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Pflegegrad beantragen: Was die Begutachtung bewertet – und typische Fehler, die Punkte kosten

Pflegegrad beantragen: Was die Begutachtung bewertet – und typische Fehler, die Punkte kosten

Pflegegrad beantragen: Was die Begutachtung bewertet – und typische Fehler, die Punkte kosten

Kurzantwort

  • Der Pflegegrad wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) oder MEDICPROOF festgestellt – anhand von 6 Modulen mit unterschiedlicher Gewichtung.
  • Pflegegrad 2 beginnt ab 27 Punkten (erhebliche Beeinträchtigung), Pflegegrad 5 ab 90 Punkten.
  • Die häufigsten Fehler: Leistungsfähigkeit am Gutachtertag überschätzen, keine Pflegedokumentation vorlegen, Einschränkungen herunterspielen.
  • Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten – eine private Ergänzung schließt die Lücke.

Die 6 Begutachtungsmodule und ihre Gewichtung

Das Begutachtungsinstrument (BI) bewertet nicht mehr Stunden, sondern den Grad der Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen:

ModulInhaltGewichtung
1Mobilität (Gehen, Aufstehen, Treppensteigen)10 %
2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %
3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen15 %
4Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen)40 %
5Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen20 %
6Gestaltung des Alltagslebens, soziale Kontakte0 % (nur Gesamtbild)

Modul 4 (Selbstversorgung) hat mit 40 % das höchste Gewicht – hier fällt die Entscheidung über den Pflegegrad am stärksten.

Von Punkten zu Pflegegraden

PflegegradPunkteLeistungen (Geldleistung 2025)
112,5–27125 €/Monat (Entlastungsbetrag)
227–47,5347 €/Monat Pflegegeld
347,5–70599 €/Monat Pflegegeld
470–90800 €/Monat Pflegegeld
590–100990 €/Monat Pflegegeld

Die stationäre Pflegeheimversorgung kostet in Deutschland im Durchschnitt 2.500–4.000 €/Monat. Das Pflegegeld deckt davon nur einen Teil.

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Typische Fehler, die Punkte kosten

Leistungsfähigkeit am Gutachtertag überschätzen: Viele Betroffene zeigen sich beim Gutachtertermin von ihrer besten Seite – und verlieren dadurch Punkte. Maßgeblich ist die Fähigkeit an einem durchschnittlichen Tag, nicht der Auftritt beim Termin.

Keine Dokumentation vorlegen: Wer ein Pflegetagebuch führt, kann konkret belegen, wie viel Unterstützung täglich gebraucht wird. Ohne Dokumentation hat der Gutachter nur die eigene Aussage als Grundlage.

Einschränkungen herunterspielen: Aus Scham oder Stolz werden Schwierigkeiten oft verharmlost. Relevant ist jedoch: Was können Sie selbstständig tun – und wobei brauchen Sie Hilfe oder Anleitung?

Nur körperliche Einschränkungen nennen: Kognitive und psychische Einschränkungen fließen mit 15 % in zwei Modulen ein. Vergesslichkeit, Orientierungsprobleme und Verhaltensauffälligkeiten gehören vollständig benannt.

Widerspruchsfrist versäumen: Bei einem zu niedrigen Pflegegrad haben Sie 1 Monat Zeit für einen Widerspruch. Holen Sie ggf. eine Gegendarstellung ein.

Was Sie vor dem Gutachtertermin vorbereiten sollten

  • Pflegetagebuch: Mindestens 1–2 Wochen vor dem Termin führen. Notieren Sie täglich, welche Tätigkeiten selbstständig, mit Unterstützung oder gar nicht möglich sind.
  • Ärztliche Atteste: Alle relevanten Diagnosen, Entlassbriefe, Medikamentenpläne bereithalten.
  • Pflegeperson anwesend: Wenn möglich, sollte die pflegende Person anwesend sein und ergänzen.
  • Medizinische Hilfsmittel zeigen: Rollator, Gehhilfen, Pflegebett – all das gehört in das Bild.
  • Ruhige, bekannte Umgebung: Die Begutachtung findet in der Regel zu Hause statt – sorgen Sie für eine störungsfreie Atmosphäre.

Was die gesetzliche Pflegeversicherung leistet – und was nicht

Die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) ist als Teilkaskoversicherung konzipiert: Sie übernimmt einen festen Betrag, keine tatsächlichen Kosten.

Ambulante Pflege: Das Pflegegeld ist ein pauschaler Betrag für selbst organisierte Pflege durch Angehörige. Er deckt oft nicht die tatsächlichen Kosten.

Stationäre Pflege: Der Eigenanteil in einem Pflegeheim liegt 2025 bundesweit im Schnitt bei über 2.200 €/Monat (ohne Investitionskosten). Das Pflegegeld allein schließt diese Lücke nicht.

Pflegesachleistungen: Bei professionellen Pflegediensten sind die abrechnungsfähigen Leistungen gedeckelt. Viele Familien zahlen den Differenzbetrag selbst.

Wie eine private Pflegezusatzversicherung die Lücke schließt

Ein privates Pflegemonatsgeld wird unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten ausgezahlt – als freie Geldleistung, die Sie nach eigenem Ermessen einsetzen können: für Pflegedienste, Umbaumaßnahmen oder Entlastung für pflegende Angehörige.

Die monatliche Leistungshöhe wird je nach Pflegegrad gestaffelt. Je früher der Abschluss, desto geringer der Beitrag – und desto mehr Jahre stehen für den Aufbau einer echten Rücklage zur Verfügung.


Häufige Fragen

Kann ich einen Widerspruch einlegen, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?

Ja. Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bescheiddatum. Legen Sie alle medizinischen Unterlagen und das Pflegetagebuch bei. Bei Ablehnung gibt es die Möglichkeit der Klage vor dem Sozialgericht.

Wie oft wird der Pflegegrad neu begutachtet?

In der Regel auf Antrag oder wenn sich der Gesundheitszustand wesentlich verändert. Herabstufungen sind selten, aber möglich.

Kann ich einen Pflegegrad beantragen, wenn ich noch zu Hause lebe?

Ja – der Pflegegrad ist unabhängig davon, ob die Pflege ambulant oder stationär erfolgt.

Zählen psychische Erkrankungen auch für den Pflegegrad?

Ja. Module 2 und 3 bewerten kognitive und psychische Einschränkungen. Demenz führt oft zu einem höheren Pflegegrad als rein körperliche Erkrankungen gleicher Schwere.

Ab welchem Alter sollte man eine Pflegezusatzversicherung abschließen?

Je früher, desto günstiger. Sinnvoll ist ein Abschluss zwischen 40 und 55 Jahren, solange noch keine Vorerkrankungen vorliegen, die die Aufnahme erschweren.


Nächster Schritt

Eine private Pflegezusatzversicherung schließt die Lücke, die die gesetzliche Pflegeversicherung lässt – als freie Geldleistung, die Sie unabhängig einsetzen können.

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MF
Markus Focht
BarmeniaGothaer Versicherungsvermittler, Karlsruhe

Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG in Karlsruhe berate ich Privat- und Gewerbekunden zu allen Versicherungsfragen. Persönlich, kompetent und kostenlos.

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