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Betriebshaftpflicht · Gastronomie

Betriebshaftpflicht für Gastronomie und Catering

Heiße Fritteusen, nasse Böden, verdorbene Speisen, Brandrisiken: Gastronomie ist haftungsrechtlich eine der riskantesten Branchen. Die Police muss speziell auf Lebensmittel-, Personen- und Brandrisiken zugeschnitten sein.

In der Gastronomie entstehen Schäden meist durch drei Kategorien: Kunden-Unfälle (Sturz, Verletzung), Lebensmittelschäden (Vergiftung, Allergie) und Brand/Rauch. Die Betriebshaftpflicht muss alle drei explizit abdecken – und um eine Inhaltsversicherung sowie Betriebsunterbrechungs-Police ergänzt werden.

Was in der Gastro-Police stehen muss

Spezifische Deckungsbausteine für Restaurants, Cafés, Bars und Catering

Gäste-Personenschäden

Stürze auf nassem Boden, Verbrennungen durch heiße Getränke, Verletzungen durch defekte Stühle.

Lebensmittelvergiftungen

Schäden durch verdorbene Speisen, Salmonellen, falsche Lagerung – inklusive Folgekosten wie Krankenhausaufenthalt.

Allergische Reaktionen

Wenn trotz Allergen-Deklaration ein Schaden durch Kreuzkontamination entsteht.

Brand- und Rauchschäden

Wichtig bei Flambieren, Holzkohle-Grill, offenen Feuerstellen – oft eigene Selbstbeteiligung.

Mietsachschäden Küche/Gastraum

Brand, Wasser, Explosion in gemieteten Betriebsräumen – Selbstbeteiligung 10% des Schadens (min. 100, max. 1.000 EUR).

Außer-Haus-Service und Catering

Schäden bei Events, Hochzeiten, Firmenfeiern an fremden Standorten.

Hausrechtsverletzungen

Streitigkeiten mit Gästen, Hausverbote, Polizeieinsätze – inkl. Persönlichkeitsrecht bei Social Media.

Produkthaftung Getränke

Bei Eigenmarken, Hausbrauereien, selbstgemachten Likören – besondere Produkthaftungsklausel nötig.

Was ist NICHT versichert

Typische Ausschlüsse laut Gothaer GewerbeProtect AVB BHV Handel/Gewerbe/Handwerk 216296

Eigene Inventar-/Geräteschäden

Eigene Küchengeräte, Mobiliar, Geschirr — dafür Inhaltsversicherung statt Haftpflicht.

Bußgelder von Gesundheits-/Eichamt

Sanktionen bei Hygiene-/Eich-Verstößen werden nicht ersetzt.

Reine Vertragsleistungen

Reklamationen über mangelhafte Speisen ohne gesundheitlichen Folgeschaden sind Vertragsrecht, keine Haftpflicht.

Vorsätzliche Hygiene-Verstöße

Bewusste Missachtung von HACCP-Standards oder Gesundheitsamt-Vorgaben sind nicht versicherbar.

Streitigkeiten mit Lieferanten

B2B-Streitigkeiten über Lebensmittel-Lieferungen sind nicht Endkunden-bezogene BHV.

Cyber-Schäden Reservierungssystem

Hack des Online-Reservierungssystems oder Kassensystems — separate Cyber-Versicherung nötig.

Für welche Gastro-Betriebe geeignet

Geeignet für

  • Restaurants (deutsch, italienisch, asiatisch, vegan)
  • Bars, Pubs, Cocktail-Lounges
  • Cafés, Konditoreien, Eisdielen
  • Catering-Betriebe und Event-Caterer
  • Foodtrucks und mobile Gastronomie
  • Hotels mit angeschlossenem Restaurant

Eher ungeeignet

  • Reine Lebensmittel-Produktion ohne Gastro-Betrieb (Industriepolice)
  • Lebensmittelhandel ohne Gastro-Service (Einzelhandels-BHV)
  • Rein private Veranstaltungen ohne kommerziellen Bezug
  • Großküchen für Krankenhäuser/Kantinen ohne Endkunden-Service

Typische Schadenfälle in der Gastronomie

Sturz im Gastraum

Gast rutscht auf verschüttetem Wein aus, bricht sich die Hüfte. Schmerzensgeld + Verdienstausfall: 48.000 EUR.

