Vermögensschadenhaftpflicht
für beratende Berufe
Wer berät, plant oder vermittelt, haftet für wirtschaftliche Schäden beim Kunden. Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt IT-Dienstleister, Berater, Makler und Sachverständige vor Ansprüchen, die weder Betriebshaftpflicht noch Sachversicherung abdecken.
Was die VSH leistet
Was ist versichert?
Die GewerbeProtect Vermögensschadenhaftpflicht (AVB 216292) schützt bei Ansprüchen auf Ersatz reiner Vermögensschäden aus beruflicher Tätigkeit.
IT-Dienstleister & Berater
- Softwareentwicklung und -implementierung
- IT-Projektleitung und -beratung
- Managementberatung und Organisationsberatung
- Fehlerhafte Systemkonfiguration
- Verlust von Kundendaten durch Beratungsfehler
Makler & Sachverständige
- Immobilienmakler bei fehlerhafter Bewertung
- Versicherungsmakler bei Beratungsfehler
- Technische Sachverständige und Gutachter
- Fehlerhafte Begutachtungen mit wirtschaftlichem Schaden
- Planungs- und Konzeptionsfehler
Umfang & Deckung
- Freistellung von Haftpflichtansprüchen
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Anwaltskosten und Gerichtskosten
- Sachverständigenhonorare im Verfahren
- Weltweiter Geltungsbereich (je Variante)
Was ist nicht versichert?
Für wen ist die Vermögensschadenhaftpflicht?
Gut geeignet für
- IT-Dienstleister, die Software entwickeln oder implementieren
- Unternehmensberater und Managementberater mit Honorarmandat
- Immobilienmakler und Versicherungsmakler
- Technische Sachverständige und Gutachter
- Freiberufler, die Konzepte und Planungen erstellen
- Beratungsunternehmen mit internationalen Projekten
Eher nicht geeignet für
- Handwerksbetriebe mit vorwiegend körperlichen Tätigkeiten → Betriebshaftpflicht
- Rechtsanwälte und Steuerberater → separate AVB 216293
- Unternehmen ohne beratende oder planerische Tätigkeit
- Projekte mit überwiegendem US/Kanada-Bezug (je nach Variante)
Typische Fehler bei der Vermögensschadenhaftpflicht
Schadenfall: Was passiert dann?
Schaden melden
Sobald ein Anspruch erhoben wird oder Sie mit einem Anspruch rechnen müssen, melden Sie den Fall unverzüglich. Die Gothaer bewertet den Sachverhalt auf Basis der AVB 216292.
Prüfung und Deckungszusage
Die Gothaer prüft, ob Versicherungsschutz besteht. Bei unberechtigten Ansprüchen wird die Abwehr eingeleitet – inklusive Übernahme der Anwaltskosten.
Freistellung oder Abwehr
Bei berechtigten Ansprüchen erfolgt die Freistellung bis zur vereinbarten Deckungssumme. Bei unberechtigten Ansprüchen wird der Fall gerichtlich oder außergerichtlich abgewehrt.
So läuft die Beratung
Anfrage
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. Wir klären Ihre Tätigkeit, typische Projektgrößen und ob die GewerbeProtect VSH die richtige Variante ist.
Analyse
Ich prüfe Ihr Tätigkeitsprofil, die benötigte Deckungssumme und etwaige USA/Kanada-Bezüge in Ihren Projekten.
Angebot
Sie erhalten ein konkretes Angebot mit klarer Deckungsaussage. Bei Abschluss erfolgt die Einbindung in den GewerbeProtect-Baukasten.
Branchen-spezifische Vermögensschadenhaftpflicht
Jede Branche hat eigene Schadenmuster, Deckungslücken und typische Fehler. Detail-Seite für berufsständisch verpflichtete Berater:
Häufige Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht
Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, der weder Personen- noch Sachschaden ist – also ein rein wirtschaftlicher Verlust beim Kunden. Beispiel: Ein IT-Berater liefert fehlerhafte Software, dadurch verliert der Kunde Aufträge. Die normale Betriebshaftpflicht deckt solche Ansprüche nicht ab. Die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) schließt diese Lücke.
Typische Zielgruppen laut AVB 216292: IT-Dienstleister, Unternehmensberater, Managementberater, Immobilienmakler, Versicherungsmakler, Sachverständige und technische Gutachter. Für Rechtsanwälte und Steuerberater gibt es eine separate AVB (216293) mit berufsständischen Besonderheiten.
Die Vermögensschadenhaftpflicht leistet in zwei Richtungen: Erstens Freistellung – sie zahlt berechtigte Haftpflichtansprüche des Kunden. Zweitens Abwehr – sie wehrt unberechtigte Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich ab und übernimmt die Anwalts- und Verfahrenskosten.
Die GewerbeProtect VSH gilt weltweit. In einigen Tarifvarianten sind Tätigkeiten mit Bezug zu den USA und Kanada ausgeschlossen oder eingeschränkt – das betrifft vor allem Projekte, bei denen amerikanisches oder kanadisches Recht anwendbar ist. Im Beratungsgespräch klären wir, welche Variante zu Ihrem Tätigkeitsprofil passt.
Berufshaftpflicht ist der Oberbegriff für alle beruflichen Haftpflichtversicherungen. Die VSH ist die spezialisierte Variante für Berufe, bei denen vorwiegend Vermögensschäden entstehen können – also keine körperlichen Schäden durch Produkte oder Tätigkeiten, sondern wirtschaftliche Schäden durch fehlerhafte Beratung oder Planung.
Markus Focht ist Versicherungsvermittler in Karlsruhe für alle Produkte der BarmeniaGothaer. Die Beratung zur Vermögensschadenhaftpflicht ist kostenlos und unverbindlich – telefonisch unter 0721 35480518, per E-Mail oder vor Ort.
Vermögensschadenhaftpflicht anfragen
Ich berate Sie zu Deckungsumfang, Deckungssummen und dem passenden Tarif – kostenlos und unverbindlich.
Versicherungspartner: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, 50598 Köln. Vermittlung durch Markus Focht, gebundener Vermittler der BarmeniaGothaer. Maßgeblich sind die Allgemeinen Bedingungen GewerbeProtect Vermögensschadenhaftpflicht (AVB 216292, Stand 09/2018). Stand: April 2026.