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GewerbeProtect VSH – AVB 216292, Stand 09/2018

Vermögensschadenhaftpflicht
für beratende Berufe

Wer berät, plant oder vermittelt, haftet für wirtschaftliche Schäden beim Kunden. Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt IT-Dienstleister, Berater, Makler und Sachverständige vor Ansprüchen, die weder Betriebshaftpflicht noch Sachversicherung abdecken.

Was die VSH leistet

Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche
Freistellung von berechtigten Vermögensschadensansprüchen
Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten
Schutz bei Beratungsfehlern und Planungsfehlern
Weltweit gültig (Ausnahmen USA/Kanada je Variante)
Bestandteil des GewerbeProtect-Baukastens der Gothaer
Vermögensschaden
rein wirtschaftlicher Schaden
216292
AVB GewerbeProtect VSH
Weltweit
Geltungsbereich (je Variante)
2-fach
Abwehr + Freistellung

Was ist versichert?

Die GewerbeProtect Vermögensschadenhaftpflicht (AVB 216292) schützt bei Ansprüchen auf Ersatz reiner Vermögensschäden aus beruflicher Tätigkeit.

IT-Dienstleister & Berater

  • Softwareentwicklung und -implementierung
  • IT-Projektleitung und -beratung
  • Managementberatung und Organisationsberatung
  • Fehlerhafte Systemkonfiguration
  • Verlust von Kundendaten durch Beratungsfehler

Makler & Sachverständige

  • Immobilienmakler bei fehlerhafter Bewertung
  • Versicherungsmakler bei Beratungsfehler
  • Technische Sachverständige und Gutachter
  • Fehlerhafte Begutachtungen mit wirtschaftlichem Schaden
  • Planungs- und Konzeptionsfehler

Umfang & Deckung

  • Freistellung von Haftpflichtansprüchen
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Anwaltskosten und Gerichtskosten
  • Sachverständigenhonorare im Verfahren
  • Weltweiter Geltungsbereich (je Variante)

Was ist nicht versichert?

Personen- und Sachschäden – diese deckt die Betriebshaftpflicht ab
Vorsätzlich herbeigeführte Vermögensschäden
Haftpflichtansprüche nach US-amerikanischem oder kanadischem Recht (je nach Variante)
Ansprüche aus Tätigkeiten, die nicht im Versicherungsschein benannt sind
Schäden durch Krieg, Kernenergie und vergleichbare Ausschlüsse
Ansprüche, die zeitlich vor Versicherungsbeginn entstanden sind

Für wen ist die Vermögensschadenhaftpflicht?

Gut geeignet für

  • IT-Dienstleister, die Software entwickeln oder implementieren
  • Unternehmensberater und Managementberater mit Honorarmandat
  • Immobilienmakler und Versicherungsmakler
  • Technische Sachverständige und Gutachter
  • Freiberufler, die Konzepte und Planungen erstellen
  • Beratungsunternehmen mit internationalen Projekten

Eher nicht geeignet für

  • Handwerksbetriebe mit vorwiegend körperlichen Tätigkeiten → Betriebshaftpflicht
  • Rechtsanwälte und Steuerberater → separate AVB 216293
  • Unternehmen ohne beratende oder planerische Tätigkeit
  • Projekte mit überwiegendem US/Kanada-Bezug (je nach Variante)

Typische Fehler bei der Vermögensschadenhaftpflicht

Betriebshaftpflicht reicht nicht
Viele Berater denken, ihre Betriebshaftpflicht deckt alles ab. Sie deckt aber nur Personen- und Sachschäden. Reine Vermögensschäden – z. B. entgangener Gewinn des Kunden – sind dort ausgeschlossen.
Tätigkeitsprofil zu eng definiert
Die VSH gilt nur für die im Vertrag genannten Tätigkeiten. Wer später neue Beratungsfelder erschließt, muss den Vertrag anpassen – sonst fehlt der Schutz für die neuen Leistungen.
USA/Kanada-Klausel ignorieren
Projekte mit US-amerikanischen oder kanadischen Kunden können unter die Ausschlussklausel fallen. Wer international tätig ist, sollte die Reichweite vor Vertragsschluss klären.
Zu späte Schadensmeldung
Ansprüche müssen unverzüglich gemeldet werden. Wer einen möglichen Schadensfall zunächst selbst klären will und zu lange wartet, riskiert den Versicherungsschutz.

