PV-Anlage versichern: Was die Gothaer Unternehmer-Police wirklich leistet
Kurzantwort
- Die Gothaer Unternehmer-Police (AUP 25) versichert Dach- und Fassaden-PV-Anlagen gegen technische Schäden, Bedienungsfehler, Kurzschluss, Diebstahl und Elementargefahren.
- Freiflächenanlagen, Agri-PV, Dünnschichtmodule und Anlagen vor Baujahr 2012 sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- Wechselrichter ab 8 Jahren Betriebszeit sind nur noch bei Gefahren von außen gedeckt – mit einer Entschädigungsobergrenze von max. 2.500 €.
Was §26 Nr. 6 AUP 25 konkret versichert
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Gothaer Unternehmer-Police (AUP 25, Stand 03.2025) regeln in §26 Nr. 6 die Versicherung von Photovoltaikanlagen, Solar- und Geothermieanlagen an Dach und Fassade.
Versicherte Gefahren gemäß §26 Nr. 1 AUP 25:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Kurzschluss – einer der häufigsten PV-Schäden
- Diebstahl (Module und Wechselrichter)
- Zerreißen infolge Fliehkraft
- Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
Welche Komponenten sind mitversichert?
Der Bedingungstext benennt explizit:
- Solarmodule und Tragkonstruktionen inkl. Fundamente
- Laderegler, Transformatoren, Schaltanlagen
- Überspannungs- und Blitzschutzeinrichtungen
- Einspeise-, Erzeugungs- und Bezugszähler
- Überwachungskomponenten und Übergabestationen
- Gleich- und Wechselstrom-Verkabelungen
Batteriespeicher: Versicherbar, aber mit Altersabzug: 0,65 % je Betriebsmonat, maximal 80 % des Neuwerts. Nach ca. 10 Jahren Betrieb werden nur noch 20 % erstattet.
Wechselrichter ab 8 Jahren: wichtige Einschränkung
Ab einem Betriebsalter von 8 Jahren greift die Versicherung nur noch bei Gefahren von außen (z. B. Blitzschlag, Sturm, Diebstahl). Interne Defekte sind dann nicht mehr gedeckt.
Zusätzlich gilt eine Entschädigungsobergrenze von max. 2.500 € für Wechselrichter ab 8 Jahren Betriebszeit.
Was ausgeschlossen ist
Ausgeschlossene Anlagentypen:
- Agri-PV-Anlagen
- Einzelanfertigungen
- Folien- und Dünnschicht-Solarmodule
- Freiflächenanlagen
- Indach-Solarmodule (BIPV)
- PV-Anlagen, Baujahr vor 2012
- Prototypen und Floating-PV
Ausgeschlossene Schäden:
- Chemische/physikalische Reaktionen in Batteriezellen (Batterieinternschäden)
- Einnahmeausfall durch entgangenen Eigenverbrauch oder Einspeisevergütung
- Verlust von Speicherkapazität (Degradation)
- Schäden ohne Funktionsbeeinträchtigung (rein optische Mängel)
Wartungspflichten: was gilt, damit die Versicherung zahlt
Die AUP 25 knüpft Versicherungsschutz an Pflichten:
- Wartung nach Herstellervorschriften
- Einhaltung von VDE 0105-100 und VDE 0126-23
- Kündigung des Wartungsvertrags gilt als Gefahrerhöhung – muss der Versicherung gemeldet werden
Im Schadensfall prüft der Versicherer die Wartungsnachweise. Fehlende Dokumentation kann zur vollständigen Leistungsablehnung führen.
Elementarschäden an PV-Anlagen
Im Elementarbaustein (§25 AUP 25) versicherbar:
- Sturm ab Windstärke 8 Beaufort
- Überschwemmung durch Gewässerausuferung oder Starkregen
- Schneedruck
- Hagel (im Grundbaustein enthalten)
In Karlsruhe sind Hagelschäden statistisch der häufigste Schadenfall.
FAQ
Kann ich meine private PV-Anlage über die Unternehmer-Police versichern?
Die AUP 25 richtet sich an Gewerbetreibende. Für private Hauseigentümer mit Dach-PV ist die Wohngebäudeversicherung richtig – dort sind PV-Anlagen laut Gothaer Plus-AVB als Gebäudebestandteil mitversichert.
Was passiert, wenn ich meinen Wartungsvertrag kündige?
Die AUP 25 definiert das als Gefahrerhöhung. Wenn Sie die Kündigung nicht melden und ein Schaden entsteht, kann die Versicherung die Leistung ablehnen.
Sind Ertragsausfälle versichert?
Nein. Einnahmeausfälle durch entgangenen Eigenverbrauch und Einspeisevergütung sind explizit ausgeschlossen.
Meine Anlage ist von 2010 – bin ich versichert?
Nein. Anlagen mit Baujahr vor 2012 sind in der AUP 25 ausgeschlossen. Fragen Sie mich nach Alternativen.
Was kostet die PV-Versicherung?
Der Beitrag hängt vom Anlagenwert, der installierten Leistung (kWp) und dem Selbstbehalt ab. Ich erstelle auf Anfrage ein konkretes Angebot.
Nächster Schritt
Ob Ihre bestehende Versicherung die AUP-25-Anforderungen erfüllt oder Sie eine neue Anlage absichern möchten – ich prüfe das und erstelle ein Angebot.
Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG in Karlsruhe berate ich Privat- und Gewerbekunden zu allen Versicherungsfragen. Persönlich, kompetent und kostenlos.