Betriebsschließungs-
versicherung
Wenn das Gesundheitsamt den Betrieb schließt, laufen Kosten weiter – aber kein Umsatz. Die Betriebsschließungsversicherung nach IfSG sichert Gastronomen, Lebensmittelbetriebe und Hotels gegen behördliche Schließungen ab.
Was AVB 216315 leistet
Was ist versichert?
Die GewerbeProtect Betriebsschließungsversicherung (AVB 216315) greift bei behördlichen Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz, die konkret auf den versicherten Betrieb abzielen.
Schließungsentschädigung
- Behördliche Schließung nach § 6 oder § 7 IfSG
- Tagesnettoumsatz des Vorjahres (max. 75 %)
- Für die Dauer der angeordneten Schließung
- Untersagung der Wiederöffnung durch Behörde
Weitere Leistungen
- Desinfektionskosten des Betriebs
- Tätigkeitsverbote gegen einzelne Mitarbeiter
- Vernichtung oder Wertminderung von Vorräten und Waren
- Kosten bei behördlichen Ermittlungsmaßnahmen
- Beobachtungsmaßnahmen der Gesundheitsbehörde
Meldepflichtige Krankheiten nach IfSG
- Salmonellose und EHEC-Infektionen
- Norovirus und Rotavirus
- Hepatitis A
- Legionellen
- Campylobacter-Enteritis
- Alle weiteren nach § 6 und § 7 IfSG
Was ist nicht versichert?
Für wen ist die Betriebsschließungsversicherung?
Gut geeignet für
- Restaurants, Cafés und Imbissbetriebe mit Lebensmittelverarbeitung
- Hotels und Pensionen mit eigenem Speiseangebot
- Bäckereien, Metzgereien und Lebensmitteleinzelhandel
- Catering-Unternehmen und Kantinenbetreiber
- Kindergärten, Schulen und Gemeinschaftsverpflegung
- Schwimmbäder, Saunas und ähnliche Freizeiteinrichtungen
Eher nicht geeignet für
- Reine Bürobetriebe ohne Lebensmittelkontakt
- Online-Händler und Versandhandel ohne physischen Kundenkontakt
- Betriebe, die eine allgemeine Pandemie-Absicherung suchen (nicht in dieser Police)
Typische Fehler bei der Betriebsschließungsversicherung
Schadenfall: Was passiert dann?
Behörde schließt den Betrieb
Das Gesundheitsamt erteilt eine Schließungsverfügung nach IfSG. Dokumentieren Sie den Bescheid sorgfältig. Melden Sie den Versicherungsfall unverzüglich bei der Gothaer.
Unterlagen einreichen
Sie legen den Behördenbescheid, Umsatznachweise des Vorjahres und Belege für Desinfektionskosten und Warenvernichtung vor. Die Gothaer prüft den Versicherungsfall auf Basis der AVB 216315.
Entschädigung
Die Entschädigung wird für die Dauer der Schließung berechnet: Tagesnettoumsatz (max. 75 % des Vorjahreswerts), Desinfektionskosten und Warenschäden. Auszahlung nach Abschluss der Prüfung.
So läuft die Beratung
Anfrage
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. Wir klären Ihre Betriebsart, typische Risiken und ob die Wartezeit für Ihre Situation kritisch ist.
Analyse
Ich ermittle den richtigen Tagesnettoumsatz als Basis für die Versicherungssumme und prüfe, welche Zusatzleistungen (Vorräte, Desinfektionskosten) relevant sind.
Angebot
Sie erhalten ein Angebot aus dem GewerbeProtect-Baukasten. Die Betriebsschließungsversicherung kann mit Betriebsunterbrechung und Sachversicherung kombiniert werden.
Häufige Fragen zur Betriebsschließungsversicherung
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn eine zuständige Behörde den Betrieb aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) schließt oder die Tätigkeitsaufnahme untersagt. Voraussetzung ist das Auftreten oder der Verdacht einer meldepflichtigen Krankheit nach § 6 IfSG oder eines meldepflichtigen Krankheitserregers nach § 7 IfSG im Betrieb.
Die Entschädigung richtet sich nach dem Tagesnettoumsatz des Vorjahres, maximal 75 % des Durchschnittswerts. Die genaue Entschädigungsformel und die maximale Haftzeit sind im Versicherungsschein festgelegt. Zusätzlich werden Desinfektionskosten und Kosten für vernichtete Vorräte erstattet.
Nein. Allgemeine Maßnahmen aufgrund einer Epidemie oder Pandemie, die nicht auf einem konkreten Infektionsfall im versicherten Betrieb basieren, sind ausgeschlossen. Die Betriebsschließungsversicherung greift nur bei betriebsbezogenen Schließungen nach IfSG – nicht bei flächendeckenden staatlichen Maßnahmen.
Die Wartezeit beträgt 1 Monat nach Antragstellung. In dieser Zeit besteht noch kein Versicherungsschutz. Wer aktuell von einer Schließung bedroht ist oder einen konkreten Verdachtsfall hat, kann daher keinen nachträglichen Schutz durch Neuabschluss erlangen.
Versichert sind Schließungen aufgrund von Krankheiten und Erregern, die nach § 6 und § 7 IfSG meldepflichtig sind. Dazu gehören u. a. Salmonellose, Norovirus, Hepatitis A, EHEC, Legionellen, Campylobacter und weitere lebensmittelbezogene sowie übertragbare Erkrankungen. Die genaue Liste ergibt sich aus dem jeweils aktuellen IfSG.
Markus Focht ist Versicherungsvermittler in Karlsruhe für alle Produkte der BarmeniaGothaer. Er berät Sie kostenlos und unverbindlich zur Betriebsschließungsversicherung – telefonisch unter 0721 35480518, per E-Mail oder vor Ort.
Betriebsschließungsversicherung anfragen
Ich berate Sie zu Versicherungssumme, Wartezeit und dem richtigen Schutzpaket für Ihre Branche – kostenlos und unverbindlich.
Versicherungspartner: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, 50598 Köln. Vermittlung durch Markus Focht, gebundener Vermittler der BarmeniaGothaer. Maßgeblich sind die Allgemeinen Bedingungen GewerbeProtect Betriebsschließungsversicherung (AVB 216315, Stand 03/2021). Stand: April 2026.