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7 Min. Lesezeit

Mietgeräte im Handwerk: Welche Schäden zahlt die Betriebshaftpflicht wirklich?

Mietgeräte im Handwerk: Welche Schäden zahlt die Betriebshaftpflicht wirklich?

Kurzantwort

  • Ohne Sonderklausel zahlt die Standard-Betriebshaftpflicht Mietgeräteschäden in der Regel nicht — Mietgeräte gelten als „Obhut und Gewahrsam" und sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Mit eingeschlossener Mietsachschaden- oder Mietgeräteklausel übernimmt die Barmenia-Police (VGH A3275) Schäden an Mietgeräten im Rahmen der vereinbarten Summe, häufig mit Selbstbeteiligung.
  • Die Deckung der Mietfirma ist meist teurer und schlechter: Viele Vermietstationen bieten eigene „Schadensfreiheitsvereinbarungen" an, die nur Eigenschäden decken und keine Folgeschäden.

Für wen der Artikel relevant ist

  • Handwerksbetriebe, die gelegentlich Maschinen mieten (Hebebühnen, Gerüste, Kernbohrer)
  • Generalunternehmer mit wechselnder Maschinenausstattung
  • Kleinbetriebe ohne eigenen Fuhrpark, die projektbezogen anmieten
  • Baustellen-Verantwortliche, die Teleskoplader oder Kräne kurzfristig einsetzen

Warum die Standardpolice nicht greift

Die klassische Betriebshaftpflicht deckt Schäden an fremdem Eigentum Dritter — also Kunden, Nachbarn, Passanten. Gemietete Maschinen befinden sich aber nicht im Schadensfall eines Dritten, sondern in Ihrer eigenen Obhut. Damit fallen sie unter den Ausschluss „Obhuts-, Gewahrsams- oder Verwahrungsschäden" (AVB VGH A3275, Ziffer A1-7.6).

Wer eine Rüttelplatte beschädigt, der Mietfirma einen Totalschaden an einem Bagger zurückgibt oder eine Hebebühne verbeult, zahlt ohne Zusatzklausel aus der eigenen Tasche.


Was die Mietgeräteklausel leistet

Mit der Klausel „Sachschäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder zur Verwahrung übergebenen Sachen" wird die Haftpflicht erweitert:

  • Deckungssumme oft begrenzt auf 100.000–250.000 EUR je Schadenfall
  • Selbstbeteiligung 10% des Schadens, mindestens 250 EUR, häufig maximal 2.500 EUR
  • Nur beruflich genutzte Mietgeräte, keine privaten Geräte
  • Kein Mietwagen-Anspruch — dafür gibt es eine gesonderte Fahrzeugklausel

Bei Barmenia konkret: Die Mietgeräteklausel wird beim Vertragsabschluss gesondert eingeschlossen und kostet je nach Risiko 10–15% des Grundbeitrags.


Was der Mietvertrag regelt

Praktisch jede Mietstation hat eigene Haftungsbedingungen. Typische Muster:

„Schadenpauschale 25 EUR/Tag inkl. Bruch"

Klingt attraktiv, deckt aber nur leichte Bruchschäden — Totalschäden, Diebstahl oder grob fahrlässige Bedienung sind ausgeschlossen.

„Vollkaskoschutz 15% vom Mietpreis"

Meist nur Eigenschaden an der Maschine selbst. Folgeschäden (z. B. wenn eine defekte Hebebühne einen Dachschaden verursacht) bleiben beim Mieter.

„Unbeschränkte Haftung, Mieter versichert sich selbst"

Die günstigste Variante — wenn Sie eine passende Mietgeräteklausel in der Betriebshaftpflicht haben. Sonst: Risiko.


Typische Schadenfälle

Bagger im Lehmboden versenkt: Auf einer weichen Baustelle versinkt ein Mini-Bagger, wird durch Schlamm beschädigt. Schaden: 8.000 EUR. Ohne Mietgeräteklausel: Mieter zahlt voll. Mit Klausel: Haftpflicht übernimmt abzüglich 800 EUR Selbstbeteiligung.

Hebebühne bei Transportsicherung: Beim Transport zum Einsatzort wird die Hebebühne nicht ausreichend gesichert, fällt vom Anhänger. Totalschaden: 35.000 EUR. Nachunternehmerhaftung greift ergänzend, wenn nicht selbst gefahren.

Kernbohrer in falschem Material: Versehentlich wird durch eine Stahlbewehrung gebohrt, Bohrer bricht, Mietkosten und Neupreis: 4.500 EUR. Typischer Klausel-Fall.


Nächster Schritt

Prüfen Sie Ihren Vertrag auf die Klausel „Sachschäden an gemieteten Sachen" oder „Mietgeräteklausel". Wenn sie fehlt, rechnet sich der Einschluss fast immer — schon bei einem einzigen größeren Schaden.

Betriebshaftpflicht anfragen

Oder: Beratung vereinbaren

MF
Markus Focht
BarmeniaGothaer Versicherungsvermittler, Karlsruhe

Als gebundener Versicherungsvertreter der Barmenia Krankenversicherung AG in Karlsruhe berate ich Privat- und Gewerbekunden zu allen Versicherungsfragen. Persönlich, kompetent und kostenlos.

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