Lebensmittelvergiftung

Fünf Gäste erleiden Salmonellen-Erkrankung nach Tiramisu-Dessert. Behandlungen + Schmerzensgeld: 32.000 EUR.

Kleinbrand Küche

Fettbrand in Fritteuse, Rauchschaden im Gastraum und an Nachbarwohnung. Sanierung + Betriebsunterbrechung: 64.000 EUR.

Catering-Schaden

Bei einer Hochzeit fällt ein Kellner mit dem Tablett auf ein Brautkleid. Ersatz + Nachbehandlung: 4.500 EUR.

Kinderunfall

Spielendes Kind verbrennt sich an heißer Suppe. Medizinkosten + Schmerzensgeld: 15.000 EUR.

Typische Fehler in Gastro-Policen

Außer-Haus-Service nicht eingeschlossen

Catering, Lieferdienst, Food-Trucks, Event-Betrieb: Ohne explizite Klausel gilt die Police nur für den stationären Betrieb.

Offene Feuerstellen nicht deklariert

Wenn Sie flambieren, grillen oder Fondue servieren – das muss bei Vertragsabschluss angegeben werden, sonst Deckungslücke.

Betriebsunterbrechung vergessen

Haftpflicht ersetzt Haftungsschäden – aber nicht Ihren Umsatzausfall nach einem Brand. Dafür braucht es eine BU-Police.

Deckungssumme zu niedrig

Bei Personenschäden im Gastraum oder bei Events können Ansprüche hoch sein. 5 Mio. EUR sind absolutes Minimum.

Schadenfall: Was passiert dann?

Ablauf nach Schadenfall in der Gastronomie gemäß GewerbeProtect AVB Handel/Gewerbe/Handwerk 216296

  1. 1

    Sofort-Sicherung

    Verletzten Gast versorgen, Notarzt bei Bedarf. Schadenort sichern (Foto, Speisereste, Zubereitung dokumentieren). Bei Brandschaden: Feuerwehr und Polizei.

  2. 2

    Schadenmeldung

    Inhaber meldet Schaden mit Detailangaben zur Speisenherkunft, Hygieneprotokoll, beteiligten Personen.

  3. 3

    Hygiene-/Lebensmittel-Begutachtung

    Bei Lebensmittelvergiftung: Probe-Untersuchung im Labor. Bei Brandschaden: Brand-Sachverständiger.

  4. 4

    Deckungsentscheidung

    Versicherer prüft Hygiene-Konformität und Verkehrssicherung. Bei strittigem Anspruch: Anwaltliche Abwehr.

  5. 5

    Auszahlung / Folgeschäden

    Direkte Regulierung an Geschädigten. Bei Personenschäden auch laufende Behandlungskosten und Verdienstausfall.

Häufige Fragen

Was kostet eine Gastro-Betriebshaftpflicht?

Kleines Café ohne warme Küche: ab ca. 300 EUR/Jahr. Restaurant mit warmer Küche und Terrasse: 500–900 EUR. Mit Catering-Service, Events und Außer-Haus: 900–1.500 EUR.

Bin ich bei Corona/Pandemie-Schließungen versichert?

Nein. Pandemiebedingte Schließungen sind in Standardpolicen ausgeschlossen. Hier ist nur eine separate Betriebsschließungsversicherung mit Seuchen-Klausel relevant – und deren Schutzumfang ist seit 2020 deutlich enger definiert.

Brauche ich Inhaltsversicherung zusätzlich?

Ja, dringend. Haftpflicht deckt nur Schäden an Dritten. Ihre eigene Küchenausstattung, Möbel, Waren und Bar-Ausstattung müssen separat über Inhaltsversicherung abgesichert werden.

Was passiert bei einem Lebensmittel-Rückruf?

Wenn ein Lebensmittel-Rückruf nötig wird (z. B. wegen Allergen-Falschdeklaration), greift die Produkthaftpflicht für die Haftungsfolgen. Die Rückrufkosten selbst erfordern eine Rückrufkosten-Deckung.

Haftpflicht für Ihren Gastro-Betrieb

Ich kombiniere Betriebshaftpflicht mit Inhaltsversicherung, Betriebsunterbrechung und Brandschutzpolice auf Ihre konkrete Küche und Ihr Gäste-Konzept.

Angaben basieren auf den AVB der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (VGH A3275). Offene Feuerstellen, Außer-Haus-Service und Catering-Betrieb erfordern gesonderte Deklaration. Stand: April 2026.