Schadenfall: Was passiert dann?

1

Schaden melden

Sobald ein Anspruch erhoben wird oder Sie mit einem Anspruch rechnen müssen, melden Sie den Fall unverzüglich. Die Gothaer bewertet den Sachverhalt auf Basis der AVB 216292.

2

Prüfung und Deckungszusage

Die Gothaer prüft, ob Versicherungsschutz besteht. Bei unberechtigten Ansprüchen wird die Abwehr eingeleitet – inklusive Übernahme der Anwaltskosten.

3

Freistellung oder Abwehr

Bei berechtigten Ansprüchen erfolgt die Freistellung bis zur vereinbarten Deckungssumme. Bei unberechtigten Ansprüchen wird der Fall gerichtlich oder außergerichtlich abgewehrt.

So läuft die Beratung

Anfrage

Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. Wir klären Ihre Tätigkeit, typische Projektgrößen und ob die GewerbeProtect VSH die richtige Variante ist.

Analyse

Ich prüfe Ihr Tätigkeitsprofil, die benötigte Deckungssumme und etwaige USA/Kanada-Bezüge in Ihren Projekten.

Angebot

Sie erhalten ein konkretes Angebot mit klarer Deckungsaussage. Bei Abschluss erfolgt die Einbindung in den GewerbeProtect-Baukasten.

Branchen-spezifische Vermögensschadenhaftpflicht

Jede Branche hat eigene Schadenmuster, Deckungslücken und typische Fehler. Detail-Seite für berufsständisch verpflichtete Berater:

Häufige Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht

Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, der weder Personen- noch Sachschaden ist – also ein rein wirtschaftlicher Verlust beim Kunden. Beispiel: Ein IT-Berater liefert fehlerhafte Software, dadurch verliert der Kunde Aufträge. Die normale Betriebshaftpflicht deckt solche Ansprüche nicht ab. Die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) schließt diese Lücke.

Typische Zielgruppen laut AVB 216292: IT-Dienstleister, Unternehmensberater, Managementberater, Immobilienmakler, Versicherungsmakler, Sachverständige und technische Gutachter. Für Rechtsanwälte und Steuerberater gibt es eine separate AVB (216293) mit berufsständischen Besonderheiten.

Die Vermögensschadenhaftpflicht leistet in zwei Richtungen: Erstens Freistellung – sie zahlt berechtigte Haftpflichtansprüche des Kunden. Zweitens Abwehr – sie wehrt unberechtigte Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich ab und übernimmt die Anwalts- und Verfahrenskosten.

Die GewerbeProtect VSH gilt weltweit. In einigen Tarifvarianten sind Tätigkeiten mit Bezug zu den USA und Kanada ausgeschlossen oder eingeschränkt – das betrifft vor allem Projekte, bei denen amerikanisches oder kanadisches Recht anwendbar ist. Im Beratungsgespräch klären wir, welche Variante zu Ihrem Tätigkeitsprofil passt.

Berufshaftpflicht ist der Oberbegriff für alle beruflichen Haftpflichtversicherungen. Die VSH ist die spezialisierte Variante für Berufe, bei denen vorwiegend Vermögensschäden entstehen können – also keine körperlichen Schäden durch Produkte oder Tätigkeiten, sondern wirtschaftliche Schäden durch fehlerhafte Beratung oder Planung.

Markus Focht ist Versicherungsvermittler in Karlsruhe für alle Produkte der BarmeniaGothaer. Die Beratung zur Vermögensschadenhaftpflicht ist kostenlos und unverbindlich – telefonisch unter 0721 35480518, per E-Mail oder vor Ort.

Vermögensschadenhaftpflicht anfragen

Ich berate Sie zu Deckungsumfang, Deckungssummen und dem passenden Tarif – kostenlos und unverbindlich.

Versicherungspartner: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, 50598 Köln. Vermittlung durch Markus Focht, gebundener Vermittler der BarmeniaGothaer. Maßgeblich sind die Allgemeinen Bedingungen GewerbeProtect Vermögensschadenhaftpflicht (AVB 216292, Stand 09/2018). Stand: April 2026.