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7 Min. Lesezeit

Nachunternehmerhaftung: Wer zahlt, wenn der Subunternehmer Mist baut?

Nachunternehmerhaftung: Wer zahlt, wenn der Subunternehmer Mist baut?

Kurzantwort

  • Wer Nachunternehmer beauftragt, haftet gegenüber dem eigenen Kunden zunächst selbst — Subunternehmer-Fehler werden dem Auftraggeber vertraglich zugerechnet.
  • Die Betriebshaftpflicht greift, wenn die Nachunternehmerhaftung-Klausel eingeschlossen ist — dann zahlt die Police den Kundenschaden und nimmt anschließend Regress beim Subunternehmer.
  • Ohne Klausel steht der Generalunternehmer allein in der Haftung — Sie zahlen den Schaden, können theoretisch beim Subunternehmer zurückfordern, tragen aber das gesamte Insolvenzrisiko.

Für wen das relevant ist

  • Handwerksbetriebe, die Teilgewerke (Trockenbau, Elektrik, Fliesen) vergeben
  • Bauleiter und Generalunternehmer mit wechselnder Subunternehmer-Kette
  • Agenturen, die Freelancer einsetzen (Designer, Texter, Fotografen)
  • Gastronomen mit Catering-Partnern

Wie die Haftungskette funktioniert

Schritt 1: Kunde beauftragt Sie. Zwischen Kunde und Ihnen besteht ein Werkvertrag. Sie sind Hauptauftragnehmer.

Schritt 2: Sie beauftragen den Subunternehmer. Zwischen Ihnen und dem Subunternehmer besteht ein zweiter Werkvertrag. Der Kunde hat mit dem Subunternehmer vertraglich nichts zu tun.

Schritt 3: Schaden entsteht. Der Subunternehmer macht einen Fehler. Der Kunde wendet sich aber zwingend an Sie — denn Sie sind sein Vertragspartner. § 278 BGB (Haftung für Erfüllungsgehilfen) zieht Ihnen den Subunternehmer-Fehler zu.

Schritt 4: Sie zahlen. Entweder aus Ihrer Betriebshaftpflicht (wenn Nachunternehmerhaftung eingeschlossen ist) oder aus eigener Tasche.

Schritt 5: Regress. Sie können beim Subunternehmer Rückforderung einklagen — wenn er zahlungsfähig ist.


Was die Klausel abdecken sollte

Die Klausel „Mitversicherung der Haftpflicht aus der Tätigkeit von Nachunternehmern/Subunternehmern" sollte umfassen:

  • Tätigkeitsschäden durch den Subunternehmer (Bohrung in die falsche Leitung, beschädigte Fliesen)
  • Personenschäden durch Subunternehmer-Mitarbeiter (Passant verletzt durch herabfallendes Werkzeug)
  • Vermögensschäden durch Subunternehmer-Fehler (falsche Maßangaben, verspätete Fertigstellung)
  • Produkthaftpflicht, wenn der Subunternehmer Material liefert

Ohne diese Klausel gilt die Police nur für Schäden durch eigene Mitarbeiter und Maschinen.


Typische Schadenfälle

Fliesenleger beschädigt Fußbodenheizung: Ein Fliesenleger-Subunternehmer bohrt beim Fugenreinigen in die Fußbodenheizung. Schaden: 9.000 EUR. Der Bauherr fordert vom Generalunternehmer. Mit Klausel: Versicherung zahlt, nimmt Regress beim Subunternehmer. Ohne Klausel: Generalunternehmer zahlt direkt, muss selbst Regress nehmen.

Gerüstbauer verursacht Wasserschaden: Eine Gerüstbaufirma beschädigt ein Flachdach beim Abbau, Wasser dringt ein, Innenräume betroffen. Schaden: 35.000 EUR. Typischer Klausel-Fall.

Freelance-Fotograf verletzt Persönlichkeitsrecht: Eine Agentur beauftragt einen Fotografen für ein Shooting. Der Fotograf veröffentlicht Bilder ohne Einverständnis auf Instagram. Abmahnung gegen die Agentur: 12.000 EUR. Nur mit Nachunternehmer-Klausel + Urheberrechtsbaustein gedeckt.


Worauf im Nachunternehmer-Vertrag zu achten ist

Ergänzend zur Haftpflicht-Klausel gehören in jeden Nachunternehmer-Vertrag:

  • Nachweis einer eigenen Betriebshaftpflicht mit Deckungssumme mind. 3 Mio. EUR
  • Freistellungsvereinbarung: Subunternehmer stellt Sie im Schadensfall frei
  • Direktvereinbarung: bei Erfüllungsversäumnis tritt der Subunternehmer-Versicherer direkt in die Haftung
  • Unterauftrags-Verbot oder Zustimmungsvorbehalt, damit nicht eine Kette von Sub-Subunternehmern entsteht

Nächster Schritt

Prüfen Sie in Ihrer Police den Einschluss „Nachunternehmerhaftung". Wenn Sie regelmäßig Subunternehmer einsetzen und die Klausel fehlt, ist das ein Deckungsloch mit potenziell fünfstelligem Risiko pro Schadensfall.

Betriebshaftpflicht anfragen

Oder: Beratung vereinbaren

MF
Markus Focht
BarmeniaGothaer Versicherungsvermittler, Karlsruhe

Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG in Karlsruhe berate ich Privat- und Gewerbekunden zu allen Versicherungsfragen. Persönlich, kompetent und kostenlos.

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