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Gewerbeversicherung

D&O-Versicherung

Directors & Officers-Versicherung: Geschäftsführer einer GmbH haften persönlich und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Die D&O schützt Sie vor existenzbedrohenden Managementhaftungsansprüchen.

Kurz erklärt: Was leistet die D&O-Versicherung?

Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte haften mit ihrem Privatvermögen für Fehler bei der Unternehmensführung. Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) schützt das persönliche Vermögen der Führungskräfte – und übernimmt Schadensersatzansprüche bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Was ist versichert?

Die D&O deckt Vermögensschäden durch Pflichtverletzungen bei der Unternehmensführung – Innen- wie Außenhaftung.

Deckungsumfang

Schadensersatzpflicht prüfen

Gothaer prüft ob und in welcher Höhe Schadensersatz tatsächlich geschuldet wird.

Freistellung der versicherten Person

Regulierung berechtigter Ansprüche – die Führungskraft wird persönlich freigestellt.

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Gothaer führt den Prozess und trägt alle Verfahrens- und Anwaltskosten.

Weltweiter Versicherungsschutz

Gültig weltweit, soweit rechtlich zulässig. FInC-Deckung für internationale Mandate.

Rückwärtsdeckung

Schutz greift rückwirkend bis zum Kontinuitätsdatum – auch für frühere Pflichtverletzungen.

Nachmeldefrist

Ansprüche können auch nach Vertragsende noch innerhalb der vereinbarten Nachmeldefrist gemeldet werden.

Pflicht-Selbstbehalt für AG-Vorstände (§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG)

Für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften schreibt das Gesetz einen Selbstbehalt vor: mindestens 10 % des jeweiligen Schadens, maximal 150 % der jährlichen Festvergütung der betreffenden Person. Dieser gesetzliche Selbstbehalt kann nicht durch die D&O-Versicherung abgedeckt werden (§ 5 Ziffer 2.3 Gothaer D&O-AVB 216327). Für GmbH-Geschäftsführer gilt diese Pflicht nicht.

Versicherte Personen

Organmitglieder

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte.

Prokuristen und Bevollmächtigte

Generalbevollmächtigte und leitende Angestellte.

Faktische Organmitglieder

Personen die faktisch Organtätigkeiten ausüben.

Compliance-Beauftragte

Auch Liquidatoren und Eigenverwalter mitversichert.

Fremdmandate

Tätigkeit in externen Unternehmen, Verbänden oder Gremien.

Tochterunternehmen

Automatisch mitversichert – ehemalige und künftige Personen eingeschlossen.

Was ist NICHT versichert?

Diese Risiken sind ausdrücklich ausgeschlossen – direkt aus den AVB (Gothaer D&O-Versicherung 216327).

Personen- und Sachschäden

Die D&O deckt ausschließlich Vermögensschäden – körperliche Schäden oder Sachschäden sind nicht eingeschlossen.

Privathaftpflichtrisiken

Risiken die der privaten Haftpflichtversicherung zuzuordnen sind, fallen nicht in den Schutzbereich.

Vorsätzliche Pflichtverletzungen

Absichtlich begangene Pflichtverletzungen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Reine Innenhaftung ohne Außenwirkung

Je nach Vertragsgestaltung können reine Innenhaftungsansprüche ohne Außenwirkung ausgeschlossen sein.

Für wen ist die D&O-Versicherung geeignet?

Geeignet für

  • GmbH-Geschäftsführer (Haftung nach § 43 GmbHG)
  • Vorstände von Aktiengesellschaften und Genossenschaften
  • Aufsichtsräte und Beiräte
  • Prokuristen und leitende Angestellte mit Entscheidungsbefugnis
  • Geschäftsführer von Tochtergesellschaften
  • Compliance-Beauftragte und Liquidatoren

Weniger geeignet

  • Einzelkaufleute (haften ohnehin persönlich – D&O greift nicht)
  • Gesellschafter ohne Organfunktion oder Leitungsverantwortung
  • Privatpersonen ohne unternehmerische Leitungsrolle

Typische Fehler und Missverständnisse

"Wir sind zu klein für D&O"

Auch GmbH-Geschäftsführer kleiner Betriebe haften persönlich nach § 43 GmbHG – die Unternehmensgröße spielt keine Rolle.

