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7 Min. Lesezeit

Elementarversicherung in Karlsruhe – was Hausbesitzer wissen sollten

Elementarversicherung in Karlsruhe – was Hausbesitzer wissen sollten

Elementarschäden durch Starkregen: Was Karlsruher Hausbesitzer jetzt wissen müssen

Kurzantwort

  • Die Elementarversicherung zahlt bei Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck oder Vulkanausbruch.
  • Elementarschutz ist kein Teil der normalen Wohngebäudeversicherung – er muss separat vereinbart werden.
  • In Karlsruhe ist das Starkregen- und Kanalrückstau-Risiko für viele Stadtteile relevant. Staatliche Soforthilfe nach Naturkatastrophen gibt es seit 2021 faktisch nicht mehr.

Was die Elementarversicherung konkret absichert

Der Gothaer Bedingungstext (AVB Plus 450138, Stand 09/2024) definiert genau, welche Ereignisse versichert sind:

Überschwemmung: Überflutung des Versicherungsgrundstücks durch Ausuferung oberirdischer Gewässer oder durch Witterungsniederschläge. Entscheidend: Das Grundstück muss überflutet sein – nicht nur das Gebäudeinnere.

Rückstau: Wasser dringt durch Ableitungsrohre ins Gebäude ein, verursacht durch Ausuferung oder Witterungsniederschläge. Der klassische Fall bei Starkregen: Der Kanal läuft voll, das Wasser drückt zurück – und steht im Keller.

Erdbeben: Naturbedingte Erschütterungen durch geophysikalische Vorgänge. Der Rheingraben macht Karlsruhe zu einer Region mit messbarer, wenn auch geringer seismischer Aktivität.

Erdsenkung und Erdrutsch: Natürliches Absinken über Hohlräumen bzw. Abrutschen von Erd- und Gesteinsmassen.

Schneedruck: Wirkung des Gewichts von Schnee- und Eismassen auf das Gebäude.

Lawinen: Niedergehende Schneemassen.

Vulkanausbruch: Plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste.

Ausdrücklich nicht versichert: Sturmflut – die ist auch mit Elementarbaustein ausgeschlossen.

PV-Anlagen im Elementarschutz

Im Tarif Plus (450138) gilt: Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen und Geothermieanlagen sind automatisch als Bestandteil des Gebäudes mitversichert. Überschwemmung, Schneedruck oder Hagel können auch die Dachanlage beschädigen.

Selbstbehalt und Deckungssumme

Für Elementarschäden gilt ein Selbstbehalt von 10 % des Schadens, mind. 500 €, max. 5.000 €. Für Erdbeben beträgt der Selbstbehalt 5.000 €.

Der Elementarschutz ist an die Versicherungssumme des Gebäudes geknüpft. Unterversicherung wirkt sich auch bei Elementarschäden anteilig aus.

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Warum Starkregen in Karlsruhe unterschätzt wird

Karlsruhe liegt im Rheintal. Stadtteile wie Durlach, Mühlburg, Knielingen und die Unterstadt haben topografisch bedingt ein erhöhtes Risiko für Kanalrückstau und Überflutung bei Starkniederschlägen.

Seit 2021 sind staatliche Hilfsprogramme nach Naturkatastrophen faktisch eingestellt. Die politisch diskutierte Versicherungspflicht für Elementarschäden ist noch nicht eingeführt. Wer keinen Elementarschutz hat, trägt den Schaden vollständig selbst.


FAQ

Ist Elementarschutz Pflicht in Karlsruhe?

Nein. Es gibt derzeit keine gesetzliche Pflicht. Der Elementarschutz ist ein freiwilliger Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung.

Zahlt die Versicherung auch bei Rückstau aus dem Kanal?

Ja – sofern Rückstau im Vertrag eingeschlossen ist. Im Gothaer Plus-Tarif ist Rückstau als Elementargefahr explizit definiert. Voraussetzung: Wasser muss durch Ableitungsrohre ins Gebäude eingedrungen sein, verursacht durch Ausuferung oder Witterungsniederschläge.

Kann ich Elementarschutz nachträglich abschließen?

Ja, auch für bestehende Wohngebäudeverträge. Bei Neuabschluss empfehle ich, Feuer/Leitungswasser/Sturm und Elementar direkt gemeinsam zu versichern.

Was ist der Unterschied zwischen Überschwemmung und Hochwasser?

Überschwemmung ist der Oberbegriff – die Überflutung des Grundstücks, unabhängig von der Ursache. Hochwasser ist die Ausuferung eines Gewässers – ein Unterfall der Überschwemmung. Beide sind im Elementarbaustein gedeckt, Sturmflut jedoch nicht.

Was kostet der Elementarschutz?

Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus in Karlsruhe (ZÜRS-Zone 1–2) sind Mehrkosten von 50–150 €/Jahr realistisch. Ich erstelle auf Anfrage ein konkretes Angebot.


Nächster Schritt

Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihr Gebäude ausreichend gegen Starkregen und Überschwemmung abgesichert ist, sprechen Sie mich an.

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Oder: Beratungstermin vereinbaren

MF
Markus Focht
BarmeniaGothaer Versicherungsvermittler, Karlsruhe

Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG in Karlsruhe berate ich Privat- und Gewerbekunden zu allen Versicherungsfragen. Persönlich, kompetent und kostenlos.

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