Zum Hauptinhalt springen
Startseite/Gewerbe/Betriebsschließungsversicherung
GewerbeProtect BS – AVB 216315, Stand 03/2021

Betriebsschließungs-
versicherung

Wenn das Gesundheitsamt den Betrieb schließt, laufen Kosten weiter – aber kein Umsatz. Die Betriebsschließungsversicherung nach IfSG sichert Gastronomen, Lebensmittelbetriebe und Hotels gegen behördliche Schließungen ab.

Was AVB 216315 leistet

Entschädigung bei behördlicher Schließung nach IfSG
Tagesnettoumsatz (max. 75 % des Vorjahreswerts)
Desinfektionskosten vollständig abgedeckt
Tätigkeitsverbote gegen einzelne Mitarbeiter
Schäden an Vorräten und Waren
Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen der Behörde
1 Monat Wartezeit nach Antragstellung
IfSG
Infektionsschutzgesetz
75 %
max. Tagesnettoumsatz
§ 6 / § 7
meldepflichtige Krankheiten
1 Monat
Wartezeit nach Antrag

Was ist versichert?

Die GewerbeProtect Betriebsschließungsversicherung (AVB 216315) greift bei behördlichen Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz, die konkret auf den versicherten Betrieb abzielen.

Schließungsentschädigung

  • Behördliche Schließung nach § 6 oder § 7 IfSG
  • Tagesnettoumsatz des Vorjahres (max. 75 %)
  • Für die Dauer der angeordneten Schließung
  • Untersagung der Wiederöffnung durch Behörde

Weitere Leistungen

  • Desinfektionskosten des Betriebs
  • Tätigkeitsverbote gegen einzelne Mitarbeiter
  • Vernichtung oder Wertminderung von Vorräten und Waren
  • Kosten bei behördlichen Ermittlungsmaßnahmen
  • Beobachtungsmaßnahmen der Gesundheitsbehörde

Meldepflichtige Krankheiten nach IfSG

  • Salmonellose und EHEC-Infektionen
  • Norovirus und Rotavirus
  • Hepatitis A
  • Legionellen
  • Campylobacter-Enteritis
  • Alle weiteren nach § 6 und § 7 IfSG

Was ist nicht versichert?

Allgemeine Epidemie- oder Pandemiemaßnahmen ohne konkreten Betriebsbezug
Flächendeckende staatliche Schließungsanordnungen (z. B. landesweite Lockdowns)
Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, Kernenergie
Naturereignisse wie Erdbeben oder Überschwemmung
Vorsätzlich herbeigeführte Infektionen oder Verunreinigungen
Schäden innerhalb der einmonatigen Wartezeit nach Vertragsschluss

Für wen ist die Betriebsschließungsversicherung?

Gut geeignet für

  • Restaurants, Cafés und Imbissbetriebe mit Lebensmittelverarbeitung
  • Hotels und Pensionen mit eigenem Speiseangebot
  • Bäckereien, Metzgereien und Lebensmitteleinzelhandel
  • Catering-Unternehmen und Kantinenbetreiber
  • Kindergärten, Schulen und Gemeinschaftsverpflegung
  • Schwimmbäder, Saunas und ähnliche Freizeiteinrichtungen

Eher nicht geeignet für

  • Reine Bürobetriebe ohne Lebensmittelkontakt
  • Online-Händler und Versandhandel ohne physischen Kundenkontakt
  • Betriebe, die eine allgemeine Pandemie-Absicherung suchen (nicht in dieser Police)

Typische Fehler bei der Betriebsschließungsversicherung

Wartezeit ignorieren
Die Betriebsschließungsversicherung hat eine Wartezeit von 1 Monat nach Antragstellung. Wer nach einem ersten Verdachtsfall abschließt, hat keinen Schutz für laufende Fälle. Absicherung muss präventiv erfolgen.
Pandemieschutz erwartet
Die Police deckt ausdrücklich keine allgemeinen staatlichen Maßnahmen bei Epidemien oder Pandemien. Wer 2020 hoffte, COVID-19-Lockdowns wären gedeckt, wurde enttäuscht – und das entsprach dem Wortlaut der AVB.
Vorräte nicht als Leistung bekannt
Viele Betriebe wissen nicht, dass auch Schäden an Vorräten und Waren entschädigt werden – z. B. wenn verdorbene Lebensmittel vernichtet werden müssen. Dieser Posten kann erheblich sein.
Tagesnettoumsatz zu niedrig angesetzt
Die Entschädigung orientiert sich am Tagesnettoumsatz des Vorjahres. Wer seine Umsätze zu niedrig ansetzt, erhält im Schadenfall weniger. Die korrekte Berechnung sollte mit dem Jahresabschluss abgeglichen werden.

