in einer Flotte versichern?
Ja. Pkw, Transporter, LKW, Anhänger und E-Fahrzeuge können in einem einzigen Flottenvertrag zusammengefasst werden.
Wie werden Schäden auf den Flottenbeitrag verrechnet?
Die Schadenquote der Gesamtflotte (Schäden im Verhältnis zu den eingenommenen Prämien) bestimmt den Beitrag beim nächsten Vertragsjahr. Eine gute Schadenquote führt zu Rabatten, eine schlechte zu Aufschlägen.

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Teilen Sie mir Anzahl und Art Ihrer Fahrzeuge mit – ich erstelle Ihnen ein maßgeschneidertes Flottenangebot und verhandle den Flottenrabatt für Sie.

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Die Angaben basieren auf Produktinformationen der BarmeniaGothaer und marktüblichen Flottenversicherungs-Konditionen. Markus Focht ist gebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 GewO) der Barmenia Krankenversicherung AG und vermittelt Produkte des BarmeniaGothaer-Konzerns. Stand: April 2026.