Wann lohnt sich eine private Rentenversicherung – GarantieRente oder Rürup?
Kurzantwort
- Eine private Rentenversicherung lohnt sich, wenn Sie eine verlässliche lebenslange Einkommensquelle aufbauen wollen und Planungssicherheit wichtiger ist als maximale Renditeerwartung.
- Die Gothaer GarantieRente Invest bietet garantierte Kapitalschutz-Schichten und einen Mindestrentenfaktor.
- Die Gothaer BasisVorsorge-Fonds (Rürup) punktet durch steuerlichen Sonderausgabenabzug – aber ohne Kapitalgarantie und ohne Kapitalwahlrecht.
Was die gesetzliche Rente leistet – und was sie nicht leistet
Die gesetzliche Rente ist ein Umlageverfahren: heutige Beitragszahler finanzieren heutige Rentner. Das Sicherungsniveau sinkt seit Jahren und wird nach aktuellen Projektionen weiter sinken. Wer heute 35–40 Jahre alt ist und 2.500–3.500 € netto verdient, muss im Ruhestand mit einer deutlich niedrigeren gesetzlichen Rente rechnen.
Diese Lücke privat zu schließen ist das Kernziel einer privaten Rentenversicherung.
GarantieRente Invest (CR22-13): Was vertraglich garantiert ist
Zwei Garantieschichten:
- Garantiertes Deckungskapital: Die Sparbeiträge werden mit einem bei Vertragsabschluss festgelegten garantierten Zins verzinst.
- Beitragsbezogene Garantie: Zum Rentenbeginn steht mindestens ein Kapital zur Verfügung, das als Prozentsatz der eingezahlten Beiträge festgelegt wird. Ist das tatsächliche Guthaben niedriger, stockt der Versicherer auf.
Mindestrentenfaktor: Der Versicherer garantiert einen Mindestbetrag je 10.000 € Vertragsguthaben. Die Rente wird als der höchste dieser drei Werte ausgezahlt:
- Rente auf Basis des Guthabens mit aktuellen Rechnungsgrundlagen
- Rente auf Basis des Guthabens mit dem garantierten Mindestrentenfaktor
- Garantierte Mindestrente (Rechnungszins 0,25 %, Sterbetafel DAV 2004R)
Flexibler Rentenbeginn:
- Vorziehen: bis zu 5 Jahre
- Hinausschieben: bis zu 15 Jahre (versicherte Person max. 80 Jahre alt)
- Während der Verlängerungsphase können Beiträge weitergezahlt oder eingestellt werden
Teilrente: Ab frühestens 5 Vertragsjahren möglich. Mindestbedingungen: Restguthaben mind. Jahresbeitrag und mind. 3.000 €; Teilrente mind. 300 €/Jahr.
Todesfall vor Rentenbeginn: Der höhere Betrag aus vorhandenem Vertragsguthaben oder eingezahlten Beiträgen wird ausgezahlt.
BasisVorsorge-Fonds (FR22-5): Rürup-Rente mit Steuereffekt
Steuerliche Förderung:
Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar. Höchstbetrag 2025: 29.344 € (Einzelperson) / 58.688 € (Ehepaar). Wer einen hohen Grenzsteuersatz hat, spart erheblich – die Rente wird im Bezug nachgelagert besteuert.
Wichtig: Mehr als 50 % des Gesamtbeitrags muss über den gesamten Vertragsverlauf auf Altersvorsorge entfallen.
Anlagerisiko liegt beim Versicherungsnehmer:
> "Die Kursentwicklung der Fondsanteile ist nicht vorauszusehen. Deshalb ist auch die Höhe unserer Leistung unvorhersehbar und kann nicht garantiert werden." (§ 2 Abs. 2, AVB FR22-5)
Risiko: Kursrückgänge bis zum vollständigen Wertverfall möglich.
Mindestgarantie: Garantierter Mindestrentenfaktor je 10.000 € Fondsvermögen (Rechnungszins 0,50 %, 85 % der DAV 2004R-Sterblichkeiten).
Fondsanlage: Bis zu 10 Fonds. Fondswechsel (Shift/Switch) kostenfrei. Fondsvermögen als Sondervermögen – geschützt im Insolvenzfall des Versicherers.
Rentenbeginn: Nicht vor dem 62. Lebensjahr. Vorziehen max. 5 Jahre, Hinausschieben max. 7 Jahre. Kein Kapitalwahlrecht – nur Rentenauszahlung.
Open Market Option: Nach mind. 12 Vertragsjahren kann das Fondsvermögen zu einem anderen zertifizierten Anbieter übertragen werden.
Todesfall: Fondsvermögen wird als lebenslange Rente an Hinterbliebene (Ehegatte, Kinder) ausgezahlt. Sind Kinder Hinterbliebene: befristete Waisenrente solange § 32 EStG erfüllt. Kein Kapitalwahlrecht für Hinterbliebene.
GarantieRente vs. BasisVorsorge im Vergleich
| Merkmal | GarantieRente Invest | BasisVorsorge-Fonds |
|---|---|---|
| Steuerförderung | keine | Sonderausgabenabzug (Rürup) |
| Kapitalgarantie | beitragsbezogene Garantie | nur Mindestrentenfaktor |
| Anlagerisiko | geteilt | vollständig beim Versicherungsnehmer |
| Kapitalwahlrecht | ja (wenn vereinbart) | nein |
| Mindest-Rentenbeginn | vertraglich | Vollendung 62. Lebensjahr |
| Geeignet für | Sicherheitsorientierte | Selbstständige, Gutverdiener |
FAQ
Kann ich Beiträge aussetzen?
Ja. Beide Produkte ermöglichen Beitragsreduktion oder Beitragsfreistellung. Details regelt §8 der GarantieRente-AVBs. Leistungshöhe und Garantien können sich dadurch verändern.
Was passiert bei Insolvenz des Versicherers?
BasisVorsorge-Fondsvermögen ist als Sondervermögen geschützt. Für die GarantieRente greift die Protektor AG (Auffanggesellschaft der deutschen Lebensversicherer).
Kann ich den Rentenbeginn bei der BasisVorsorge frei wählen?
Nicht vor Vollendung 62. Lebensjahr. Vorziehen max. 5 Jahre (sofern 62 erreicht), Hinausschieben max. 7 Jahre.
Ist die Rürup-Rente vererbbar?
Nicht frei. Fondsvermögen geht als Rente an anspruchsberechtigte Hinterbliebene – keine Einmalauszahlung. Ohne Hinterbliebene erlischt das Kapital.
Wie viele Fonds kann ich bei der BasisVorsorge besparen?
Bis zu 10 Fonds. Mindest-Anteil je Fonds: 10 % des Beitrags und mind. 5 €. Monatlicher Mindestbeitrag: 25 €.
Nächster Schritt
Ob sich eine private Rentenversicherung lohnt und welches Produkt passt, hängt von Einkommen, Steuersituation, Risikobereitschaft und vorhandenem Vorsorgepolster ab.
Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG in Karlsruhe berate ich Privat- und Gewerbekunden zu allen Versicherungsfragen. Persönlich, kompetent und kostenlos.