Betriebshaftpflicht für Gastronomie und Catering
Heiße Fritteusen, nasse Böden, verdorbene Speisen, Brandrisiken: Gastronomie ist haftungsrechtlich eine der riskantesten Branchen. Die Police muss speziell auf Lebensmittel-, Personen- und Brandrisiken zugeschnitten sein.
In der Gastronomie entstehen Schäden meist durch drei Kategorien: Kunden-Unfälle (Sturz, Verletzung), Lebensmittelschäden (Vergiftung, Allergie) und Brand/Rauch. Die Betriebshaftpflicht muss alle drei explizit abdecken – und um eine Inhaltsversicherung sowie Betriebsunterbrechungs-Police ergänzt werden.
Was in der Gastro-Police stehen muss
Spezifische Deckungsbausteine für Restaurants, Cafés, Bars und Catering
Gäste-Personenschäden
Stürze auf nassem Boden, Verbrennungen durch heiße Getränke, Verletzungen durch defekte Stühle.
Lebensmittelvergiftungen
Schäden durch verdorbene Speisen, Salmonellen, falsche Lagerung – inklusive Folgekosten wie Krankenhausaufenthalt.
Allergische Reaktionen
Wenn trotz Allergen-Deklaration ein Schaden durch Kreuzkontamination entsteht.
Brand- und Rauchschäden
Wichtig bei Flambieren, Holzkohle-Grill, offenen Feuerstellen – oft eigene Selbstbeteiligung.
Mietsachschäden Küche/Gastraum
Brand, Wasser, Explosion in gemieteten Betriebsräumen – Selbstbeteiligung 10% des Schadens (min. 100, max. 1.000 EUR).
Außer-Haus-Service und Catering
Schäden bei Events, Hochzeiten, Firmenfeiern an fremden Standorten.
Hausrechtsverletzungen
Streitigkeiten mit Gästen, Hausverbote, Polizeieinsätze – inkl. Persönlichkeitsrecht bei Social Media.
Produkthaftung Getränke
Bei Eigenmarken, Hausbrauereien, selbstgemachten Likören – besondere Produkthaftungsklausel nötig.
Was ist NICHT versichert
Typische Ausschlüsse laut Gothaer GewerbeProtect AVB BHV Handel/Gewerbe/Handwerk 216296
Eigene Inventar-/Geräteschäden
Eigene Küchengeräte, Mobiliar, Geschirr — dafür Inhaltsversicherung statt Haftpflicht.
Bußgelder von Gesundheits-/Eichamt
Sanktionen bei Hygiene-/Eich-Verstößen werden nicht ersetzt.
Reine Vertragsleistungen
Reklamationen über mangelhafte Speisen ohne gesundheitlichen Folgeschaden sind Vertragsrecht, keine Haftpflicht.
Vorsätzliche Hygiene-Verstöße
Bewusste Missachtung von HACCP-Standards oder Gesundheitsamt-Vorgaben sind nicht versicherbar.
Streitigkeiten mit Lieferanten
B2B-Streitigkeiten über Lebensmittel-Lieferungen sind nicht Endkunden-bezogene BHV.
Cyber-Schäden Reservierungssystem
Hack des Online-Reservierungssystems oder Kassensystems — separate Cyber-Versicherung nötig.
Für welche Gastro-Betriebe geeignet
Geeignet für
- Restaurants (deutsch, italienisch, asiatisch, vegan)
- Bars, Pubs, Cocktail-Lounges
- Cafés, Konditoreien, Eisdielen
- Catering-Betriebe und Event-Caterer
- Foodtrucks und mobile Gastronomie
- Hotels mit angeschlossenem Restaurant
Eher ungeeignet
- Reine Lebensmittel-Produktion ohne Gastro-Betrieb (Industriepolice)
- Lebensmittelhandel ohne Gastro-Service (Einzelhandels-BHV)
- Rein private Veranstaltungen ohne kommerziellen Bezug
- Großküchen für Krankenhäuser/Kantinen ohne Endkunden-Service
Typische Schadenfälle in der Gastronomie
Sturz im Gastraum
Gast rutscht auf verschüttetem Wein aus, bricht sich die Hüfte. Schmerzensgeld + Verdienstausfall: 48.000 EUR.
