Krankengeld vs. Krankentagegeld: Wann entsteht eine Lücke – und wie schließen Sie sie?
Kurzantwort
- Angestellte erhalten 6 Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber, danach GKV-Krankengeld in Höhe von 70 % des Bruttolohns (max. 90 % des Nettolohns) – für maximal 78 Wochen je Erkrankung.
- Selbstständige erhalten ohne gesonderten Wahltarif kein GKV-Krankengeld und tragen das Ausfallrisiko vollständig selbst.
- Eine private Krankentagegeld-Versicherung schließt die Lücke ab einem wählbaren Karenztag und zahlt einen festen Tagessatz bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
Was das GKV-Krankengeld leistet – und was nicht
Gesetzlich Krankenversicherte haben bei längerer Krankheit Anspruch auf Krankengeld – aber mit klaren Grenzen:
Höhe: 70 % des regelmäßigen Bruttoeinkommens, höchstens 90 % des Nettoeinkommens. Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden davon noch abgezogen. Wer 3.000 € brutto verdient, erhält nach Abzügen in der Praxis oft nur 60–65 % des Nettoeinkommens.
Beginn: Ab dem 43. Krankheitstag. Die ersten 6 Wochen trägt der Arbeitgeber (Entgeltfortzahlung in voller Höhe). Danach springt die GKV ein.
Dauer: Maximal 78 Wochen (1,5 Jahre) je Erkrankung innerhalb von drei Jahren. Für dieselbe Erkrankung läuft die Uhr weiter, auch wenn zwischendurch eine Arbeitsfähigkeit eingetreten ist.
Für Selbstständige: Selbstständige sind in der GKV standardmäßig ohne Krankengeldanspruch. Wer einen Wahltarif mit Krankengeld ab dem 43. Tag wählt, zahlt einen deutlich höheren Beitrag – und ist trotzdem auf die genannten Grenzen beschränkt.
Wo die Lücke entsteht
Selbst für Angestellte entstehen Versorgungslücken:
Lohnlücke: 30 % des Bruttogehalts plus Sozialabgaben fehlen ab dem 43. Tag. Bei einem Monatsgehalt von 3.500 € brutto kann die monatliche Lücke schnell 500–900 € betragen.
Zeitlücke: Erkrankungen, die länger als 78 Wochen dauern – z. B. nach einem schweren Unfall oder bei chronischen Erkrankungen – sind nach der GKV nicht mehr abgedeckt. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift erst bei dauerhafter Erwerbsminderung.
Selbstständigen-Lücke: Wer kein Krankengeld hat und nicht arbeitsfähig ist, trägt alle laufenden Kosten aus Rücklagen.
Wie die Karenzzeit die Prämie beeinflusst
Die Karenzzeit bestimmt, ab welchem Krankheitstag die Leistung beginnt. Je später sie einsetzt, desto günstiger der Beitrag:
Tag 1: Maximaler Schutz, höchste Prämie. Sinnvoll für Selbstständige ohne Rücklage.
Tag 3: Deckt auch kurze Erkrankungen ab. Häufig gewählte Option für Selbstständige.
Tag 8: Kostenersparnis spürbar, kurze Erkrankungen werden selbst getragen.
Tag 22: Sinnvoll als Ergänzung zum Arbeitgeberzuschuss bei Selbstständigen.
Tag 43 oder Tag 92: Für Angestellte, die die Entgeltfortzahlung überbrücken und nur gegen längere Ausfälle absichern möchten.
Faustregel: Wählen Sie eine Karenzzeit, die zu Ihrer tatsächlichen finanziellen Pufferzone passt. Wer 6 Wochen Rücklage hat, braucht keinen Schutz ab Tag 1.
Wie hoch sollte der Tagessatz sein?
Richtwert: Der Tagessatz sollte die Differenz zwischen GKV-Krankengeld (oder Null bei Selbstständigen) und tatsächlichem Nettoeinkommen abdecken.
Rechenbeispiel Angestellter:
- Nettoeinkommen: 2.400 €/Monat → 80 €/Tag
- GKV-Krankengeld (nach Abzügen): ca. 55 €/Tag
- Lücke: 25 €/Tag
- Krankentagegeld-Tarif: 25–30 €/Tag ab Tag 43
Rechenbeispiel Selbstständiger:
- Nettoeinkommen: 3.500 €/Monat → 117 €/Tag
- GKV-Krankengeld: 0 € (kein Wahltarif)
- Lücke: volles Nettoeinkommen
- Krankentagegeld-Tarif: 100–120 €/Tag ab Tag 3 oder Tag 8
Beachten Sie: Tagessatz und Einkommen werden beim Abschluss geprüft. Im Leistungsfall können Nachweise des tatsächlichen Einkommens verlangt werden. Eine Überversicherung (Tagessatz > Nettoeinkommen) ist nicht möglich.
Typische Fehler
Zu niedrigen Tagessatz wählen: Die Beitragsersparnis von 10 €/Monat ist wenig wert, wenn im Leistungsfall 300 €/Monat fehlen.
Karenztag zu früh wählen: Tag 1 klingt sicher, ist aber teuer. Wer 4 Wochen Rücklage hat, zahlt für den frühen Einsatz unnötig viel.
Selbstständige: gar nicht versichert: Der häufigste Fehler – das Thema wird aufgeschoben, weil man sich gesund fühlt.
Vorerkrankungen nicht angeben: Unvollständige Gesundheitsfragen können zur Leistungsfreiheit führen. Anonyme Voranfrage ist empfehlenswert.
Häufige Fragen
Zahlt das Krankentagegeld auch bei psychischen Erkrankungen?
Ja, sofern ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache langer Krankheitsausfälle – ein wesentlicher Grund für die Absicherung.
Kann ich Krankentagegeld und GKV-Krankengeld gleichzeitig erhalten?
Ja. GKV-Krankengeld und privates Krankentagegeld können sich ergänzen, solange der Tagessatz das Nettoeinkommen nicht übersteigt.
Zahlt das Krankentagegeld auch, wenn ich noch im Krankengeld-Bezug der GKV bin?
Das hängt vom Tarif und der gewählten Karenzzeit ab. Im Regelfall ergänzen sie sich, ohne sich gegenseitig auszuschließen.
Ist Krankentagegeld für Beamte sinnvoll?
Beamte erhalten Beihilfe und Besoldung bei Krankheit – ein privates Krankentagegeld ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Die Situation der Beamtenanwärter kann abweichen.
Was passiert nach den 78 Wochen GKV-Krankengeld?
Wenn eine dauerhafte Erwerbsminderung nicht anerkannt wird, gibt es keine gesetzliche Leistung mehr. Private Krankentagegeld-Verträge laufen in der Regel bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder bis zum vereinbarten Rentenalter weiter.
Nächster Schritt
Die richtige Absicherung hängt von Ihrer beruflichen Situation, Ihrem Einkommen und Ihrer vorhandenen Rücklage ab.
Oder: Beratung vereinbaren
Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG in Karlsruhe berate ich Privat- und Gewerbekunden zu allen Versicherungsfragen. Persönlich, kompetent und kostenlos.