D&O nur für Vorstände denken

Auch Prokuristen, Compliance-Beauftragte und leitende Angestellte können persönlich in Haftung genommen werden.

Claims-Made-Prinzip nicht verstanden

Die Versicherung muss aktiv sein wenn der Anspruch erhoben wird – nicht zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung. Eine Lücke nach Vertragsende ist gefährlich.

Deckungssumme zu niedrig gewählt

Bei komplexen Schadenfällen (z. B. fehlerhafte Jahresabschlüsse, Insolvenz) können schnell Millionenbeträge entstehen.

Schadenfall: Was passiert dann?

Ablauf bei einem D&O-Schadenfall – Schritt für Schritt laut AVB (Gothaer 216327).

1

Anspruchserhebung unverzüglich melden – spätestens innerhalb einer Woche in Textform.

2

Ausführlichen Schadensbericht zu Vorwurf, Sachverhalt und beteiligten Personen erstellen.

3

Kein Schuldanerkenntnis ohne vorherige Abstimmung mit Gothaer.

4

Bei behördlichen oder gerichtlichen Verfahren: sofortige Meldung an Gothaer.

5

Gothaer prüft die Schadensersatzpflicht dem Grunde und der Höhe nach.

6

Freistellung der versicherten Person (Zahlung) oder Abwehr durch Gothaer.

7

Gothaer trägt Prozesskosten und führt den Rechtsstreit in vollem Umfang.

So läuft die Beratung ab

1

Anfrage

Sie nennen Unternehmensform, Umsatz, Anzahl der versicherten Personen und gewünschte Deckungssumme.

2

Analyse

Ich prüfe Ihren Schutzbedarf, das Claims-Made-Prinzip und hole Vergleichsangebote ein.

3

Angebot

Sie erhalten ein verständliches Angebot mit Deckungsumfang, Rückwärtsdeckung und Beitrag – ohne Verpflichtung.

Häufige Fragen zur D&O-Versicherung

Wer haftet als GmbH-Geschäftsführer?

Mit dem gesamten Privatvermögen – ohne Begrenzung. § 43 GmbHG verpflichtet Geschäftsführer zur Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Verstöße führen zur persönlichen Haftung.

Was sind typische D&O-Schadensfälle?

Falsche Investitionsentscheidungen, Insolvenzantrag zu spät gestellt, Compliance-Verstöße, fehlerhafte Jahresabschlüsse oder nicht rechtzeitig eingeleitete Sanierungsmaßnahmen.

Gilt für Vorstände von AGs ein Pflicht-Selbstbehalt?

Ja. Für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften schreibt § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG einen gesetzlichen Selbstbehalt vor: mindestens 10 % des jeweiligen Schadens, begrenzt auf maximal 150 % der jährlichen Festvergütung der betreffenden Person (§ 5 Ziffer 2.3 der Gothaer D&O-AVB 216327). Für GmbH-Geschäftsführer gilt diese Pflicht nicht.

Was passiert bei Insolvenz des Unternehmens?

Die D&O greift weiterhin. Der Insolvenzverwalter kann Ansprüche gegen die Geschäftsführer geltend machen – genau dann ist der Schutz besonders wichtig.

Brauche ich D&O als Einzelkaufmann?

Nein. Einzelkaufleute haften ohnehin persönlich mit ihrem Privatvermögen – D&O ist für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, Genossenschaft) konzipiert, bei denen Organmitglieder für Pflichtverletzungen einzustehen haben.

D&O-Schutz für Ihre Führungsverantwortung

Schützen Sie Ihr Privatvermögen vor unvorhergesehenen Haftungsansprüchen. Ich berate Sie zu Deckungssummen, Rückwärtsdeckung und Konditionen.

Kostenloses Angebot anfragen

Die Angaben basieren auf Produktinformationen der BarmeniaGothaer D&O-Versicherung (Directors & Officers). Markus Focht ist gebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 GewO) der Barmenia Krankenversicherung AG und vermittelt Produkte des BarmeniaGothaer-Konzerns. Stand: April 2026.