Kurzantwort
Ihre Betriebshaftpflicht kann bei Schäden durch Subunternehmer greifen – allerdings nur, wenn eine entsprechende Klausel zur Mitversicherung von Subunternehmern vereinbart ist. Ohne diese Erweiterung bleiben Sie auf dem Schaden sitzen oder müssen den Subunternehmer in Regress nehmen.
Was genau ist versichert / gilt hier?
Die Standard-Betriebshaftpflicht deckt zunächst Schäden ab, die Sie oder Ihre Angestellten im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit verursachen. Subunternehmer gelten rechtlich jedoch nicht als Ihre Mitarbeiter – sie sind selbstständige Dritte.
Damit Schäden durch Subunternehmer mitversichert sind, muss Ihr Vertrag eine sogenannte Subunternehmerklausel enthalten. Diese regelt:
Entscheidend ist die Formulierung in Ihren AVB: Manche Tarife versichern Subunternehmer automatisch mit, andere verlangen eine explizite Benennung oder einen Aufpreis. Bei der BarmeniaGothaer können gewerbliche Tarife entsprechend erweitert werden.
Wichtige Ausnahmen
Nächster Schritt
Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Betriebshaftpflicht Subunternehmer einschließt – oder lassen Sie sich ein passendes Angebot erstellen:
→ Betriebshaftpflicht mit Subunternehmer-Schutz anfragen
Sie arbeiten regelmäßig mit Subunternehmern und möchten Ihre Absicherung individuell besprechen?
*Stand: April 2026*
*Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Konditionen und Deckungsumfang variieren je nach Tarif und Versicherer.*
Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG berate ich Privat- und Gewerbekunden in Karlsruhe und Region. Persönlich, kompetent und kostenlos.