BU-Versicherung: Typische Fehler bei den Gesundheitsfragen
Kurzantwort
- Falsche oder unvollständige Angaben bei den Gesundheitsfragen können dazu führen, dass der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung verweigert – auch bei Fehlern aus Unwissenheit.
- Angabepflichtig sind alle Diagnosen, Behandlungen und Beratungen im abgefragten Zeitraum – auch wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde.
- Eine anonyme Risikovoranfrage vor dem formellen Antrag schützt vor Ablehnungseinträgen in der Versicherungsdatenbank (HIS).
Warum die Gesundheitsfragen über den Versicherungsschutz entscheiden
Bei einem BU-Antrag beruht die gesamte Risikoprüfung auf Ihren Angaben. Sie bestimmen, ob der Antrag angenommen wird, zu welchem Beitrag und ob Ausschlüsse vereinbart werden.
Konsequenz bei Falschangaben: Der Versicherer kann – auch Jahre nach Vertragsabschluss – im Leistungsfall eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung geltend machen. Das kann zur Leistungsverweigerung führen, auch wenn der aktuelle Leistungsfall nichts mit der verschwiegenen Erkrankung zu tun hat.
Fehler 1: Behandlungen als "abgeschlossen" und damit irrelevant betrachten
Angabepflichtig ist grundsätzlich jede Diagnose, Behandlung oder Beratung – auch wenn sie kurz war, einmalig blieb oder schon Jahre zurückliegt (sofern im abgefragten Zeitraum).
Häufig vergessen:
- Einmaliger Orthopädenbesuch wegen Rückenschmerzen
- Physiotherapieverordnungen ohne Diagnose
- Medikamentöse Behandlung auf Rezept
- Laborwerte, die erhöht waren und nachkontrolliert wurden
- Kurzer stationärer Aufenthalt zur Abklärung
Der Antrag fragt nach "Behandlungen", "Untersuchungen" oder "Beratungen" – nicht nur nach dauerhaften Erkrankungen.
Fehler 2: Psychotherapie und psychiatrische Behandlung verschweigen
Psychische Erkrankungen sind eine der häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Angabepflichtig sind:
- Kurzzeitpsychotherapie (auch wenige Sitzungen)
- Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische Therapie
- Psychiatrische Medikation (Antidepressiva, Schlafmittel auf Rezept)
- Stationäre oder teilstationäre psychiatrische Behandlung
- Psychosomatische Rehabilitation
Konsequenz kann sein: Ausschluss psychischer Erkrankungen, Zuschlag oder Ablehnung. Das ist beherrschbar, wenn transparent kommuniziert. Wird es verschwiegen, ist der gesamte Vertrag gefährdet.
Fehler 3: Rückenbeschwerden als "normale Verspannung" einstufen
Auch einmalige ärztlich behandelte Rückenepisoden müssen angegeben werden. Maßgeblich: Haben Sie deswegen einen Arzt aufgesucht, eine Diagnose erhalten oder Behandlung bekommen?
Das gilt auch für Sportverletzungen mit Arztbesuch, Knie-/Schulteroperationen, Sehnenentzündungen mit Diagnose, Physiotherapie auf ärztliche Verordnung.
Fehler 4: Verantwortung auf den Berater übertragen
Die inhaltliche Richtigkeit der Angaben liegt ausschließlich beim Antragsteller. Lesen Sie jede Frage sorgfältig. Fragen Sie bei Unklarheiten nach – aber übernehmen Sie keine Formulierungen, die nicht Ihrer Erinnerung entsprechen. Nutzen Sie ggf. die Patientenakte zur Überprüfung.
Fehler 5: Formellen Antrag ohne Voranfrage stellen
Die anonyme Risikovoranfrage ist ein wichtiges Instrument: Dem Versicherer wird ein anonymisiertes Risikoprofil vorgelegt – ohne Namen, ohne Sozialversicherungsnummer. Der Versicherer gibt eine unverbindliche Einschätzung der Annahmebedingungen.
Warum das wichtig ist: Eine formelle Ablehnung wird in der HIS-Datenbank gespeichert (Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer). Andere Versicherer können bei Folgeantragstellungen abfragen – und die Absicherung erschwert sich erheblich.
Mit der anonymen Voranfrage prüfen Sie vorab: Wird angenommen? Mit welchen Ausschlüssen/Zuschlägen? Gibt es einen günstigeren Anbieter?
Was passiert bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung?
- Vorsätzliche Täuschung: Anfechtung des Vertrags. Alle Beiträge verloren, keine Leistungen.
- Grobe Fahrlässigkeit: Rücktritt. Leistung kann anteilig gekürzt werden.
- Einfache Fahrlässigkeit / schuldloses Vergessen: Kündigung, kein Anfechtungsrecht. Fristen sind gesetzlich geregelt.
Wichtig: Auch bei grober Fahrlässigkeit/Vorsatz entfällt der Rücktritt, wenn der verschwiegene Umstand den Leistungsfall nicht beeinflusst hat – aber das ist kein verlässlicher Schutz.
Wie man mit schwieriger Gesundheitshistorie umgeht
- Vollständig angeben und Ausschluss akzeptieren: Schutz gilt für alle anderen Ursachen.
- Anonyme Voranfrage bei mehreren Anbietern: Was bei einem Anbieter zur Ablehnung führt, kann anderswo mit leichtem Zuschlag angenommen werden.
- Alternativen prüfen: Grundfähigkeitsversicherung stellt andere Anforderungen an die Gesundheitsprüfung.
FAQ
Wie weit zurück müssen Erkrankungen angegeben werden?
Das hängt vom konkreten Antragsbogen ab. Üblich: 5–10 Jahre. Manche Fragen sind zeitlich unbegrenzt. Lesen Sie jede Frage einzeln.
Muss ich geheilte Erkrankungen angeben?
Ja, sofern Diagnose oder Behandlung im abgefragten Zeitraum liegen. "Geheilt" ist für die Angabepflicht unerheblich.
Was, wenn ich mir bei einer Frage nicht sicher bin?
Im Zweifel angeben. Zu viel angeben ist erheblich sicherer als zu wenig.
Kann der Versicherer nach Vertragsabschluss Gesundheitsunterlagen anfordern?
Im Leistungsfall ja. Der Versicherer gleicht dann die Antragsangaben mit dem tatsächlichen Behandlungsverlauf ab.
Was ist eine HIS-Abfrage?
Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer speichert Ablehnungen und besondere Risikohinweise. Andere Versicherer können bei Neuanträgen abfragen. Eine anonyme Voranfrage erzeugt keinen HIS-Eintrag.
Nächster Schritt
Wer seine Gesundheitshistorie kennt, vollständig angibt und vorab eine anonyme Risikovoranfrage nutzt, legt die Grundlage für einen belastbaren Vertrag.
Oder: Zur BU-Versicherung
Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG in Karlsruhe berate ich Privat- und Gewerbekunden zu allen Versicherungsfragen. Persönlich, kompetent und kostenlos.