Schadenfall: Was passiert dann?

1

Behörde schließt den Betrieb

Das Gesundheitsamt erteilt eine Schließungsverfügung nach IfSG. Dokumentieren Sie den Bescheid sorgfältig. Melden Sie den Versicherungsfall unverzüglich bei der Gothaer.

2

Unterlagen einreichen

Sie legen den Behördenbescheid, Umsatznachweise des Vorjahres und Belege für Desinfektionskosten und Warenvernichtung vor. Die Gothaer prüft den Versicherungsfall auf Basis der AVB 216315.

3

Entschädigung

Die Entschädigung wird für die Dauer der Schließung berechnet: Tagesnettoumsatz (max. 75 % des Vorjahreswerts), Desinfektionskosten und Warenschäden. Auszahlung nach Abschluss der Prüfung.

So läuft die Beratung

Anfrage

Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. Wir klären Ihre Betriebsart, typische Risiken und ob die Wartezeit für Ihre Situation kritisch ist.

Analyse

Ich ermittle den richtigen Tagesnettoumsatz als Basis für die Versicherungssumme und prüfe, welche Zusatzleistungen (Vorräte, Desinfektionskosten) relevant sind.

Angebot

Sie erhalten ein Angebot aus dem GewerbeProtect-Baukasten. Die Betriebsschließungsversicherung kann mit Betriebsunterbrechung und Sachversicherung kombiniert werden.

Häufige Fragen zur Betriebsschließungsversicherung

Der Versicherungsfall tritt ein, wenn eine zuständige Behörde den Betrieb aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) schließt oder die Tätigkeitsaufnahme untersagt. Voraussetzung ist das Auftreten oder der Verdacht einer meldepflichtigen Krankheit nach § 6 IfSG oder eines meldepflichtigen Krankheitserregers nach § 7 IfSG im Betrieb.

Die Entschädigung richtet sich nach dem Tagesnettoumsatz des Vorjahres, maximal 75 % des Durchschnittswerts. Die genaue Entschädigungsformel und die maximale Haftzeit sind im Versicherungsschein festgelegt. Zusätzlich werden Desinfektionskosten und Kosten für vernichtete Vorräte erstattet.

Nein. Allgemeine Maßnahmen aufgrund einer Epidemie oder Pandemie, die nicht auf einem konkreten Infektionsfall im versicherten Betrieb basieren, sind ausgeschlossen. Die Betriebsschließungsversicherung greift nur bei betriebsbezogenen Schließungen nach IfSG – nicht bei flächendeckenden staatlichen Maßnahmen.

Die Wartezeit beträgt 1 Monat nach Antragstellung. In dieser Zeit besteht noch kein Versicherungsschutz. Wer aktuell von einer Schließung bedroht ist oder einen konkreten Verdachtsfall hat, kann daher keinen nachträglichen Schutz durch Neuabschluss erlangen.

Versichert sind Schließungen aufgrund von Krankheiten und Erregern, die nach § 6 und § 7 IfSG meldepflichtig sind. Dazu gehören u. a. Salmonellose, Norovirus, Hepatitis A, EHEC, Legionellen, Campylobacter und weitere lebensmittelbezogene sowie übertragbare Erkrankungen. Die genaue Liste ergibt sich aus dem jeweils aktuellen IfSG.

Markus Focht ist Versicherungsvermittler in Karlsruhe für alle Produkte der BarmeniaGothaer. Er berät Sie kostenlos und unverbindlich zur Betriebsschließungsversicherung – telefonisch unter 0721 35480518, per E-Mail oder vor Ort.

Betriebsschließungsversicherung anfragen

Ich berate Sie zu Versicherungssumme, Wartezeit und dem richtigen Schutzpaket für Ihre Branche – kostenlos und unverbindlich.

Versicherungspartner: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, 50598 Köln. Vermittlung durch Markus Focht, gebundener Vermittler der BarmeniaGothaer. Maßgeblich sind die Allgemeinen Bedingungen GewerbeProtect Betriebsschließungsversicherung (AVB 216315, Stand 03/2021). Stand: April 2026.