Lebensmittelvergiftung
Fünf Gäste erleiden Salmonellen-Erkrankung nach Tiramisu-Dessert. Behandlungen + Schmerzensgeld: 32.000 EUR.
Kleinbrand Küche
Fettbrand in Fritteuse, Rauchschaden im Gastraum und an Nachbarwohnung. Sanierung + Betriebsunterbrechung: 64.000 EUR.
Catering-Schaden
Bei einer Hochzeit fällt ein Kellner mit dem Tablett auf ein Brautkleid. Ersatz + Nachbehandlung: 4.500 EUR.
Kinderunfall
Spielendes Kind verbrennt sich an heißer Suppe. Medizinkosten + Schmerzensgeld: 15.000 EUR.
Typische Fehler in Gastro-Policen
Außer-Haus-Service nicht eingeschlossen
Catering, Lieferdienst, Food-Trucks, Event-Betrieb: Ohne explizite Klausel gilt die Police nur für den stationären Betrieb.
Offene Feuerstellen nicht deklariert
Wenn Sie flambieren, grillen oder Fondue servieren – das muss bei Vertragsabschluss angegeben werden, sonst Deckungslücke.
Betriebsunterbrechung vergessen
Haftpflicht ersetzt Haftungsschäden – aber nicht Ihren Umsatzausfall nach einem Brand. Dafür braucht es eine BU-Police.
Deckungssumme zu niedrig
Bei Personenschäden im Gastraum oder bei Events können Ansprüche hoch sein. 5 Mio. EUR sind absolutes Minimum.
Schadenfall: Was passiert dann?
Ablauf nach Schadenfall in der Gastronomie gemäß GewerbeProtect AVB Handel/Gewerbe/Handwerk 216296
- 1
Sofort-Sicherung
Verletzten Gast versorgen, Notarzt bei Bedarf. Schadenort sichern (Foto, Speisereste, Zubereitung dokumentieren). Bei Brandschaden: Feuerwehr und Polizei.
- 2
Schadenmeldung
Inhaber meldet Schaden mit Detailangaben zur Speisenherkunft, Hygieneprotokoll, beteiligten Personen.
- 3
Hygiene-/Lebensmittel-Begutachtung
Bei Lebensmittelvergiftung: Probe-Untersuchung im Labor. Bei Brandschaden: Brand-Sachverständiger.
- 4
Deckungsentscheidung
Versicherer prüft Hygiene-Konformität und Verkehrssicherung. Bei strittigem Anspruch: Anwaltliche Abwehr.
- 5
Auszahlung / Folgeschäden
Direkte Regulierung an Geschädigten. Bei Personenschäden auch laufende Behandlungskosten und Verdienstausfall.
Häufige Fragen
Was kostet eine Gastro-Betriebshaftpflicht?
Kleines Café ohne warme Küche: ab ca. 300 EUR/Jahr. Restaurant mit warmer Küche und Terrasse: 500–900 EUR. Mit Catering-Service, Events und Außer-Haus: 900–1.500 EUR.
Bin ich bei Corona/Pandemie-Schließungen versichert?
Nein. Pandemiebedingte Schließungen sind in Standardpolicen ausgeschlossen. Hier ist nur eine separate Betriebsschließungsversicherung mit Seuchen-Klausel relevant – und deren Schutzumfang ist seit 2020 deutlich enger definiert.
Brauche ich Inhaltsversicherung zusätzlich?
Ja, dringend. Haftpflicht deckt nur Schäden an Dritten. Ihre eigene Küchenausstattung, Möbel, Waren und Bar-Ausstattung müssen separat über Inhaltsversicherung abgesichert werden.
Was passiert bei einem Lebensmittel-Rückruf?
Wenn ein Lebensmittel-Rückruf nötig wird (z. B. wegen Allergen-Falschdeklaration), greift die Produkthaftpflicht für die Haftungsfolgen. Die Rückrufkosten selbst erfordern eine Rückrufkosten-Deckung.
Haftpflicht für Ihren Gastro-Betrieb
Ich kombiniere Betriebshaftpflicht mit Inhaltsversicherung, Betriebsunterbrechung und Brandschutzpolice auf Ihre konkrete Küche und Ihr Gäste-Konzept.
Angaben basieren auf den AVB der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (VGH A3275). Offene Feuerstellen, Außer-Haus-Service und Catering-Betrieb erfordern gesonderte Deklaration. Stand: April 2026.